Tagesordnung - 66. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 66. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 14.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Niederschrift HA 17.05.2022 öffentlich

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2022
SI/2022/092  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Sen. Steinrücke)    
Ö 3.2  
Aktuelle Lage Ukraine (Bgm)    
Ö 3.3  
Anfrage des AM Michelle Akyurt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu VO/2020/08803 "Leichte Sprache" bei Bürgerbeteiligung (Zurückgestellt am 08.02.22)
VO/2020/08803-02  
Ö 3.3.1  
Antwort auf Anfrage des AM Michelle Akyurt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu VO/2020/08803 "Leichte Sprache" bei Bürgerbeteiligung
2020/08803-02-01  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Verzicht auf offizielle städtische Social-Media-Kanäle
VO/2022/11152  
Ö 3.5  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Geruchsrisiken im Gewerbegebiet Semiramis
VO/2022/11209  
Ö 3.6  
NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. die Erweiterung der Deponie Niemark    
Ö 3.7  
NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. Große Burgstraße    
Ö 3.8  
NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Lötsch (CDU) betr. die Erreichbarkeit der Bauverwaltung    
Ö 3.9  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. das Volksfest    
Ö 3.10  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. die Einführung der eAKte    
Ö 3.11  
NEU: mündl. Anfrage des AM Lehrke (Die Unabhägigen) betr. Flüchtlinge aus der Ukraine    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Jahresbericht 2021 zu den Leistungen und dem Ergebnisplan der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2022/11150  
Ö 4.2  
Statistik und Bericht Familien- und Bildungsportal 2021
Enthält Anlagen
VO/2022/11022  
Ö 4.3  
Sachstand zur Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen
VO/2022/11142  
Ö 4.4  
Bericht zum Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Austauschantrag von AM Puhle (SPD), Hildebrand (CDU), Stojan (Grüne) zu: "Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck"
Enthält Anlagen
2/10827-01-01-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Verstetigung der im Jahr 2018 neu geschaffenen, befristeten zwei Streetwork-Stellen in der offenen Drogenszene
Enthält Anlagen
VO/2018/06130-01  
Ö 5.2  
Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 17.05.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10537  
Ö 5.3  
Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 08.02.22)
Enthält Anlagen
VO/2022/10755  
Ö 5.4  
Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 08.02.22)
Enthält Anlagen
VO/2022/10758  
Ö 5.5  
Verlängerung der Pilotphase des Vertretungsmodells Kindertagespflege um ein Jahr
Enthält Anlagen
VO/2022/11009  
Ö 5.6  
Preistarif Nordische Filmtage Lübeck - Anpassung der Ticketpreise
Enthält Anlagen
VO/2022/11107  
Ö 5.7  
Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 17.05.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10558  
Ö 5.7.1  
Änderungsantrag des AM David Jenniches (AfD): Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 17.05.22)
VO/2021/10558-10  
Ö 5.7.2  
Christopher Lötsch (CDU) + Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag zur Anlage C - Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 17.05.22)
2021/10558-06-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

 

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, bis zur Augustsitzung 2022 eine Beschlussvorlage zur Implementierung einer aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass:

 

1.  Von der Hansestadt beck und / oder von einer städtischen Gesellschaft aktiv Flächen erworben werden, um diese entsprechend den ermittelten Bedarfen einer gewerblichen, wohnbaulichen oder sonstigen baulichen Nutzung zuzuführen, als Kompensationsfläche zu entwickeln oder als Tauschfläche einzusetzen. Die für die Baulandentwicklung erforderlichen Kompensationsflächen oder Tauschflächen können auch außerhalb des Stadtgebietes liegen (sowie im Fall von Kompensationsflächen innerhalb desselben Naturraums). Die strategische Bodenbevorratung orientiert sich konsequent an den Zielsetzungen des neuen Flächennutzungsplanes.

 

2.   Bebauungsplanverfahren auf Flächen im Außenbereich (§35 BauGB), die im zukünftigen Flächennutzungsplan als zusätzliche Wohnbau- oder Gewerbefläche dargestellt werden, werden eingeleitet, wenn die Flächen

 

I.   im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Hansestadt Lübeck oder einer der städtischen Gesellschaften stehen

 

oder

 

II.    im Wege des kommunalen Zwischenerwerbs vor Schaffung des Planungsrechtes mindestens ein Anteil von 50% des Bruttobaulandes an die Hansestadt Lübeck veräert wird (liegenschaftliche Partizipation)

 

 

 

 

oder

 

III.   die Eigentümer und Investoren sich vertraglich verpflichten, sich an den Kosten und Folgekosten, die mit der Schaffung von Bauland entstehen, zu beteiligen.

 

Dieser Beschlusspunkt wird nicht auf Bebauungsplanverfahren angewendet, die bereits eingeleitet wurden oder auf geplante Baugebiete, die aufgrund von bestehenden politischen Beschlüssen konkrete Zielvorstellungen bestehen.

 

3.    Die Ankaufspreise im Rahmen des Zwischenerwerbs nach Beschlusspunkt 2 orientieren sich im Regelfall am Preis für Bauerwartungsland. Grundsätzlich müssen die Ankaufpreise wirtschaftlich tragfähig sein und sämtliche Kosten, die vom Bauvorhaben hervorgerufen werden oder Voraussetzung für die Bauverwirklichung sind, berücksichtigen.

 

4.    Eine Änderung der Vergaberichtlinien hinsichtlich städtischer Grundstücke dahingehend erfolgt, dass städtische Grundstücke nach einem konzeptorientierten Punktesystemverfahren wie folgt vergeben werden:

 

r die Vergabe von städtischen Grundstücken zur Wohnbebauung werden jeweils transparente, dem Areal entsprechende (Lage- und Rahmenbedingungen) Konzeptanforderungen von der Verwaltung erarbeitet und in ein Punktesystem eingefügt.

 

Die Konzeptanforderungen beinhalten Kriterien hinsichtlich wohnungspolitischer, sozialpolitischer, ökologischer und städtebaulicher Vorgaben, sowie Vorgaben im Rahmen der Freiraumplanung bestehenden wohnungspolitischen Zielsetzungen sind hierbei zu berücksichtigen (Beschluss VO/2019/07032 vom 28.03.2019). Die Politik ist darüber hinaus an der Erstellung der Anforderungen im Vorwege zu beteiligen.

 

Die Grundstücke werden im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräert, wobei die Konzeptqualität mit bis zu 70% und der Kaufpreis mit 30% gewichtet werden. Der Mindestkaufpreis richtet sich nach festgesetzten Verkehrswert.

 

Der Punktekatalog wird vor der Ausschreibung konkret festgesetzt.

 

Der Höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Grundstück verkauft, wenn die Konzeptanforderungen nicht entsprechend sind.

 

5.   Ein Vorschlag für die Ordnung der notwendigen finanziellen Mittel ist vorzulegen. Ebenso ein Konzept über Kosten und notwenigen Personaleinsatz.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    17.05.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.7.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    14.06.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.7.2 - zurückgestellt
   
   
    28.06.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.18.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

 

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, bis zur Augustsitzung 2022 eine Beschlussvorlage zur Implementierung einer aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass:

 

1.  Von der Hansestadt Lübeck und / oder von einer städtischen Gesellschaft aktiv Flächen erworben werden, um diese entsprechend den ermittelten Bedarfen einer gewerblichen, wohnbaulichen oder sonstigen baulichen Nutzung zuzuführen, als Kompensationsfläche zu entwickeln oder als Tauschfläche einzusetzen. Die für die Baulandentwicklung erforderlichen Kompensationsflächen oder Tauschflächen können auch außerhalb des Stadtgebietes liegen (sowie im Fall von Kompensationsflächen innerhalb desselben Naturraums). Die strategische Bodenbevorratung orientiert sich konsequent an den Zielsetzungen des neuen Flächennutzungsplanes.

 

2.   Bebauungsplanverfahren auf Flächen im Außenbereich (§35 BauGB), die im zukünftigen Flächennutzungsplan als zusätzliche Wohnbau- oder Gewerbefläche dargestellt werden, werden eingeleitet, wenn die Flächen

 

I.   im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Hansestadt Lübeck oder einer der städtischen Gesellschaften stehen

 

oder

 

II.    im Wege des kommunalen Zwischenerwerbs vor Schaffung des Planungsrechtes mindestens ein Anteil von 50% des Bruttobaulandes an die Hansestadt Lübeck veräert wird (liegenschaftliche Partizipation)

 

 

 

 

oder

 

III.   die Eigentümer und Investoren sich vertraglich verpflichten, sich an den Kosten und Folgekosten, die mit der Schaffung von Bauland entstehen, zu beteiligen.

 

Dieser Beschlusspunkt wird nicht auf Bebauungsplanverfahren angewendet, die bereits eingeleitet wurden oder auf geplante Baugebiete, die aufgrund von bestehenden politischen Beschlüssen konkrete Zielvorstellungen bestehen.

 

3.    Die Ankaufspreise im Rahmen des Zwischenerwerbs nach Beschlusspunkt 2 orientieren sich im Regelfall am Preis für Bauerwartungsland. Grundsätzlich müssen die Ankaufpreise wirtschaftlich tragfähig sein und sämtliche Kosten, die vom Bauvorhaben hervorgerufen werden oder Voraussetzung für die Bauverwirklichung sind, berücksichtigen.

 

4.    Eine Änderung der Vergaberichtlinien hinsichtlich städtischer Grundstücke dahingehend erfolgt, dass städtische Grundstücke nach einem konzeptorientierten Punktesystemverfahren wie folgt vergeben werden:

 

Für die Vergabe von städtischen Grundstücken zur Wohnbebauung werden jeweils transparente, dem Areal entsprechende (Lage- und Rahmenbedingungen) Konzeptanforderungen von der Verwaltung erarbeitet und in ein Punktesystem eingefügt.

 

Die Konzeptanforderungen beinhalten Kriterien hinsichtlich wohnungspolitischer, sozialpolitischer, ökologischer und städtebaulicher Vorgaben, sowie Vorgaben im Rahmen der Freiraumplanung bestehenden wohnungspolitischen Zielsetzungen sind hierbei zu berücksichtigen (Beschluss VO/2019/07032 vom 28.03.2019). Die Politik ist darüber hinaus an der Erstellung der Anforderungen im Vorwege zu beteiligen.

 

Die Grundstücke werden im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräert, wobei die Konzeptqualität mit bis zu 70% und der Kaufpreis mit 30% gewichtet werden. Der Mindestkaufpreis richtet sich nach festgesetzten Verkehrswert.

 

Der Punktekatalog wird vor der Ausschreibung konkret festgesetzt.

 

Der Höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Grundstück verkauft, wenn die Konzeptanforderungen nicht entsprechend sind.

 

5.   Ein Vorschlag für die Ordnung der notwendigen finanziellen Mittel ist vorzulegen. Ebenso ein Konzept über Kosten und notwenigen Personaleinsatz.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Ö 5.7.3  
Christopher Lötsch (CDU) + Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 17.05.22)
2021/10558-11-01  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Die Unabhängigen: Änderungen der Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Durchführung der Einwohnerfragestunde (Der Antrag wurde am 19.05.22 an den Hauptausschuss überwiesen mit anschl. erneuter Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2022/11108  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag Sascha Luetkens (DIE LINKE) und Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Unterbringung und Transport ukrainischer Geflüchteter
VO/2022/11179  
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2022      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Quartalsbericht I/2022 der städtischen Gesellschaften und Betriebe      
N 12.2     NEU: mündl. Anfrage des AM Lehrke (Die Unabhängigen) zur Datenschutzpanne      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Vermarktung des Schuppen 9 (Zurückgestellt am 17.05.22)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift HA 17.05.2022 öffentlich (487 KB)