| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 1.1 |
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Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
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| Ö 1.2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2024 |
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SI/2024/623 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2024 |
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SI/2024/624 |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1.1 |
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mündliche Mitteilung der Fachbereichsdienste - finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung zur einheitlichen Beitragssatzung bei der Entgeltermäßigung |
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| Ö 4.1.2 |
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mündliche Mitteilungen der Jugendarbeit zum Projekt "Demokratie leben!" und zur aktuellen Situation im Behaimring |
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| Ö 4.1.3 |
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mündliche Mitteilung der Geschäftsführung des Jugendhilfeausschusses zur geschlechterparitätischen Besetzung des Ausschusses |
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| Ö 4.2 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand Kindertageseinrichtungen |
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VO/2024/13401 |
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| Ö 4.3 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten |
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VO/2024/13537 |
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| Ö 4.4 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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VO/2024/13665 |
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| Ö 4.4.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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VO/2024/13665-01 |
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| Ö 4.4.2 |
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Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung |
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2024/13665-01-01 |
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| Ö 4.5 |
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Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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VO/2024/13666 |
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| Ö 4.5.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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VO/2024/13666-01 |
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| Ö 4.5.2 |
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Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte) |
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2024/13666-01-01 |
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| Ö 4.6 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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VO/2024/13668 |
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| Ö 4.6.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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VO/2024/13668-01 |
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| Ö 4.6.2 |
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Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten |
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2024/13668-01-01 |
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| Ö 4.7 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Kita-Versorgung in Lübeck-Dänischburg ab Sommer 2025 |
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VO/2025/13915 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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mdl. Bericht zur aktuellen Situation im Jugendzentrum des Vereins lambda::nord |
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| Ö 5.2 |
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Bericht zum Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020 - Gemeinwesenarbeit im Hochschulstadtteil beginnen |
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9/08082-05-03-01 |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Verschiebung des Wahltermins des Behindertenbeirates / Satzungsänderung |
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VO/2025/13931 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung |
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VO/2024/13533 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - (offen) |
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14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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14.11.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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16.01.2025 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 7.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | mehrheitliche Ablehnung | x | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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06.02.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig der Vertagung des Antrages zu.
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06.03.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - abgelehnt |
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Antrag: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Der Vorsitzende erklärt kurz warum dieser TOP erneut auf der Tagesordnung ist. Frau Mentz bittet um Zustimmung des Antrages. Auf Nachfragen von Frau Mentz und Herrn Kerlin erklärt Herr Dührkoop, dass die Mehrkosten für geringere Schließtage ausschließlich von der Kommune übernommen werden müssten und verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Frau Fimm begrüßt die Flexibilität der Kindertageseinrichtung KIKS, äußert aber auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der Geleichbehandlung gegenüber Trägern und Eltern. Frau Frank ergänzt die Ausführungen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Frau Mentz beantragt die Vertagung des Antrages. Herr Zimmermann und Frau Eitel sprechen sich dafür aus das Gerichtsverfahren abzuwarten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Frau Frank ergänzt, dass nur mit einem rechtssicheren Urteil das Land in die Pflicht genommen werden könnte. Herr Meißner von der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd (KIKS) meldet sich. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Meißner widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Herr Meißner macht deutlich, dass auch er an einem rechtssicheren Urteil Interesse habe und erklärt, dass es in den nächsten Wochen bereits eine Entscheidung geben könnte. Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Antrages abstimmen: Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 2 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Vertagung des Antrages mehrheitlich ab. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 12.1 |
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Lieferung von Tiefkühlware für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen bei der Hansestadt Lübeck |
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| N 13 |
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Verschiedenes |
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| Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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