Registrierung für Baufirmen

Die Antragstellung im Online-Verfahren umfasst das vereinfachte Verfahren gemäß den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21, Teil A, 1.3.1 (7)).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck.

Ihre Registrierung wird durch die Straßenverkehrsbehörde freigegeben.

Zugang
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Wir kommen unseren Informationspflichten gem. Art. 12 ff. DSGVO nach: http://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/1350
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