Vorlage - VO/2022/11129  

Betreff: Zwischenstandsbericht Jugendverkehrsschule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
02.06.2022 
29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
01.09.2022 
30. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
22.08.2022 
71. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Bericht zum aktuellen Planungsstand der Jugendverkehrsschule auf dem Meesenplatz auf Marli (St. Getrud).


Begründung

 

1)      Ursprünglicher Aufgabenstellung

 

Die ursprüngliche Aufgabenstellung war die Erstellung einer Jugendverkehrsschule bestehend aus den Nutzungseinheiten

  • Abstellmöglichkeit für Fahrräder wettergeschützt,
  • kleiner Aufenthaltsraum mit Pantry und WC
  • und die Sanierung der Außenanlagen /Verkehrswege im Bereich des Verkehrserziehungsplatzes.

 

 

2)      Projektänderung hinsichtlich der Finanzierung

 

r die Gesamte Maßnahme sollen Fördermittel der Possehl Stiftung und weiteren Fördermittelgebern genutzt werden. Nach Abstimmung mit dem Bereich 1.201 Haushalt und Steuerung wird die Sanierung der Außenanlagen als konsumtives Projekt geordnet. Die Fördermittel sollen ausschließlich für den hochbaulichen Teil Verwendung finden.

 

 

3)      Projektänderung und Anlass der Erweiterung

 

Die Wiederherstellung der Verkehrsfläche soll als tiefbauliche Maßnahme ab Kalenderwoche 42 realisiert werden. Die KWL setzt die Maßnahme um. GMHL stellt die haushalterische Ordnung im laufenden Haushaltsjahr her. Die Sanierung ist als konsumtive Maßnahme eingestuft und daher ist eine vorherige Erstellung EW-Bau nicht erforderlich (s. VO/2022/111132). Das Büro Hinrichs & Partner, das als Verkehrsplaner bereits seit Projektbeginn im Thema involviert ist, erstellen derzeit die Ausschreibungsunterlagen zur Umsetzung der Wiederherstellung der Verkehrsfläche. Diese sollen bis Kalenderwoche 21 vorliegen. Aktuell wird mit dem Servicebüro des Kampfmitteldienstes in Kiel der Umgang mit der Ausweisung von Gefahrenpotentialen innerhalb der Liegenschaft bewertet. Gemäß ersten Aussagen, ist hier damit zu rechnen, dass die Gefahrbewertung nach Abstimmung aufgehoben wird und keine weiteren Erkundungen erforderlich werden. Die weiteren Schritte umfassen die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen der unterirdischen Löschwasserkaverne durch das Büro KSK Ingenieure Eutin, die nun ebenfalls beauftragt und als Vorbereitung der weiteren tiefbaulichen Maßnahmen umgesetzt werden.

Optionen zur Erweiterung der räumlichen Nutzflächen werden derzeit geprüft. Die KWL hat am 06.05.2022 zwei Varianten einer zweigeschossigen sung erarbeitet und wird hier, nach Auswahl einer Variante, die entsprechenden Unterlagen zur Einreichung einer Bauvoranfrage durch das GMHL zur Verfügung stellen. r die zusätzliche Nutzung als Jugendtreff soll ein Multifunktionsraum mit ca. 80m² geplant werden, der mit der Nutzungseinheit JVS verbunden ist, um eine zusammenhängende Nutzung zu realisieren. Die notwendigen sanitären Einrichtungen sollen in der JVS abgebildet werden (Kosten: 650.000,00 € , PSK 111029 367 7851000).

Eine Winkelbaulösung hätte einen höheren Flächenverbrauch und damit einhergehende Versiegelung. Deshalb und mit Blick auf den Baumbestand und die darunter freizuhaltende Fläche wurde eine Winkellösung im bisherigen Projektverlauf verworfen. Daneben sind Themen der Abstandsregelung und der ggf. notwendigen Eintragung von Baulasten auf den betreffenden Grundstücken zu beachten.

Hierzu hat der Bereich Jugendarbeit mit dem Polizeirevier 3 Kontakt aufgenommen. Es wurden keine Bedenken gegen die mögliche Umsetzung eines zweigeschossigen Modulbaus geäert, da die Fläche nahezu durchgängig bestreift würde. Darüber hinaus werden mögliche Gefahrenpotentiale aus polizeilicher Sicht durch die pädagogische Betreuung der Einrichtung abgewendet.

Ob der zusätzliche Raumbedarf eines Jugendtreffs durch eine zweigeschossige Lösung erreicht werden kann, soll durch die Stellung einer Bauvoranfrage klargestellt werden. 
 


Anlagen

keine