Vorlage - VO/2022/11304
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Umsetzung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 fortzufahren.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Allgemeines:
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 15.06.2021 zur Durchführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 (VO/2021/10060) wurde der Bau von 2 Klappschuten ausgeschrieben und am 15.11.2021 vergeben.
Die Maßnahme ist notwendig, um die Wassertiefeninstandhaltung im Port of Lübeck sicherzustellen.
Die vorhandenen Schuten T11 und Z2 sind aufgrund ihres Alters und eines Havarieschadens nicht mehr einsatzfähig.
Anlass für diese Vorlage:
Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden.
Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten nach der aktuellen Kostenberechnung vom 01.06.2022 um 705.000 EUR steigen werden.
Begründungen der Kostensteigerung:
Aufgrund der von der LPA gestellten Anforderung zu den Abmessungen der Klappschuten und dass diese sowohl im Binnenbereich als auch im Seebereich eingesetzt werden sollen, ergab sich im Laufe der weiteren Ausführungsplanung ein nicht vorher absehbarer Abstimmungs-, Planungs- und Fertigungsmehraufwand, der zu einer Kostensteigerung führt.
Der oben genannte vorgesehene Einsatzbereich der Schuten ist ein Sonderfall, für den verschiedene Genehmigungsstellen zuständig sind. Es gibt hier keinen Leitfaden für das Vorgehen. Hinzu kommen noch diverse in den letzten Jahren geänderte Vorschriften und Regeln. Diese Vielzahl von komplexen Vorschriften und aufeinander abzustimmenden Faktoren konnten auch durch die Experten des beauftragten Schiffbauplanungsbüros nicht vorausgesehen werden.
Zusammenfassend sind folgende Punkte ausschlaggebend für die Kostensteigerung:
- Nach Ausschreibung und Auftragserteilung im November 2021 folgte die Herstellung der Werksplanung und weitere hierfür erforderliche Abstimmungen und Prüfungen durch die Zulassungsbehörden BG Verkehr (BG-V), Klassifizierungsgesellschaft Bureau Veritas (BV) und die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK).
- Ursprünglich war vorgesehen, die Schuten mit Binnenzulassung zu betreiben und bei Bedarf mit Ausnahmegenehmigung der BG-V für den gelegentlichen Seebetrieb einzusetzen. Dies ist jedoch aufgrund von geänderten Vorschriften so nicht mehr möglich und es bedarf bereits bei der Planung und der Genehmigung einer kompletten Zulassung sowohl für den Binnen- als auch für den Seebereich.
- Hierdurch wurde die Begleitung und Prüfung der Schiffbaumaßnahme durch eine Klassifikationsgesellschaft erforderlich. Daraufhin wurde die Vergabe der Leistungen an die Klassifikationsgesellschaft Bureau Veritas durchgeführt.
- Bei der Bemessung und Gestaltung ist gemäß der BG-V die Baggerrichtlinie DR-68 anzuwenden. Die Auswirkungen hieraus waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend absehbar und konnten erst im Laufe der weiteren Ausführungsplanung mit der BG-V abgestimmt werden. Zu berücksichtigen war hier die Größengrenze des Fahrzeuges von 100 BRZ (Bruttoraumzahl), wodurch die Länge einer Schute auf 25 m begrenzt wurde.
- Anfang März 2022 wurde gemeinsam mit der BG-V die Vorgehensweise festgelegt, dass die Schuten für den Seebetrieb mit der sogenannten „Sommer-Ladelinie“ (verringerten Tiefgang) und bei angepassten Betriebsbedingungen zugelassen werden können. Um die dadurch verminderte Tragfähigkeit zu kompensieren und eine max. Ladungsausnutzung beim Seebetrieb zu erreichen, wurde infolge dessen entschieden, die Schute von der ursprünglich geplanten Länge von 25 m auf 31 m zu verlängern und Änderungen am Vorschiff vorzunehmen. Die Berücksichtigung der o. g. Größengrenze von 100 BRZ ist bei Abnahme durch die Klassifikationsgesellschaft nicht mehr erforderlich und muss daher nicht mehr beachtet werden.
Infolge dieser baulichen Änderungen werden Mehrkosten bei der Planung, Prüfung, Materialbeschaffung und beim Stahlbau verursacht. Diese Erhöhung der Investitionskosten führen jedoch durch die höheren Transportkapazitäten zu einer Reduktion der Betriebskosten.
- Bei der parallel durchgeführten Prüfung der Pläne durch die Klasse (BV) sind div. Änderungen gefordert worden, die nicht direkt aus den Klassevorschriften zu erwarten waren. Diese verursachten eine Untersuchung von Alternativlösungen, um zusätzliche Materialkosten zu minimieren, eine Überarbeitung des Stahlplans und eine Aktualisierung der Gewichtsberechnung.
- Im Rahmen der Abstimmungen konnten auch die bisher aufgrund der Genehmigungsunsicherheit noch offen gelassenen Hydraulikausrüstungen konkretisiert werden. Hierfür ist die Beschaffung von zwei Hydraulikaggregaten inkl. Druckspeicher und zwei weiteren Hydraulikzylindern notwendig.
Die finanziellen Folgen dieser vorhergehend geschilderten Umstände sind zusätzliche Kosten in Höhe von 352.500 EUR pro Schute durch:
- Zusätzliche Planungskosten für Aufwand Umplanung/Abstimmung,
- Kosten für die Klassifizierungsgesellschaft,
- Verlängerung der Schute, hierdurch Mehraufwand beim Bau und Material,
- Kostensteigerung beim Materialeinkauf durch starken Stahlpreisanstieg und allgemeiner Preissteigerung,
- Verlängerung der Bauzeit um ca. sechs Monate durch die Verzögerung bei der Fertigstellung der Ausführungsplanung aufgrund des Abstimmungsaufwandes erforderlich.
Deckung der Preissteigerung:
Diese oben beschriebenen Mehrkosten stellen sich im Vergleich zu den freigegebenen und beauftragten Kosten wie folgt dar:
Kosten | Ersatzbeschaffung Klappschuten |
Freigegebene Kosten Juni 2021 | 1.050.000 EUR |
Ausgegebene Kosten Mai 2022 | 360.000 EUR |
Mehrkosten | 705.000 EUR |
Gesamtkosten | 1.755.416 EUR |
Den Mittelbedarf von 705.000 EUR wird die LPA im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung auf dem Produktsachkonto 552001 075.7852000 – Wasser und Hafen, Ersatzbeschaffung Schute T11 und Z2 bereitstellen.
Begründungen zur Fortführung der Maßnahme:
Für eine nach allen Vorschriften entsprechende Fertigstellung der Klappschuten ist eine Fortführung der Maßnahme mit Zulassung für die Ostsee mit max. zulässiger Tragfähigkeit unbedingt erforderlich. Die zur Kostensteigerung führenden oben beschriebenen Umstände waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar und kalkulierbar.
Eine Fortführung der Maßnahme ohne Seezulassung oder gar Abbruch der Maßnahme ist aus folgenden Gründen wirtschaftlich nicht sinnvoll:
- Ein Verzicht auf die Zulassung für den Seebereich würde die Einsatzmöglichkeiten der Schuten einschränken. Durch das Verklappen von entsprechenden Böden in dem vom Land S-H zugelassenen Gebiet auf der Ostsee wird wertvoller Platz auf dem stadteigenen Spülfeld erhalten.
- Eine Anmietung von Klappschuten für den Einsatz auf See ist aufgrund der erforderlichen Flexibilität für den Einsatzbereich im Lübecker Hafengebiet nicht wirtschaftlich. Auch ist die Größe der geplanten Schuten speziell auf die eigenen Schubboote und Spülanlage abgestimmt. Mietschuten, z. B. aus dem Hamburger Hafen, sind in der Regel größer, sodass auch entsprechende Schlepp- und Schubboote gechartert werden müssen, nicht flexibel verfügbar und mit hohen Überführungs- und Mietkosten verbunden.
- Dem Auftragnehmer gegenüber bestehen vertragliche Verpflichtungen, die nicht ohne weiteres geändert oder gekündigt werden können.
Vorschlag:
Es wird vorgeschlagen, der Fortsetzung der Maßnahme zuzustimmen.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (109 KB) |