Auszug - AM Christopher Lötsch: Einplanung Sanierung Wesloer Straße in 2025  

19. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13202 AM Christopher Lötsch: Einplanung Sanierung Wesloer Straße in 2025
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Graul, Antje
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, Frau Kayser, der Vorsitzende, AM Ramcke und Herr Dreilich.

 

Frau Kayser weist darauf hin, dass der Radweg Wesloer Landstraße erst in 2026 angegangen werden könne, da hierfür Sperrungen der Wesloer Landstraße notwendig seien, welche 2025 aufgrund der Bauarbeiten an der Schlutuper Straße nicht möglich seien.

 


 


Antrag:

Im Bereich Wesloer Landstraße ist in diesem Jahr die Fahrbahnsanierung mit dem DSK-Verfahren vorgesehen.

In dem Zuge wird der Fuß- & Radweg im Bestand und ohne weitere Anpassungen notwendiger Breiten ebenfalls saniert.

 

Eine vergleichbare Situation ist ebenfalls in Schlutup in der Wesloer Straße vorzufinden. Die Fahrbahnoberfläche hat ebenfalls einen bedenklichen Zustand erreicht, so dass eine Sanierung (wenn möglich im DSK-Verfahren) auch hier dringend notwendig erscheint. Die (ehem.) Radwegoberfläche ist massiv sanierungsbedürftig. Radfahrer werden derzeit auf die Fahrbahn geführt, was insbesondere für Kinder und ältere Menschen zeitweise eine besondere Gefährdung mit sich bringt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung in der Wesloer Straße für 2025 einzuplanen und auch hier - unter Anwendung gleicher Maßstäbe und Begründungen wie in der Wesloer Landstraße - den vorhandenen ehemaligen Radweg ebenfalls zu sanieren und diesen dann anschließend wieder als Radweg (aber ohne Benutzungszwang) auszuweisen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, für den Fall das Mittel und Kapazitäten frei sind, mit der Maßnahme noch 2024 zu beginnen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss im Mai 2024 über die weiteren Planungen zu informieren.

 

 

Anmerkung des Bereich Recht zur Niederschrift:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung im dritten Absatz des Beschlusses „Die Verwaltung wird beauftragt…“ den Eindruck erweckt, als solle es sich um eine verbindliche Vorgabe an die Verwaltung handeln. Für eine solche verbindliche Entscheidung fehlt dem Bauausschuss jedoch die Kompetenz. Daher ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass es sich nur um eine Bitte an die Verwaltung handelt, wie in den Absätzen 4 und 5 auch formuliert.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.