Bericht zur Puppenbrücke:
Für den Neubau von Steganlagen für den Fuß- und Radverkehr unterhalb der Puppenbrücke und der angrenzenden Geh- und Radwege am Ufer des Stadtgrabens wurde eine Fördervoranfrage gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Land eingereicht. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Für die Steganlage wurde bereits eine Entwurfsplanung durch die Abteilung 5.660.4 - Brückenbau erstellt und konnte als Grundlage für den o.a. Förderantrag verwendet werden.
Die Zuwegungen und Anbindungen von und zur Puppenbrücke entlang des Stadtgrabens sowie zum Lindenteller und zur Stadtgrabenbrücke haben bislang nur konzeptionellen Charakter und werden in anderen Projekten, u.a. Entwicklung des Konzernsitzes des Finanzdienstleisters Hypoport, Vorstudie Freianlagen öffentliches Grün am Lindenplatz und Stadtgrabenbrücke, beplant. Für die Fördervoranfrage konnten daher zunächst nur diese konzeptionellen Planungen zur Verfügung gestellt werden.
Erst bei Vorlage verlässlicher und konkreter Entwurfsplanungen aus den anderen Projekten können die Planungen für das gesamte Umfeld zwischen Lindenplatz und Stadtgrabenbrücke aufgenommen und fortgeführt werden.
Zeitplan
Unter der Vorrausetzung, dass die o.a. Informationen aus den anderen Projekten im kommenden Jahr vorliegen, wird mit einer Realisierung der kompletten Maßnahme im Jahr 2025 gerechnet.
Kosten
In einer ersten Kostenschätzung wird mit heutigen Baukosten für die Steganlagen von ca. 1,4 Mio. € brutto gerechnet. Für die Anlage der anschließenden Grünflächen mit den Geh- und Radwegen wird auf Grundlage der vorliegenden Konzepte mit heutigen Baukosten in Höhe von ca. 2 Mio. € und die Sanierung des Brückenkopfs/Bunkers und der Uferkanten mit ca. 0,66 Mio. € gerechnet. Für die Gehwegkonsolen der Puppenbrücke sind im Haushaltsentwurf 2023 im Produktsachkonto 544001.068 bereits 100.000 € vorgesehen worden.
Bericht zum Geh- und Radweg Teutendorfer Weg Teutendorf/ Warnsdorf K 30
Mit der Planung des Geh- und Radwegs zwischen Travemünde und Warnsdorf entlang des Teutendorfer Wegs wurde begonnen. Zur Realisierung ist in jedem Falle Grunderwerb entlang der K30/ Teutendorfer Weg erforderlich. Es wurden zwei Varianten mit Darstellung einer Wegeführung auf der nordöstlichen Seite erstellt und mit den Grundstückseigentümer:innen besprochen. Eine Einigung konnte dabei nicht erzielt werden. Die Grundstückseigentümer gaben jedoch das Signal, dass eine Wegeführung auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Teutendorfer Weges unter bestimmten Voraussetzungen vorstellbar sei.
Auf dieser Grundlage wurde eine dritte Variante mit Führung des Weges auf der südlichen bzw. westlichen Seite des Teutendorfer Weges entworfen (siehe Anlage 2).
Die Untere Naturschutzbehörde hat dieser Variante ihre Zustimmung in Aussicht gestellt. Sie besteht jedoch zusätzlich auf die Herstellung von Knicks zwischen Weg und den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen als Ausgleichsmaßnahme zu den Eingriffen in die Flächen südlich der Einmündung Bollbrügg, In der 34. KW 2022 wird diese Variante mit den Grundstückseigentümern besprochen. Über das Ergebnis dieser Besprechung wird der Bauausschuss zusätzlich am 5. September 2022 mündlich informiert.
Parallel wurden Gespräche mit dem Fördergeber geführt. Der Fördergeber teilt mit, dass die Maßnahme gemäß GVFG förderfähig ist. Nach Klärung der o.g. Fragen erfolgt der Förderbescheid.
Zeitplan
Die Realisierung der Maßnahme Teutendorfer Weg ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Kosten
Die Baukosten sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 im Produktsachkonto 541001.625 (Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen) eingeplant und belaufen sich auf ca. 800.000 € inkl. Grunderwerb.