Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Im Ausschuss wird die Vorlage unter Beteiligung der Mitglieder Stolzenberg, Dr. Lengen, Wind-Olßon, Clement, Wegner, Martens, Mählenhoff, Menorca, Zahn, Göhler und Otte kontrovers diskutiert. Schwerpunktmäßig wird sich dabei auf die Teilentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet, einen ufernahen Wanderweg, Zurücknahme der Flächen WA9 und WA10 bis auf 50 m vom Ufer und auf die Schutzwürdigkeit einzelner Bäume (Thuja) bezogen. Herr Bresch weist darauf hin, dass u.a. eine Zurücknahme der Flächen zu einer Veränderung des Bebauungsplans mit allen Konsequenzen (erneutes Beteiligungsverfahren) führe. Dadurch könnte es jedoch zu Unstimmigkeiten mit dem Investor kommen. Eine Unterschutzstellung der Thuja werde nicht möglich sein, da der Baum direkt am zu entfernenden Betonbecken stehe und bei dessen Entfernung beschädigt würde.
Herr Stolzenberg beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:
„Die Flächen WA9 und WA10 sind als Gewässerschutzstreifen bis auf 50 m vom Ufer zurückzunehmen.“
Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 4 - Jastimmen, 10 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltung
mehrheitlich ab.
Herr Martens beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:
„Die Flächen WA9 und WA10 sind aus dem Baugebiet rauszunehmen“
Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 5 - Jastimmen, 10 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung
mehrheitlich ab.