Tagesordnung - 31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)  

Bezeichnung: 31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.1  
Feststellung des ältesten Ausschussmitglieds    
Ö 1.2  
Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitzenden durch ältestes Mitglied    
Ö 1.3  
Verpflichtung der anwesenden bürgerlichen Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 20.09.2016
SI/2016/822  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 4.1.1  
Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2017
VO/2016/04018  
Ö 4.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.2.1  
Zwischenbericht 2/2016    
Ö 4.2.2  
Enthält Anlagen
Semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen    
Ö 4.2.3  
Enthält Anlagen
CO2-Bilanz    
Ö 4.2.4  
Sachstand Abrissarbeiten Tierparkgelände    
Ö 4.2.5  
Sachstand Vogelgrippe    
Ö 4.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 4.4     Überweisungen aus der Bürgerschaft    
Ö 4.4.1  
Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung (Überweisung aus der Bürgerschaft, Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016 / Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016)
VO/2016/04322  
Ö 4.4.2  
Nachhaltigkeit bei Baumneupflanzung (Überweisung aus der Bürgerschaft, Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016 / Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016)
VO/2016/04323  
Ö 5  
Anträge    
Ö 6     Vorlagen    
Ö 6.1  
Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel ? Zusammenfassender Ergebnisbericht ? (vertagt USO 20.09.2016 TOP 7.1)
Enthält Anlagen
VO/2016/03618  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 (Die versandte Vorlage enthält die für den Fachbereich 3 relevanten Seiten. Die komplette Haushaltsvorlage ist im Ratsinformationssystem einsehbar.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04224  
Ö 6.3  
Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? Satzungsbeschluss und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2016/04260  
Ö 6.4  
Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - Satzungsbeschluss und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2016/04289  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung
(Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und  Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    15.11.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.4 - unverändert beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 1-Stimmenthaltungen

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    21.11.2016 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung
(Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und  Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    22.11.2016 - Hauptausschuss
    Ö 5.24 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung
(Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und  Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

 

 

   
    24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.18 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung
(Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und  Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 6.5  
Annahme einer Geldspende der "Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck" über 3.000,00 Euro (Unterstützung zur Erstellung einer Klimabroschüre)
Enthält Anlagen
VO/2016/04309  
Ö 7     Berichte und Antworten    
Ö 7.1  
Eheschließungen im Rathaus und auf der Passat
Enthält Anlagen
VO/2016/04012  
Ö 8     Neue Anfragen und Verschiedenes    
Ö 8.1  
Anfrage Frau Menorca - bauliche Überprüfung Neueröffnungen (Gastronomie)    
Ö 8.2  
Anfrage Frau Menorca - WLAN Gremiensitzungen    
Ö 8.3  
Anfrage Frau Metzner - Kontrollen ruhender Verkehr Stadtfreiheit, Hansestraße, Hansering    
Ö 8.4  
Anfrage Herr Schubert - Gewährleistung Baumschutz bei Herstellung der Verkehrssicherheit (Einsatz von auftauenden Mitteln - Streusalz)    
Ö 8.5  
Anfrage Herr Müller - Abschiebungen in Lübeck    
Ö 8.6  
Anfrage Herr Müller - AG - Besucherlenkung Priwall    
Ö 8.7  
Anfrage Herr Müller - Landschaftsschutzgebiet Priwall    
Ö 8.8  
Anfrage Herr Otte - Nylongurte bei Baumneupflanzungen    
N 9     Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 20.09.2016      
N 10     Mitteilungen      
N 11     Vorlagen      
N 12     Berichte und Antworten      
N 12.1     Vergabemitteilung über einen bereits erteilten Auftrag im Wert von mehr als 10.000 EUR (Abriss der Baulichkeiten auf dem ehemaligen Tierparkgelände)      
N 13     Neue Anfragen und Verschiedenes      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse