Vorlage - VO/2021/10460
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Beschlussvorschlag
Im August gab es laut Presseberichten wilde Feiern der jugendlichen Partyszene auf der Nördlichen Wallhalbinsel. Es soll zu erheblichen Sachbeschädigungen bis Körperverletzungen und Brandstiftungen gekommen sein. Die KWL soll von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht haben und den Zugang zu Nördlichen Wallhalbinsel kontrolliert und ein Alkoholverbot erlassen haben. Dazu habe ich einige Fragen an die Polizei:
- Wie sind diese wilden Feiern, mit kriminellem Potenzial, aus Sicht der Polizei, auf der Nördlichen Wallhalbinsel abgelaufen?
- Besteht diese wilde Partyszene nur aus Lübecker Jugendliche?
- Gab es Festnahmen wegen kriminellen Handlungen?
- Gab es nach Wissen der Polizei ähnlich Ausschreitungen der Partyszene nach den Geschehnissen auf der Nördlichen Wallhalbinsel im Lübecker Stadtgebiet oder in der Umgebung?
Begründung
Anlagen