| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.08.2021 |
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SI/2021/949 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.2 |
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Weiteres Vorgehen Masterplan Klimaschutz |
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| Ö 3.2.3 |
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Munition in der Ostsee |
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| Ö 3.2.4 |
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AG Feuerwehr |
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| Ö 3.3 |
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Anfragen und Antworten |
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| Ö 3.3.1 |
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Anfrage AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE): Wilde Feiern der jugendlichen Partyszene auf der Nördlichen Wallhalbinsel |
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VO/2021/10460 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Zukunftskonzept Kommunaler Ordnungsdienst |
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VO/2021/10449 |
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| Ö 4.2 |
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Konzept für die Modernisierung der Geschwindigkeitsüberwachung |
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VO/2021/10450 |
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| Ö 4.3 |
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Ahndungsoptionen für belästigendes und umweltschädigendes Verhalten |
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VO/2021/10462 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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127. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld -
abschließender Beschluss |
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VO/2021/10283 |
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| Ö 5.2 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen |
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VO/2021/10332 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
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14.09.2021 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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21.09.2021 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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28.09.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1) Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH (AWO) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen von der HL Zuwendungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Aufgrund einer möglichen Nachnutzung des Standortes ist der Betrieb zunächst für eine Dauer von 10 Jahren vorgesehen. 2) Die Finanzierung des Betriebes durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH erfolgt für die Dauer von 10 Jahren. Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aufgrund des noch nicht feststehenden Termins der Inbetriebnahme über einen zu erteilenden Zuschussbescheid. Ab 2023 ist die Finanzierung des Betriebes durch den Abschluss eines entsprechenden Budgetvertrages sicherzustellen (s. VO/2019/08009-01). Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen und den Budgetvertrag abzuschließen. 3) Grundlage für den Betrieb der Begegnungsstätte ab 2022 ist das in der Begründung dargestellte Basisangebot. Dieses sieht eine Fortführung der momentanen Angebote des Kontaktladens Tea&Talk in den neuen und größeren Räumlichkeiten vor. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf max. 433.000 Euro zzgl. einmalig auf max. 45.000 Euro für den Umzug und die Ersteinrichtung. Eine Ausweitung des Angebotes über die dargestellten Module kann durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen. Mit Inbetriebnahme der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger: innen endet gleichzeitig die städtische Finanzierung der AWO für den Betrieb des Kontaktladens Tea&Talk. In der Zeit von 18.20 bis 19.15 Uhr erfolgt die Abendpause.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 33 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.3 |
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Budgetverträge für Kindertageseinrichtungen, Träger der Schulkindbetreuung sowie von Trägern, für die ab dem 01.01.2022 erstmalig Budgetverträge abzuschließen sind |
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VO/2021/10338 |
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| Ö 5.4 |
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Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen) |
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VO/2021/10294 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Hansestadt Lübeck sauber halten |
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VO/2021/10351 |
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| Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Antje Jansen (GAL) AT zu VO/2021/10357 Schottergärten in Lübeck
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VO/2021/10357-01 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Jochen Mauritz (CDU) + AM Frank Zahn (SPD): Sachstand Taxen in Travemünde |
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VO/2021/10437 |
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| Ö 7.2 |
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SPD-Dringlichkeitsantrag: AM Frank Zahn (SPD): Service-Zeiten für Student:innen |
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VO/2021/10459-01 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 8.1 |
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Sicherheitspartnerschaft zwischen der Hansestadt Lübeck und der Polizei zur nachhaltigen Auflösung der offenen Drogenszene |
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| Ö 8.2 |
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Anfragen und Antworten |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.08.2021 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Feuerwehrgerätehäuser |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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