Auszug - Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitzenden durch ältestes Mitglied
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Wortprotokoll |
Herr Müller verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) per Handschlag den bürgerlichen Ausschussvorsitzenden, Herrn Hans-Jürgen Schubert, auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.