Veröffentlicht am 05.12.2007

Hansestadt begrüßt 81 neu eingebürgerte Lübecker

81 in den letzten zwölf Monaten eingebürgerte Lübeckerinnen und Lübecker feierten am 5. Dezember 2007 mit Innensenator Thorsten Geißler im Rathaus ihre neue Staatsbürgerschaft. Zusammen mit Gästen und Familienmitgliedern waren 134 Personen aus 29 verschiedenen Ländern, darunter auch viele Kinder, zu den Feierlichkeiten in den Audienz-Saal gekommen, wo die Einbürgerung stilvoll mit klassischer Bläsermusik und bewegenden Reden gefeiert wurde.

Lübecks Innensenator Thorsten Geißler war über den großen Zuspruch bei der zweiten Auflage der Einbürgerungsfeier begeistert. „Ich freue mich, dass Sie sich entschieden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen,“ sagte er. „Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass Sie gerne in unserem Land leben und dass Sie sich – so hoffe ich - in der Hansestadt Lübeck wohl fühlen.“ Die Hansestadt Lübeck lege großen Wert darauf, eine weltoffene Stadt zu sein, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich zusammenleben und gemeinsam die Zukunft der Hansestadt gestalten. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sei dabei Ausdruck eines erfolgreichen Integrationsprozess, sagte Geißler. „Dazu gratulieren wir Ihnen - dazu gratulieren wir aber auch uns!“

Lübeck müsse Menschen anderer Nationen oder Herkunft, anderer Religionen oder Kulturen, die hier leben und arbeiten, nicht als Fremdkörper, sondern als echte Bereicherung empfinden, so Geißler weiter. „Ich wünsche Ihnen, dass Sie immer Freude und Stolz für Ihre Entscheidung empfinden, Deutsche geworden zu sein.“

Die Neu-Lübecker, die in den vergangenen zwölf Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, stammen aus 29 verschiedenen Ländern: aus Polen, der Ukraine, aus Russland, der Türkei, dem Irak, aus Griechenland, Rumänien, Afghanistan, Italien, Tunesien, Brasilien, Lettland, Sri Lanka, Weißrussland, Marokko, Frankreich, Ecuador, Nigeria, Kolumbien, Armenien, Kamerun, Nepal, Kenia, Togo, Kasachstan, Algerien, Bosnien-Herzegowina, den Philippinen und Ghana. Viele von Ihnen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt von mindestens acht Jahren in Deutschland und der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels. Für Ausländer, die erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, reduziert sich die Mindestaufenthaltszeit um ein Jahr. Ferner wird verlangt, dass Einbürgerungswillige sich zu den Grundsätzen der deutschen Verfassung bekennen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden können, es sei denn, der Betroffene hat dies nicht vertreten. Auch dürfen keine Straftaten begangen worden sein, die ein bestimmtes Strafmaß überschreiten. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Im Einzelfall oder für bestimmte Personengruppen kann jedoch die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit in Betracht kommen.

Eingebürgerte erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht, ebenso die Verpflichtung, sich als Schöffe oder Wahlhelfer in die Gesellschaft zu engagieren. Wer als ausländischer Einwohner Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll als Neubürger auch alle Rechte und Pflichten besitzen.

„Die soziale und rechtliche Integration der hier lebenden Ausländer ist auch eine Frage der Gerechtigkeit“, sagte Senator Geißler. Kein Staat, keine Gesellschaft, keine Demokratie könne auf Dauer aushalten, dass ein Teil seiner Bewohner über Generationen rechtlich und politisch ausgeschlossen werde.

Es gehe um das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. In einer Zuwanderungsgesellschaft sollten sich alle Bürger, auch wenn sie unterschiedlicher Herkunft sind, respektieren. Dies geschehe auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten und damit gleicher Wahrnehmung. Nur so könnten Konflikte friedlich, demokratisch und fair gelöst werden. Fanatismus und Extremismus entstünden dort, wo Menschen ausgegrenzt und benachteiligt werden. Mit dem Reformgesetz solle geholfen werden, Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen und Abschottung zu vermeiden.

Einbürgerung in Zahlen:

Die Einbürgerungszahlen sind seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückläufig. War noch in den Jahren zwischen 1994 und 2000 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, ist die Zahl der Einbürgerungen von 2000 bis 2004 bundesweit stetig gesunken. Als Ursache vermutet das Statistische Bundesamt persönliche Gründe, darunter die fehlende Bereitschaft, die eigene Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen abzugeben.

In Lübeck stellen sich die Zahlen der eingebürgerten Personen wie folgt dar:

Jahr

Anzahl

2000

742

2001

856

2002

963

2003

852

2004

730

2005

628

2006

650

2007 (- 13.11.)

548

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