Tagesordnung - 68. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 68. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012
Enthält Anlagen
VO/2012/00005  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Antwort des FB 2 auf die Anfrage von AM Herrn Zander betr. Hansetag 2014; hier: Finanzierung Koggentreffen (Anfrage vom 27.11.12)    
Ö 3.2  
Antwort des FB 5 auf die Anfrage von AM Herrn Rathcke betr. Nutzung ehem. Schlachthofgelände; hier: Finanzierung (Anfrage vom 27.11.12)    
Ö 3.3  
Anfrage von Herrn Zander betr. Finanzierung von Marketingaktivitäten der LTM    
Ö 3.4  
Anfrage von Herrn Rathcke betr. Fortbildungszentrum    
Ö 3.5  
Anfrage von Herrn Rathcke betr. Zahlungen an die Wall AG im Zusammenhang mit den Werbeverträgen im Jahre 2012    
Ö 3.6  
Anfrage von Herrn Rathcke betr. Anteilsverkauf DONG    
Ö 3.7  
Anfrage von Herrn Rathcke betr. Zukunft des sog. Pinassengrundstücks    
Ö 3.8  
Anfrage von Herrn Zander nach der Umstellung der Grundsteuerverfahren auf die MACH-Software    
Ö 3.9  
Anfrage von BM Frau Stadthaus-Panissié betr. 25 Jahre Städtefreundschaft mit La Rochelle    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Konsequenzen aus dem Bericht 'AsylbewerberInnen in Lübeck'
VO/2012/00064  
Ö 4.2  
Rekommunalisierungsmöglichkeiten des Geschäftsanteils i.H. v. 25,1 % von DONG Energy A/S an der Stadtwerke Lübeck GmbH
Enthält Anlagen
VO/2013/00091  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Bestellung einer/eines Beauftragen für Menschen mit Behinderung
Enthält Anlagen
VO/2012/00012  
Ö 5.2  
103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Satzungsbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/2012/00025  
    VORLAGE
    Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu¬ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be¬lange nach § 4 (2) BauGB zur 103

Beschlussvorschlag

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    14.01.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

             

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.

             

   
    15.01.2013 - Umwelt und Kleingartenausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

   
    29.01.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.
 

 

   
    31.01.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              55

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Wissenschaftsmanagement Lübeck - Entwicklungskonzept
Enthält Anlagen
VO/2012/00062  
Ö 5.4  
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2011
Enthält Anlagen
VO/2013/00080  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft an den Hauptausschuss; hier: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" betr. Car-Sharing (BÜ 29.11.12, TOP 4.9, Drs. 21)
VO/2012/00020  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.)    
Ö 8     Verschiedenes    
N 9     Genehmigung der Niederschrift      
N 9.1     Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012      
N 10     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 10.1     Anfrage von Herrn Rathcke betr. Anteilsverkauf DONG      
N 10.2     Anfrage von Herrn Zander betr. Neuregelung für Erbpachtverträge      
N 10.3     Anfrage von Herrn Zander betr. Auswirkungen des Insolvenzverfahrens VfB Lübeck auf den städt. Haushalt      
N 10.4     Anfrage von Herrn Krause betr. Personalangelegenheit Buddenbrookhaus      
N 11     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 12     Beschlussvorlagen      
N 12.1     Besetzung der Planstelle der Leiterin / des Leiters des Bereiches Büro der Bürgerschaft      
N 12.2     Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft (Antrag auf Versetzung in den Ruhestand / Abberufung einer Bereichsleitung)      
N 12.3     Besetzung der Planstelle der Leiterin / des Leiters des Bereiches Rechnungsprüfungsamt      
N 12.4     Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Aldermannweg (Genin)      
N 13     Verschiedenes      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse