Vorlage - VO/2016/04309  

Betreff: Annahme einer Geldspende der "Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck" über 3.000,00 Euro (Unterstützung zur Erstellung einer Klimabroschüre)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Freese, Tatjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
15.11.2016 
31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
22.11.2016 
54. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Spende Sparkassenstiftung

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung über 3.000,00 EUR zur Erstellung einer Klimabroschüre wird angenommen

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die    Interessen von Jugendlichen und Kindern nicht unmittelbar berührt sind

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 3.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 339.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 3.000,00 Euro zuständig

 

 


Anlagen

Zusage Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spende Sparkassenstiftung (448 KB)