Tagesordnung - 26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Freizeitzentrum Moisling
Ort: Moislinger Berg 2, 23560 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschriften vom 06.10.2016
SI/2016/918  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Unterarbeitsgruppe Kita-Träger    
Ö 4.1.2  
Änderung Unterhaltsvorschussgesetz    
Ö 4.2  
Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Verteilung von Landeszuschüssen für Kindertagesstätten
VO/2016/04235  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Finanzierung und Mittelverteilung Ferienpass Programm
VO/2016/04247  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht Stationäre Jugendhilfe Lübeck, Grundlagen, Ist-Stand, Qualitätsentwicklung    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04224  
Ö 6.1.1  
Antrag zum Haushalt vom Lübecker Jugendring zum Thema Projekt Jugendhaushalt des Lübecker Jugendrings    
Ö 6.1.2  
Antrag zum Haushalt von der SPD und der GAL zum Thema Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros    
Ö 6.2  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04176  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf74.500 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500 €

einem Jahresüberschuss von0 €

einem Jahresfehlbetrag von0 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf6.400 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf5.600 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

   
    10.11.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf74.500 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500 €

einem Jahresüberschuss von0 €

einem Jahresfehlbetrag von0 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf6.400 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf5.600 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    22.11.2016 - Hauptausschuss
    Ö 5.15 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf74.500 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500 €

einem Jahresüberschuss von0 €

einem Jahresfehlbetrag von0 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf6.400 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf5.600 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

 

 

   
    24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.12 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  74.500 €

 einem Jahresüberschuss von 0 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 5.600 €

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:31

Nein-Stimmen:16

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Überweisungsanträge aus der Bürgerschaft vom 30.06.2016 an den Jugendhilfeausschuss - Ausbau der Kinderbetreuung in den Randzeiten fortsetzen
VO/2016/03989  
Ö 7.2  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft zur VO/2015/03148 behandelt in der Sitzung vom 26.11.2015 mit TOP 10.19 zum Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 03.11.2015 betr. stadtweite Ausweitung "Unterstützte Elementargruppen"
VO/2016/03444  
Ö 7.3  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft zur VO/2015/03228 behandelt in der Sitzung vom 26.11.2015 mit TOP 10.19 zum Antrag der SPD-Fraktion betr. stadtweite Ausweitung "Unterstützte Elementargruppen"
VO/2016/03445  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
AM Katja Mentz (GAL): Mehr kostenfreie und günstige Ferienpassangebote und Vereinfachung der Programmdarstellung
VO/2016/04308  
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Niederschriften vom      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse