Auszug - Umbenennung in Zuwanderungsabteilung Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft 26. März 2015 (VO Nr. 2505)  

26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/02615 Umbenennung in Zuwanderungsabteilung
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft 26. März 2015 (VO Nr. 2505)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Sitzung der Bürgerschaft am 26

Sitzung der Bürgerschaft am 26. März 2015

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO Nr. 2505 den nachstehend  aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt und Sicherheit und Ordnung überwiesen:   

Umbenennung in Zuwanderungsabteilung

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Verwaltungsbereich 322.2 Abteilung Angelegenheiten für Ausländer/innen /Staatsangehörigkeiten im Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung in Zuwanderungsabteilung umzubenennen.

Die Umbenennung soll bis zum Juli 2015 umgesetzt werden.

 

Frau Wöhlk berichtet, dass zunächst die Erwartung, die ein Migrant mit einer „Zuwanderungsbehörde“ verbinde, näher untersucht werden müsse. Mit der Zuwanderung in ein anderes Land stünden für den Migranten diverse Behördengänge an, die er optimalerweise in der Zuwanderungsbehörde erledigen kann, wie z.B:

 

  • Ausländerrechtliche Angelegenheiten (Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis)
  • Melderechtliche Angelegenheiten (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung)
  • Deutschkurse, Integrationsfragen, Migrationsberatung
  • Alle Angelegenheiten, die Familie betreffend: Kindergarten, Schule, Freizeit
  • Arbeitssuche, Gewerbeanmeldung
  • Finanzielle Angelegenheiten: Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Finanzamt, Kindergeld, Sozialversicherung

 

Die im „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)“  in § 71 Abs. 1 genannten Ausländerbehörden seien für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz zuständig.  Diese deckten lediglich einen Teil der für einen Migranten notwendigen Dienstleistungen ab.

 

Andere Städte haben sich für folgende Bezeichnungen für die in § 71 Abs. 1 AufenthG genannte Ausländerbehörde entschieden:

 

Rostock              =              Stadtamt

Oberhausen              =              Ausländerangelegenheiten

Magdeburg              =              Ausländerbehörde

Hagen                            =              Ausländerbehörde

Erfurt                            =              Bürgeramt

Wiesbaden              =              Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge / Ausländerbehörde

Köln                            =              Ausländerangelegenheiten

Hamburg              =              Welcome Center

Neumünster              =              Ausländerangelegenheiten

Flensburg              =              Einwanderungsbüro

Kiel                            =              Zuwanderungsabteilung

 

Das Hamburger Welcome Center habe in seinem Hause Mitarbeiter aus den verschiedensten Fachabteilungen zusammengezogen und bearbeite aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, Wohnsitzanmeldungen, Arbeitsuche, Hilfe bei Formularen, Ausbildung, Kinderbetreuung, Deutschkurse, Freizeitangebote, Schule, Sozialversicherung.

Flensburg und Kiel hingegen, die ihre Ausländerbehörde in Einwanderungsbüro bzw. Zuwanderungsbehörde umbenannt haben, seien ausschließlich für ausländerrechtliche Angelegenheiten zuständig und erfüllten nach hiesiger Meinung nicht die Erwartungen, die ein Migrant an eine derartige Behörde stellen würde.

 

Die Hansestadt Lübeck sollte Abstand davon  nehmen, die Ausländerbehörde, die ausschließlich für ausländerrechtliche Angelegenheiten zuständig ist, in eine Zuwanderungsbehörde umzubenennen.

 

Die Frage von Herrn Zahn, ob schon Ergebnisse der Arbeitsgruppe (siehe Niederschrift Nr. 17. Sitzung am 21.04.2015 TOP 4.4.2) vorliegen würden, verneint Frau Wöhlk.

Der Ausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion bei 5 - Jastimmen, 10 - Neinstimmen und

Der Ausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion bei 5 - Jastimmen, 10 - Neinstimmen und

0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.