Auszug - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   

26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Freizeitzentrum Moisling
Ort: Moislinger Berg 2, 23560 Lübeck
VO/2016/04224 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2017.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Klüssendorf berichtet, dass in den vergangenen Jahren die Haushaltsvorlagen immer ohne Votum weiter gegeben wurden, da die Fraktionen noch nicht abschließend über den Haushalt beraten haben. Er empfiehlt in diesem Jahr genauso zu verfahren.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Untermann zur Erhöhung der Kosten der Internen Leistungsabrechnungen (S. 36 der Vorlage) erklärt Frau Weiher, dass solche detaillierten Anfragen im Vorwege hätten gestellt werden müssen. So spontan ist es nicht möglich auf einzelne Zahlen einzugehen. Die Beantwortung dieser Frage wird nachgereicht.

 

nachträgliche Beantwortung der Frage:

Es handelt sich hier um ein Darstellungsproblem, da Ist-Zahlen 2015 mit Plan-Zahlen 2016 ff. abgebildet werden. Im Jahre 2015 handelt es sich bei dem dargestellten Wert in Ziffer 58/29 i. H. v. 10.278.634,27 EUR, nur um die bereits verbuchte unterjährige städtische Verrechnung auf dem Konto 581190.

Die restliche ILA ist noch nicht gebucht worden für das Jahr 2015. Es fehlen:

nicht budgetrelevant (Ziffer 58/32)7.459.500 EUR

budgetrelevant (Ziffer 58/29)35.098.000 EUR

Somit ergibt sich für die Zeile 58/29 ein Planwert von 45.789.070 EUR.

Zu 2017 hat der FB 4 allein im Bereich ILA-GMHL eine Steigerung von knapp 13 Mio. EUR zu bewältigen. Der Restbetrag ergibt sich aus Steigerungen auf dem Konto der unterjährigen städtischen Verrechnungen.

 

Frau Weiher erklärt, dass die Kosten des GMHL beim FB 4 als Ausgabe ausgewiesen werden und beim FB 5 als Einnahme. Wie sich die Beträge aber zusammensetzen ist Frau Weiher nicht bekannt.

Eine Diskussion über die kosten der internen Leistungsverrechnungen entsteht und es sprechen Herr Wagner, Frau Kramm, Herr Untermann, Frau Weiher und Frau Mentz.

 

Herr Weise fragt nach der Bedeutung der Abkürzung „FDP“ beim Stellenplan. Frau Oldenburg erklärt, dass es „für die Person“ bedeutet. Bei der gedruckten Version des Stellenplans ist ein Abkürzungsverzeichnis enthalten.


Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0