Vorlage - VO/2022/11108
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Anforderungen in Verbindung mit der Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft zu berücksichtigen und die geänderte Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen:
- Die Frist zur Einreichung von Einwohnerfragen soll von 16 Tagen auf 6 Tage verkürzt werden.
- Die Einwohnerfragen sollen nicht nur schriftlich sondern auch per E-Mail eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden können.
- Sofern der Fragestellende nicht in der Sitzung anwesend sein sollte, erfolgt eine schriftliche Antwort.
- Die Einwohnerfragen und die entsprechenden Antworten sind auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.
- Sofern eine Einwohnerfrage nicht zugelassen wird, erhalten die Fraktionen und die Fragestellenden eine Information darüber mit entsprechender Begründung.
- Eine Einwohnerfragestunde soll auch in Ausschusssitzungen eingerichtet werden.
Begründung
Das Interesse von Einwohnerinnen und Einwohnern an den Sitzungen der Gremien der Hansestadt Lübeck ist gering. Seit vielen Sitzungen der Bürgerschaft werden keine Einwohnerfragen mehr gestellt.
Damit dem gesetzlichen Anspruch, das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner an der Selbstverwaltung zu erhöhen, sollten die Regelungen der Geschäftsordnung zur Einwohnerfragestunde in der Bürgerschaft einfacher und effektiver gestaltet werden.
In der Gemeindeordnung sind die Anforderungen an die Einbeziehung von Einwohnerinnen und Einwohnern benannt:
„Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.“ §16a (1) GO
„Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen ebenfalls eine Einwohnerfragestunde durchführen.“ §16c (1) GO
Anlagen
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