Tagesordnung - 69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung  

Bezeichnung: 69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 13.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Drägerforum
Ort: Drägerforum. Finkenberg 33, 23558 Lübeck
Anlagen:
Parkplätze
Sosi 16.08.22 öffentl. Teil
Protokoll 23.08.22 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.08.2022 (Anlage liegt nun vor.)
SI/2022/248  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.08.2022 (Anlage liegt nun vor.)
SI/2022/095  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Sen. Steinrücke)    
Ö 3.2  
Aktuelle Lage Ukraine (Bgm)    
Ö 3.3  
Aktuelle Lage Energieeinsparungen (Bgm)    
Ö 3.4  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Berücksichtigung Masterplan Klimaschutz (MAKS) im Haushaltsentwurf 2023
VO/2022/11420  
Ö 3.4.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) gemäß §16GO: Berücksichtigung Masterplan Klimaschutz (MAKS) im Haushaltsentwurf 2023
VO/2022/11420-01  
Ö 3.5  
Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Umsatzsteuer auf bestimmt kommunale Leistungen
VO/2022/11423  
Ö 3.6  
AM Dr. Axel Flasbarth u. AM André Kleyer (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Reduzierung von Kita-Beiträgen in Lübeck
VO/2022/11437  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
2. Zwischenbericht zum Produkthaushaltsplan 2022
Enthält Anlagen
VO/2022/11412  
Ö 4.2  
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
VO/2022/11381  
Ö 4.3  
Zwischenstandsbericht Jugendverkehrsschule
VO/2022/11129  
Ö 4.4  
Jugendtreff auf Marli
Enthält Anlagen
VO/2022/11130  
Ö 4.5  
Abschlussbericht zur Evaluation der Streetwork
Enthält Anlagen
VO/2022/11131  
Ö 4.6  
Radweg Travemünde - Warnsdorf; Radweg Puppenbrücke
Enthält Anlagen
VO/2022/11341  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Haushalt 2023
Enthält Anlagen
VO/2022/11299  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den sdtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsberde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.           

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

   
    13.09.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2023 (691 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushalt-2023_Fragen-HA-13.09.2022_Antworten (239 KB)    
   
    14.09.2022 - Bauausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 - Antworten auf die Anfragen zum Haushalt (238 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 5.1 - Haushalt 2023 (691 KB)    
   
    14.09.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2023 (691 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushalt-2023_Fragen-HA-BA-14.09.2022_Antworten (230 KB)    
   
    29.09.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2023, bestehend aus

dem Vorbericht 

Anlage 1

den Ergebnis- und Finanzplänen gesamt und je Produkt

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus

    den städtischen Budgetübersichten     Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in

dem Haushalt 2023 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen

Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen

Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3. Ergänzend werden der Abschluss der Maßnahmen zur Haushalts-

   konsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit

   dem Land Schleswig-Holstein geschlossenen Konsolidierungsvertrag   Anlage 6a

und weitere Konsolidierungsmaßnahmen     Anlage 6b

 

   wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt   Anlage 7

 

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit

dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

 

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach

Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

   

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf   1.034.539.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.032.716.400  EUR

 einen Jahresüberschuss von               1.823.400 EUR

 einen Jahresfehlbetrag von      

   

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     995.440.800 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf     963.723.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.060.600 EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf   189.481.200    EUR

   

 

festgesetzt.                                                                       (Stand: 15.08.2022)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen    68.000.300 EUR

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  59.535.000 EUR
  2. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf             295.000.000 EUR
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.077,208

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

                                                                                             

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2022 (3.949,246 Planstellen) wird zu dem

Haushaltsjahr 2023 um die sich aus der       Anlage 3 

 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

festgesetzt: 4.077,208 Planstellen.

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis: Annahme in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

29

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Im Anschluss an die Beratungen zum Haushalt findet in der Zeit von 17.50 bis 18.20 Uhr die Abendpause statt.
 

Ö 5.2  
Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
VO/2022/11262  
Ö 5.3  
Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2022/11134  
Ö 5.4  
Wirtschaftsplan der EBL 2023
Enthält Anlagen
VO/2022/11315  
Ö 5.5  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
VO/2022/11294  
Ö 5.6  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2021
VO/2022/11364  
Ö 5.7  
Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzten Pachthöhe zum 01.11.2022
Enthält Anlagen
VO/2022/11133  
Ö 5.8  
Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde (zurückgestellt am 23.08.2022)
Enthält Anlagen
VO/2022/11168  
Ö 5.9  
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2022/11313  
Ö 5.10  
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 und des dazugehörigen Straßenverzeichnisses
Enthält Anlagen
VO/2022/11314  
Ö 5.11  
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2022/11361  
Ö 5.12  
Konzept zur Neu-Aufstellung der Erinnerungskultur in Lübeck
Enthält Anlagen
9/07965-01-01-02  
Ö 5.13  
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für die Produkte Entgeltermäßigung Kindertagesbetreuung, Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa
VO/2022/11344  
Ö 5.14  
Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Marli
Enthält Anlagen
VO/2022/11132  
Ö 5.15  
Projektfreigabe Breite Straße in der Hansestadt Lübeck 2023 - investiv
Enthält Anlagen
VO/2022/11072  
Ö 5.16  
Projektfreigabe: "Ertüchtigung Einleitstellen - Vorderreihe" in HL-Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2022/11395  
Ö 5.17  
Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2
Enthält Anlagen
VO/2022/11304  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe (Überweisung in den Hauptausschuss und Wirtschaftsausschuss/KBT mit Federführung Hauptausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft zurückgestellt am 23.08.2022)
VO/2022/11237  
Ö 6.2  
FDP: Prozess der Aufgabenkritik wieder aufnehmen (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 25.08.2022 mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2022/11326  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (zurückgestellt am 23.08.2022)
VO/2022/10980-04  
Ö 7.2  
AM Pluschkell (SPD) + Lötsch (CDU): Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
VO/2022/10980-06  
Ö 7.3  
FREIE WÄHLER & GAL: Betrieb einer Eisbahn durch die Stadtwerke Lübeck GmbH
VO/2022/11403  
Ö 7.4  
AM Birte Duggen u. AM Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Energie sparen in Lübeck
VO/2022/11427  
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.08.2022 (Anlage liegt nun vor.)      
N 11.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.08.2022 (Anlage liegt nun vor.)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     nichtöffentliche Beratung zur Vorlage unter TOP 5.6: Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2021 (Es erfolgt eine Bertaung zu nichtöffentlichen Aspekte betreffend TOP 5.6.)      
N 13     Berichte      
N 13.1     Bericht über die Jahresabschlüsse 2021 der städtischen Unternehmen      
N 13.2     Quartalsbericht II/2022 der städtischen Gesellschaften und Betriebe      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Vorzeitige Aufhebung von Erbbaurechten der Stiftung Vereinigte Testamente      
N 14.2     BW 100 Treidelwegbrücke Pfeilerinstandsetzung - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto (zurückgestellt am 23.08.2022, da die notwendige 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses für eine nichtöffentliche Beratung der Vorlage nicht erreicht wurde und Widerspruch durch die 1. stellv. Bürgermeisterin erhoben wurde)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
Ö 16.1  
Abstimmung zur Vorlage unter TOP 5.6: Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2021 (Die Abstimmung zur Vorlage unter TOP 5.6 erfolgt nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.)    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Parkplätze (107 KB)    
Anlage 6 4 öffentlich Sosi 16.08.22 öffentl. Teil (105 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich Protokoll 23.08.22 öffentl. Teil (214 KB)