Auszug - 103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Satzungsbeschluss -  

35. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 6.1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2012/00025 103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Franz-Peter Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ley erläutert die Vorlage näher

Frau Ley erläutert die Vorlage näher.

 

Herr Stolz merkt an, dass er sich zum Punkt 6.7.4 (Waldaufforstung) einen Lageplan zur bildlichen Darstellung gewünscht hätte. Frau Ley erwidert, dass auf Seite 21 (Begründung) der Lageplan zu finden sei.

 

Frau Duske bemängelt, dass nur die Stellungnahmen des Naturschutzbundes (NABU) Schleswig-Holstein sowie der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein teilweise berücksichtigt worden seien.


Seitens der Anwohner habe es ebenfalls Einwände gegeben, diese seien in der Vorlage nirgends verzeichnet. Frau Ley antwortet, dass eine frühzeitige Beteiligung stattgefunden habe. Es seien von zwei Anwohnern Stellungnahmen eingereicht worden. Eine habe nicht zugetroffen, die zweite Stellungnahme zum Thema Lärmschutz sei mit in die Begründung zu Lärmimmissionen eingeflossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung seien keine weiteren Einwände erhoben worden.

 

Herr Müller fragt nach, weshalb ein Austauschblatt zur Vorlage versandt worden sei und ob bei der notwendigen Pfahlgründung der Grundwasserleiter betroffen sei. Des Weiteren gebe es eine Unstimmigkeit in der Vorlage. Auf Seite 17 (Begründung) sei aufgeführt, dass im Plangebiet keine archäologischen Denkmäler und Baudenkmäler bekannt seien; auf Seite 3 Punkt III (Textliche Festsetzung) sei hingegen von einer registrierten steinzeitlichen Fundstelle die Rede. Herr Möller antwortet, dass die Anzahl der Einsatzkräfte (Brandschutz und Rettungsdienst) nicht richtig dargestellt worden sei. Im Senat wurde beschlossen, diesen Passus zu streichen. Aufgrund des organisatorischen Vorlaufs sei die Vorlage schon gedruckt gewesen und man habe nur das Austauschblatt den Unterlagen beigefügt. Frau Ley ergänzt, dass man für Untersuchungen gebohrt habe und auf keinen Grundwasserleiter gestoßen sei. Ein genaues Gutachten werde erst bei den Hochbaumaßnahmen erstellt. Zu den Unstimmigkeiten räumt sie ein, dass dies in der Vorlage genauer hätte beschrieben werden müssen. Der Passus im Umweltbericht beziehe sich auf das Schutzgut Landschaft, welches nicht durch archäologische und sonstige Denkmäler geprägt sei. Im Boden befindliche Befunde seien damit nicht gemeint. 

 

Nicht nachvollziehbar für Herrn Macziey sei der Standort des Neubaus der Feuerwache. Die alte Feuerwache sei nur 2 Km entfernt; ein Neubau im Stadtgebiet Travemünde oder Skandinavienkai erachte er als sinnvoller. Herr Möller entgegnet, dass in einem Gutachten zur Brandschutzversorgung aus dem Jahre 2008, eine geringere Versorgung der nordöstlichen Stadtgebiete festgestellt worden sei. Daraufhin sei der ideale Standort berechnet und dieser Standort ermittelt worden. Mit diesem Standort erreiche man alle Teile besser. Des Weiteren erfülle die alte Wache nicht mehr die arbeitsschutzrechtlichen bzw. energetischen Richtlinien. Die Gebäudemanagement GmbH der Hansestadt Lübeck beziffere die Kosten für eine Modernisierung auf etwa 5 Mio Euro. Damit sei die Unwirtschaftlichkeitsgrenze erreicht; ein Neubau günstiger.

 

Für bedenklich halte Herr Otto die Ersatzmaßnahme in Niendorf-Moorgarten. Die Fläche werde derzeit landwirtschaftlich genutzt und die Zufahrtswege der Landwirte würden abgeschnitten werden. Frau Ley erwidert, dass die Ausgleichsmaßnahmen langfristig geplant seien und die Pächter dies wüssten. Herr Breitrück ergänzt, dass die Ausgleichsmaßnahmen mit den Landwirten abgestimmt worden seien.

 

Wünschenswert wäre ein räumlicher Zusammenhang zwischen Baumaßnahme und Ausgleichsfläche gewesen, beklagt sich Frau Duske. Woraufhin Frau Ley anmerkt, dass man sich um Ausgleichsflächen in der Nähe bemüht habe, aber nichts zu finden gewesen sei. Herr Breitrück führt unterstützend aus, dass man schon froh sein könne, im Lübecker Stadtgebiet Ausgleichsflächen zu finden. Der Landesgesetzgeber erkenne auch Öko-Punkte an, demnach könne es auch Ausgleichsflächen außerhalb des Stadtgebiets geben.

 

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.