| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012 |
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VO/2012/00005 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Antwort des FB 2 auf die Anfrage von AM Herrn Zander betr. Hansetag 2014; hier: Finanzierung Koggentreffen (Anfrage vom 27.11.12) |
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| Ö 3.2 |
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Antwort des FB 5 auf die Anfrage von AM Herrn Rathcke betr. Nutzung ehem. Schlachthofgelände; hier: Finanzierung (Anfrage vom 27.11.12) |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage von Herrn Zander betr. Finanzierung von Marketingaktivitäten der LTM |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage von Herrn Rathcke betr. Fortbildungszentrum |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage von Herrn Rathcke betr. Zahlungen an die Wall AG im Zusammenhang mit den Werbeverträgen im Jahre 2012 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage von Herrn Rathcke betr. Anteilsverkauf DONG |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage von Herrn Rathcke betr. Zukunft des sog. Pinassengrundstücks |
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| Ö 3.8 |
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Anfrage von Herrn Zander nach der Umstellung der Grundsteuerverfahren auf die MACH-Software |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage von BM Frau Stadthaus-Panissié betr. 25 Jahre Städtefreundschaft mit La Rochelle |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Konsequenzen aus dem Bericht 'AsylbewerberInnen in Lübeck' |
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VO/2012/00064 |
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| Ö 4.2 |
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Rekommunalisierungsmöglichkeiten des Geschäftsanteils i.H. v. 25,1 % von DONG Energy A/S an der Stadtwerke Lübeck GmbH |
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VO/2013/00091 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Bestellung einer/eines Beauftragen für Menschen mit Behinderung |
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VO/2012/00012 |
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| Ö 5.2 |
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103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Satzungsbeschluss - |
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VO/2012/00025 |
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VORLAGE |
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Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu¬ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be¬lange nach § 4 (2) BauGB zur 103Beschlussvorschlag Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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14.01.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.
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15.01.2013 - Umwelt und Kleingartenausschuss |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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29.01.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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31.01.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei Ja-Stimmen: 55 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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| Ö 5.3 |
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Wissenschaftsmanagement Lübeck - Entwicklungskonzept
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VO/2012/00062 |
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| Ö 5.4 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2011 |
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VO/2013/00080 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft an den Hauptausschuss; hier: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" betr. Car-Sharing (BÜ 29.11.12, TOP 4.9, Drs. 21) |
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VO/2012/00020 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| N 9 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 9.1 |
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Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012 |
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| N 10 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 10.1 |
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Anfrage von Herrn Rathcke betr. Anteilsverkauf DONG |
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| N 10.2 |
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Anfrage von Herrn Zander betr. Neuregelung für Erbpachtverträge |
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| N 10.3 |
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Anfrage von Herrn Zander betr. Auswirkungen des Insolvenzverfahrens VfB Lübeck auf den städt. Haushalt |
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| N 10.4 |
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Anfrage von Herrn Krause betr. Personalangelegenheit Buddenbrookhaus |
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| N 11 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| N 12 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 12.1 |
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Besetzung der Planstelle der Leiterin / des Leiters des Bereiches Büro der Bürgerschaft |
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| N 12.2 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
(Antrag auf Versetzung in den Ruhestand / Abberufung einer Bereichsleitung) |
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| N 12.3 |
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Besetzung der Planstelle der Leiterin / des Leiters des Bereiches Rechnungsprüfungsamt |
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| N 12.4 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Aldermannweg (Genin) |
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| N 13 |
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Verschiedenes |
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| Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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