Auszug - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   

31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2016/04224 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2017.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR


 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder Mählenhoff (Produkthaushaltsseite 258, Produkt 126001 Schwankung der Ansätze; Ergebnishaushalt Produkt 122004 Erhöhung der Erstattung für das Tierheim) sowie Dr. Lengen und Metzner (Auflistung der Haushaltsauszahlungsreste Finanzplan/Investitionstätigkeiten Produkt 126001 S. 102, Produkt 127001 S. 114) beantworten Herr Neumann, Herr Hinsen, Frau Hartmann, Herr Hopp und Herr Uhlig.

 

Für Herrn Dr. Lengen und Frau Metzner sind die Haushaltsreste so nicht nachvollziehbar und sie fordern zu den Produkten 126001 und 127001 eine genaue Auflistung, woher diese stammen und für was diese angemeldet worden seien.

 

Herr Hinsen schlägt vor, vor der Beratung in der Bürgerschaft die geforderte Aufstellung den Fraktionen in der kommenden Woche zur Kenntnis zu geben sowie der Niederschrift beizufügen.[1]

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu.

 

Frau Wind-Olßon beantragt, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 


[1] Anlage 3


Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig, bei 13-Jastimmen, 0-Neinstimmen und
0-Stimmenthaltungen, ohne Votum zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 (122 KB)