Auszug - Änderung Unterhaltsvorschussgesetz
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Wortprotokoll |
Frau Junghans berichtet von einer Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.01.2017. Der Bezugszeitraum von 72 Monaten wurde aufgehoben und die Altersgrenze wurde von 12 auf 18 Jahre angehoben. Dadurch ist mit einer Verdopplung der Fallzahlen auf ca. 3.200 Fälle zu rechnen.
Auf eine Nachfrage von Herrn Müller antwortet Frau Junghans.