| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 1.1 |
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Feststellung des ältesten Ausschussmitglieds |
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| Ö 1.2 |
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Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitzenden durch ältestes Mitglied |
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| Ö 1.3 |
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Verpflichtung der anwesenden bürgerlichen Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden |
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| Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 20.09.2016 |
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SI/2016/822 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 4.1.1 |
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Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2017 |
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VO/2016/04018 |
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| Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 4.2.1 |
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Zwischenbericht 2/2016 |
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| Ö 4.2.2 |
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Semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen |
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| Ö 4.2.3 |
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CO2-Bilanz |
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| Ö 4.2.4 |
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Sachstand Abrissarbeiten Tierparkgelände |
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| Ö 4.2.5 |
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Sachstand Vogelgrippe |
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| Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.4.1 |
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Änderung der Bebauung im Bereich der Alten Wasserkunst zur Erhaltung eines Baumes von besonderer Bedeutung
(Überweisung aus der Bürgerschaft, Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016 / Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016) |
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VO/2016/04322 |
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| Ö 4.4.2 |
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Nachhaltigkeit bei Baumneupflanzung
(Überweisung aus der Bürgerschaft, Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016 / Antrag aus der Einwohnerversammlung am 05.07.2016) |
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VO/2016/04323 |
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| Ö 5 |
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Anträge |
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| Ö 6 |
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Vorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel ? Zusammenfassender Ergebnisbericht ? (vertagt USO 20.09.2016 TOP 7.1) |
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VO/2016/03618 |
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| Ö 6.2 |
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Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
(Die versandte Vorlage enthält die für den Fachbereich 3 relevanten Seiten. Die komplette Haushaltsvorlage ist im Ratsinformationssystem einsehbar.) |
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VO/2016/04224 |
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| Ö 6.3 |
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Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? Satzungsbeschluss
und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2016/04260 |
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| Ö 6.4 |
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Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - Satzungsbeschluss
und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2016/04289 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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15.11.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.4 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 1-Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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21.11.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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22.11.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.24 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.18 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 6.5 |
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Annahme einer Geldspende der "Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck" über 3.000,00 Euro (Unterstützung zur Erstellung einer Klimabroschüre) |
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VO/2016/04309 |
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| Ö 7 |
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Berichte und Antworten |
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| Ö 7.1 |
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Eheschließungen im Rathaus und auf der Passat |
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VO/2016/04012 |
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| Ö 8 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage Frau Menorca - bauliche Überprüfung Neueröffnungen (Gastronomie) |
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| Ö 8.2 |
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Anfrage Frau Menorca - WLAN Gremiensitzungen |
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| Ö 8.3 |
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Anfrage Frau Metzner - Kontrollen ruhender Verkehr Stadtfreiheit, Hansestraße, Hansering |
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| Ö 8.4 |
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Anfrage Herr Schubert - Gewährleistung Baumschutz bei Herstellung der Verkehrssicherheit (Einsatz von auftauenden Mitteln - Streusalz) |
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| Ö 8.5 |
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Anfrage Herr Müller - Abschiebungen in Lübeck |
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| Ö 8.6 |
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Anfrage Herr Müller - AG - Besucherlenkung Priwall |
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| Ö 8.7 |
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Anfrage Herr Müller - Landschaftsschutzgebiet Priwall |
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| Ö 8.8 |
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Anfrage Herr Otte - Nylongurte bei Baumneupflanzungen |
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| N 9 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 20.09.2016 |
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| N 10 |
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Mitteilungen |
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| N 11 |
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Vorlagen |
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| N 12 |
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Berichte und Antworten |
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| N 12.1 |
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Vergabemitteilung über einen bereits erteilten Auftrag im Wert von mehr als 10.000 EUR
(Abriss der Baulichkeiten auf dem ehemaligen Tierparkgelände) |
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| N 13 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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