| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 15.03.2016 |
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SI/2016/817 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 4.1.1 |
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Umwelterklärung des Stadtwerke Lübeck Holding Konzerns |
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| Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 4.2.1 |
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Sachstand Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel |
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| Ö 4.2.2 |
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Projekt Rainahead |
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| Ö 4.2.3 |
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Sachstandsbericht Mischwasser-Sanierungskonzept |
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| Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 4.3.1 |
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Satzung Stadtfeuerwehrverband, Auswirkungen des Brandschutzgesetzes, Beteiligung Gremien (vertagt USO 15.03.2016 TOP 5.3.2
Antwort siehe Niederschrift 25. Sitzung 15.03.2016 Anlage 5)
) |
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| Ö 4.3.2 |
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Anfrage Herr Röttger - Schwelbrand Holzspänehaufen (siehe USO 15.03.2016 TOP 9.1) |
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| Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.4.1 |
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Umbenennung in Zuwanderungsabteilung
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft 26. März 2015 (VO Nr. 2505) (vertagt USO 21.04.2015 TOP 4.4.2) |
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VO/2015/02615 |
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| Ö 5 |
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Anträge |
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| Ö 6 |
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Vorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Bebauungsplan 02.13.00 - St. Jürgen / Wasserkunst -,
Satzungsbeschluss,
und zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes,
abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2016/03486 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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18.04.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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19.04.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 8 - Jastimmen, 7 - Neinstimmen und 0 - StimmenthaltungenHerr Dr. Lengen beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen: „Der Bebauungsplan wird so angepasst, dass im Bereich WA9 und WA10 ein ufernaher Wanderweg, unter Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Bedingungen, eingerichtet wird.“ Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 8 - Jastimmen, 7 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.
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26.04.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.17 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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28.04.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.11 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Die Vorsitzende lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen:9 Enthaltungen:3 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 6.2 |
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Rücknahme einer Teilfläche der Kleingartenanlage Lauerhof |
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VO/2016/03494 |
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| Ö 6.3 |
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Anschlussförderung für das Klimaschutzmanagement |
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VO/2016/03530 |
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| Ö 6.3.1 |
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Anschlussförderung für das Klimaschutzmanagement - Ergänzungsblatt |
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VO/2016/03659 |
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| Ö 7 |
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Berichte und Antworten |
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| Ö 8 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 8.1 |
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Verschiedenes Frau Dr. Koop - Informationsveranstaltung der IAG |
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| Ö 8.2 |
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Anfrage Frau Menorca - Flüchtlinge / Transitflüchtlinge |
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| Ö 8.3 |
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Anfrage Frau Menorca - Uhu im Bereich Lachwehrallee/Stadtgraben |
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| Ö 8.4 |
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Anfrage Herr Martens - Kabelbrand Priwall |
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| Ö 8.5 |
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Anfrage Herr Büenfeld - Zutritt Verwaltungszentrum nach 18 Uhr |
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| Ö 8.6 |
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Anfrage Herr Mauritz - Vergrämung von Möwen Travemünde |
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| Ö 8.7 |
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Anfrage Herr Mauritz - Weiterleitung Notrufe |
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| Ö 8.8 |
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Anfrage Herr Zahn - Ausbildung Rettungsassistenten |
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| Ö 8.9 |
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Anfrage Herr Müller - Renaturierung ehemaliges Tierparkgelände |
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| Ö 8.10 |
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Anfrage Herr Müller - Trauungen auf der Passat |
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| N 9 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 15.03.2016 |
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| N 10 |
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Mitteilungen |
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| N 10.1 |
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Räumung Windwurffläche Waldhusen (siehe USO 15.03.2016 TOP 14.1) |
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| N 11 |
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Vorlagen |
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| N 12 |
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Berichte und Antworten |
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| N 13 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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