Auszug - Antrag zum Haushalt von der SPD und der GAL zum Thema Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros  

26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.1.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Freizeitzentrum Moisling
Ort: Moislinger Berg 2, 23560 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Klüssendorf stellt den 2. Antrag zum Thema Kinder- und Jugendbüro vor. Er erklärt, dass feste Strukturen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fehlen und diese hiermit geschaffen werden sollen.

Auf Nachfragen von Frau Eitel zu den Kosten, den Qualifikationen und der Erforderlichkeit zur Trennung von Dienst- und Fachaufsicht, antworten Herr Klüssendorf und Frau Mentz. Sie teilen mit, dass ein entsprechender Budgetvertrag die Ausgaben regeln soll und die Qualifikation der Stelle noch festgelegt werden muss. Weiterhin soll es eine Ansprechperson für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck geben und wenn die Person an einen Träger angedockt wird, dann fallen auch keine Raumkosten an. Zur Trennung der Dienst- und Fachaufsicht konnte leider keine Aussage getroffen werden. Auf Nachfrage von Herrn Krause zur Gegenfinanzierung antwortet Herr Klüssendorf.

Frau Reichel begrüßt diesen Vorstoß, gibt aber zu bedenken, dass es sich bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen um eine kommunale Pflichtaufgabe nach § 47f GO handelt. Leider besitzt die Hansestadt Lübeck zu wenig Personal, um diese Aufgabe umfänglich zu erfüllen. Weiterhin äußert Frau Reichel erhebliche Kritik an der Trennung von Dienst- und Fachaufsicht. Sie empfiehlt daher einen Beschluss zur Personalaufstockung abzugeben und die Dienst- und Fachaufsicht in städtischer Hand zu belassen.

Frau Weiher berichtet von guten, städtischen Beteiligungsprojekten. Sie schlägt vor eine Stelle für einen Beteiligungsbeauftragten, ähnlich eines Gleichstellungsbeauftragten, einzurichten. Dieser soll die vorhandenen Strukturen nutzen und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchführen, gerade mit dem Hinblick auf die unterschiedlichen Vorlagen in den Gremien.

Eine Diskussion über die Notwendigkeit eines Beteiligungsbeauftragten entsteht. Es sprechen Herr Untermann, Herr Müller, Frau Eitel, Herr Quirder, Frau Hildebrand, Herr Weise und Herr Giesenberg.

Frau Weiher und Herr Klüssendorf formulieren den Antrag um.

Frau Mentz fasst noch mal zusammen, dass es sich um eine Auflaufstelle für Kinder und Jugendliche handeln soll. Herr Untermann wünscht sich eine genauere Aufgabenbeschreibung der Stelle. Frau Hildebrand lässt es offen, ob die Beteiligung durch die Hansestadt Lübeck erfolgt oder die Aufgabe an einen Träger der freien Jugendhilfe abgegeben wird.

Frau Kramm, Herr Klüssendorf, Frau Weiher und Frau Reichel ergänzen und verweisen auch auf den Handlungsleitfaden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

 

Herr Klüssendorf liest den geänderten Antrag vor und lässt darüber abstimmen.


Beschlussvorschlag:

Einrichtung einer Stelle für einen Beteiligungsbeauftragten / eine Beteiligungsbeauftragte für Kinder und Jugendliche

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird mit der Einstellung eines / einer Beteiligungsbeauftragten für Kinder und Jugendliche beauftragt.

 

Der Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung soll als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, Verwaltung, Bürgerschaft und Ausschüsse sowie städtische Gesellschaften für Fragen der politischen Partizipationsprozesse für Kinder und Jugendliche (Gemeindeordnung § 47f) dienen.

 

Die wesentlichen Aufgaben des / der Beteiligungsbeauftragten ist dabei die aktive Gestaltung und Begleitung von Beteiligungsverfahren, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Arbeit in Schülervertretungen sowie die Erarbeitung von Qualitätsstandards bei Beteiligungsverfahren. Zu den Aufgaben gehört in diesem Zusammenhang auch die ständige Sichtung und Bearbeitung der Vorlagen des Bauausschusses, Schul- und Sportausschusses und des Jugendhilfeausschusses sowie ggf. der weiteren Ausschüsse und der Bürgerschaft.

 

Hierzu wird 1,0 neue Stelle bei der Hansestadt Lübeck eingerichtet.

 

Die haushaltsmäßige Ordnung ist entsprechend herzustellen. Es ist im Rahmen der Konzeption zur Kostenkompensation sicherzustellen, dass die Hansestadt Lübeck bei Vorhaben privater oder öffentlicher Träger / Bauherren (Bauvorhaben, Stadtplanungsworkshop, etc.) Kosten für Partizipationsverfahren anteilig in Rechnung stellt.

Die Begründung erfolgt mündlich.


Abstimmungsergebnis über den geänderten Antrag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Antrag zu beschließen.

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0