TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Umweltausschusses vom 20.11.2012 in der Wahlperiode 2008 - 2013 (öffentlicher Teil) |
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VO/2012/00032 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 4.2.1 |
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Vortrag zum Brodtener Ufer (LLUR) |
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Ö 4.2.2 |
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Sachstand Klimaschutz / Klimawandel |
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Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 4.3.1 |
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Anfrage Herr Röttger - Ahndung fehlerhaft durchgeführter Pflegearbeiten an Knicks (Sitzung UA Nr. 34 - 20.11.2012 TOP 8.3) |
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Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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Ö 4.4.1 |
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Antrag FUL - "Bericht über Abbrüche Brodtener Ufer" (vertagt UA Nr. 34 - 20.11.2012) |
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VO/2012/00029 |
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Ö 5 |
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Anträge |
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Ö 6 |
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Vorlagen |
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Ö 6.1 |
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103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Satzungsbeschluss - |
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VO/2012/00025 |
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VORLAGE |
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Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu¬ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be¬lange nach § 4 (2) BauGB zur 103Beschlussvorschlag Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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14.01.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.
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15.01.2013 - Umwelt und Kleingartenausschuss |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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29.01.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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31.01.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei Ja-Stimmen: 55 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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Ö 7 |
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Berichte und Antworten |
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Ö 7.1 |
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Antwort: "Vorkommen von Pestizid- und Uranvorkommen im Lübecker Grundwasser" (Anfrage gem. § 16 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft vom BM Hans-Jürgen Schubert vom 27. August 2012
(Bürgerschaft 29.11.2012 - Kenntnisnahme ohne Anmerkung)) |
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VO/2012/00046 |
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Ö 7.2 |
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Bericht: "Lübecker Energiewende" (vertagt UA Nr. 34 - 20.11.2012 TOP 7.3) |
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VO/2012/00019 |
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Ö 8 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 8.1 |
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Anfrage Frau Scheel (Verunkrautung Wakenitz) |
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Ö 8.2 |
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Anfrage Frau Scheel (Vortrag/Einladung eines Sachverständigen zum Thema Wasserpest) |
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Ö 8.3 |
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Anfrage Frau Duske (Überprüfung der Lagerung von Gefahrgütern im Bereich der Lübecker Häfen) |
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Ö 8.4 |
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Anfrage Frau Duske (Baumfällungen bei Bauvorhaben bzw. in Kleingartenanlagen) |
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Ö 8.5 |
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Verschiedenes Herr Clement (Grünstrandbebauung; Vorprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung) |
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N 9 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) (Es liegt keine Niederschrift vor.) |
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N 10 |
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Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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N 11 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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N 12 |
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Vorlagen (Es liegt nichts vor.) |
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N 13 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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