Auszug - Anfrage Herr Röttger - Ahndung fehlerhaft durchgeführter Pflegearbeiten an Knicks  

35. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 4.3.1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Herr Breitrück teilt mit, dass die veränderte  Knickpflege, aufgrund zusätzlicher Erforderlichkeiten und Vorschriften zur Verkehrssicherheit erfolgt sei. Weiterhin sei es hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse der Knicks zu einem uneinheitlichen Erscheinungsbild gekommen. Weiterhin müsse man folgende Punkte bei der Knickpflege mit in Betracht ziehen:

 

A)     In engen Innenkurven muss es zu einer erweiterten Rücknahme der Gehölze kommen,  um die erforderliche Übersicht zum Gegenverkehr zu erhalten. Daher kann es aus diesen Gründen auch zu Abweichungen hinsichtlich des senkrechten Aufputzens von Knicks ab dem Knickfuß kommen. Die Länge des so behandelten Knicks hängt von der zulässigen Geschwindigkeit und dem Kurvenradius an dieser Stelle ab.

 

B)     An Ausfahrten sind Sichtdreiecke zu berücksichtigen die ebenfalls zu Lasten der Knicksubstanz gehen und auch hier kann ein Aufputzen des Knicks über die Senkrechte hinaus das Mittel sein, um diese Einsicht zu gewährleisten. Aus Sicht des Naturschutzes jedenfalls besser, als den Knick im Sichtdreieck zu entfernen oder dauerhaft auf 80 cm Höhe zu schneiden.

 

C)    Bei eigentumsrechtlich (längs-)geteilten Knicks- wie es an diesem Abschnitt  offenbar teilweise vorzufinden ist-  war ein halbseitiges Knicken der Gehölze erfolgt. Dies sieht auf den ersten Blick wie ein nicht regelgerecht aufgeputzter Knick aus, ist jedoch aus Sicht des Naturschutzes eine zulässige Maßnahme alle 10-15 Jahre. Aus Verkehrssicherungsgründen kann dies aber auch in kürzeren Abständen erfolgen, wenn die Sichtverhältnisse dies erforderlich machen.

 

Letztlich wurde festgestellt, dass bei einer vorab erfolgten Begehung durch die UNB nur geringfügige Beanstandungen hinsichtlich der Knickpflege erkennbar waren und diese sich hinsichtlich der zusätzlichen Vorgaben aus der Verkehrssicherheit ergeben. (Anlage 2)[1]

 

Frau Scheel entgegnet, dass sie für diese Vorgehensweise kein Verständnis habe. Häuser reiße man auch nicht ab, bloß weil sie in der Sichtachse stehen. Diese Maßnahmen seien rechtlich zulässig und abgesichert, so Herr Breitrück. Es könne aber künftig über eine Geschwindigkeitsregelung als Verkehrssicherheitsmaßnahme nachgedacht werden.

 

Der Einzug moderner Technik und Sparmaßnahmen tragen teilweise mit zur unsachgemäßen Knickpflege bei, äußert sich Herr Röttger. Jahrzehntelang habe die Hansestadt Lübeck Arbeiterkolonnen unterhalten, welche die Knickpflege vorbildlich und zum Teil noch händisch ausführten. Im Laufe der Zeit haben hydraulische Scheren und Schlegel Einzug gehalten; die Arbeiten würden von weniger Personal unordentlicher ausgeführt. Einige Landwirte würden das Knickholz energetisch nutzen und die Knicks sauber bearbeiten. Es könne über eine Patenschaft von Landwirten an Knicks zur Pflege und Knickholznutzung nachgedacht werden. Dies sei ein guter Weg. Herr Breitrück sagt zu, sich mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr zum Thema „Patenschaft von Landwirten an Knicks zur Pflege und Nutzung“ in Verbindung zu setzen.


[1] Anlage 2 zur Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Umweltausschusses am 15.01.2013 TOP 4.3.1.

  Die Anlage ist im Ratsinformationssystem
   http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/si018_a.asp?GRA=322 abrufbar.

In der 34

In der 34. Sitzung des Umweltausschusses am 20.11.2012 stellte Herr Röttger unter dem TOP 8.3 die Frage, wie die UNB mit anderen Bereichen bei fehlerhaft ausgeführten Pflegearbeiten an Knicks verfahre.[1]


[1] Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Umweltausschusses vom 20.11.2012 TOP 8.3 i.V.m. TOP 4.2.2

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Reecker Heide Sichtweite in Kurvenlage (138 KB)