Vorlage - VO/2022/11152  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Verzicht auf offizielle städtische Social-Media-Kanäle
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.06.2022 
66. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
25.04.2023 
79. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Antwort vom 27. Oktober 2021 auf meine Anfrage gemäß § 16 GO zum Thema "Social Media Kanäle" hat der Bürgermeister u. a. ausgeführt:

 

"Das ULD hat mit Facebook hinsichtlich der Nutzung von Social Media (Facebook, YouTube, WhatsApp, Instagram usw.) ein Exempel statuiert. (...) Um einen eindeutigen Rechtsverstoß und den damit drohenden Konsequenzen innerhalb der EU zu umgehen, bietet Facebook jetzt einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortung an. Allerdings erfüllt dieser Vertrag nicht die geforderte Transparenz der DSGVO.   Am 11.09.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen kann. Die Rechtskonformität der konkreten Anordnung des ULD aus dem Jahre 2011 obliegt nunmehr dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig. Das Urteil steht bis heute aus. Die genannten Betreiber einer Fanpage-Seite befinden sich seit Jahren in einer Grauzone. Das ULD duldet diese Fanpage-Seiten bis das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vorliegt. Bei der Erstellung neuer Fanpage-Seiten soll eine Anhörung durch das ULD erfolgen. Die Hansestadt Lübeck orientiert sich an der Entscheidung des ULD und sieht derzeit von der Nutzung von Social Media-Kanälen ab. Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist auf dieser Grundlage zu prüfen, welche Social Media-Kanäle für die Außenkommunikation geeignet sind."

 

Seit dem 6. April 2022 informiert nun auch das Landgericht Lübeck bei Facebook mit einer offiziellen Seite über seine Arbeit.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:

 

Wird an der Auffassung festgehalten, der Betrieb von Seiten bei Facebook durch offizielle Stellen befinde sich in einer "Grauzone" und die Voraussetzungen für ihren Einsatz lägen nicht rechtssicher vor?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen