Vorlage - VO/2022/11209  

Betreff: AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Geruchsrisiken im Gewerbegebiet Semiramis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.06.2022 
66. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für das Gewerbegebiet Semiramis wurden in Stellungnahmen die Risiken der Geruchsbelastung durch das naheliegende Biomassewerk und BMA der Entsorgungsbetriebe Lübeck thematisiert (VO/2022/11042). Die Relevanz dieser Risiken ergibt sich neben den Ergebnissen des Geruchsgutachtens auch aus den Erfahrungen in Neumünster, wo es erhebliche Probleme mit der Geruchsbelastung einer ähnlichen Anlage für ein naheliegendes Wohngebiet gibt.

Hierzu möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten:

 

  1. Hat der Bürgermeister den Entsorgungsbetrieben Lübeck zugesichert, die wegen der Geruchsbelastung möglicherweise notwendigen Investitionen zur Aufrechterhaltung des Betriebs u.a. des bestehenden Biomassewerkes und der MBA (z.B. für Einhausungen) aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren? Wenn ja,
     
  1. Warum findet es der Bürgermeister sinnvoll, dass der Haushalt der Hansestadt die Risiken übernimmt für ein Gewerbegebiet, das von der KWL GmbH entwickelt wurde und vermarktet wird?
     
  2. Welches Investitionsvolumen erwartet der Bürgermeister im Worst Case?
     
  3. Hat der Bürgermeister diese Zusicherung in der Höhe gedeckelt? Wenn ja, in welcher Höhe?
     
  4. Warum hat der Bürgermeister die Bürgerschaft und ihre Gremien nicht über die Zusicherung der Übernahme dieser Risiken durch den städtischen Haushalt informiert?
     
  5. Welche rechtliche Bindung ist durch diese Zusicherung entstanden?
     
  6. Warum wurden die mögliche Notwendigkeit solcher Investitionen in den bestehenden Anlagen und ihre Finanzierung in der Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen im o.a. Satzungsbeschluss nicht erwähnt?

     
  1. Um die Geruchsbelastung für das Gewerbegebiet und insb. im Teilgebiet GE8 zu minimieren, soll parallel zur Straße Raabrede ein mind. 20 Meter hoher Gebäuderiegel ohne öffenbare Fenster errichtet werden. Gibt es für dieses Grundstück bereits Interessenten, die bereit sind, dort ein solches Gebäude zu errichten? Wenn nein,
     
  1. In welchem Umfang steigen Geruchsbelastung und Risiken für den Weiterbetrieb der Biomasseanlage ohne ein derartiges Gebäude?
     
  2. Welche anderen Maßnahmen sind möglich, um diese Risiken ohne dieses Gebäude zu verringern?
     
  3. Welche Aktivitäten im Gewerbegebiet Semiramis sind an die Existenz eines solchen Gebäudes geknüpft?
     
  4. Wird mit Vermarktung, Bebauung und Inbetriebnahme der restlichen Grundstücke im Gewerbegebiet Semiramis auch ohne den Gebäuderiegel fortgefahren?

 

  1. Die KWL beabsichtigt, durch ergänzende nachbarliche Vereinbarungen das Klagerisiko der Grundstückskäufer im Gewerbegebiet wegen möglicher Geruchsbelästigungen zu minimieren. Welche Möglichkeiten bestehen, das Risiko dagegen klagender Arbeitnehmer*innen dort zu vermindern? Wie ist dieses Risiko einzuschätzen?

     

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen