Vorlage - VO/2024/13665  

Betreff: AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.02.2025 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
19.06.2025 
16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss
19.06.2025 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung
Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

In der letzten Antwort zur Umsetzung der inklusiven Bildung an Regelschulen in VO/2023/11967-01-01 wurde festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung oft nicht gleichberechtigt teilhaben können. Dazu frage ich:

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Hansestadt Lübeck, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Förderbedarf, Zugang zur inklusiven Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten haben?
  2. Wie wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf segregierende Betreuungsangebote angewiesen sind, sondern reguläre Angebote gemeinsam mit allen anderen Kindern an Regelschulen und in Kita-Horten nutzen können?
  3. Inwiefern wird der Rechtsanspruch unter anderem basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf inklusive Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und allen Kita-Horten vollumfänglich umgesetzt, und welche Möglichkeiten haben Eltern, um diese Rechte für ihre Kinder durchzusetzen, sollte eine inklusive Nachmittagsbetreuung nicht an allen Regelschulen und Kita-Horten vollumfänglich möglich sein?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die bestehende Praxis zu ändern, wonach Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der Nachmittagsbetreuung „freiwillig“ verpflichtet werden, damit ihre Kinder mit Behinderung/Förderbedarf ebenfalls teilnehmen können, wenn Integrationskräfte ausfallen oder nicht bereitgestellt werden können? („Freiwillig verpflichtet“ bedeutet im Alltag Lübecker Kita- und Schulkinder mit Förderbedarf: Stellen Eltern in den betreffenden Fällen die Begleitung ihres Kindes mit Förderbedarf nicht in persona sicher, ist eine Teilnahme ihrer Kinder mit Förderbedarf an dem betreffenden Ereignis ggf. sehr kurzfristig wegen Ausfall von Betreuungskräften nicht möglich).
  5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bescheide für Integrations-Begleitung für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AGs), wenn lediglich eine Erweiterung des bestehenden Stundenumfangs erforderlich ist, binnen einer Woche ausgestellt werden können, sodass Kinder mit Behinderungen ohne Verzögerung an diesen Aktivitäten teilnehmen können?


 


Begründung

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder immer und überall teilhaben können. Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in die schulische Nachmittagsbetreuung ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Chancengleichheit. Die derzeitige Praxis, nach der Kinder mit Behinderungen auf spezielle Schulen oder segregierende Betreuungsgruppen angewiesen sind, schränkt die Wahlmöglichkeiten der Eltern stark ein und widerspricht dem Grundsatz der Inklusion.

Ebenso bedeutet die Verpflichtung von Eltern zur persönlichen Begleitung in vielen Fällen eine erhebliche Belastung, sowohl zeitlich als auch finanziell, und schränkt die Erwerbstätigkeit sowie die Lebensplanung der Eltern ein. Die Begleitung der Eltern erfolgt in diesen Fällen nicht tatsächlich freiwillig, daher wird auch von einer Verpflichtung in der Anfrage gesprochen. Denn die Eltern haben in diesen Fällen nur die Wahl: Entweder sie begleiten ihr Kind mit Förderbedarf „freiwillig“ oder ihr Kind wird von der Teilnahme an dem betreffenden Ereignis ausgeschlossen.

Um Inklusion vollumfänglich umzusetzen, müssen die Strukturen so gestaltet sein, dass Kinder mit Behinderungen in allen Bereichen der schulischen Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten gleichberechtigt teilhaben können, ohne dass ihre Eltern in die Pflicht genommen werden, die Begleitung in persona sicherstellen zu müssen. Das aktuelle Angebot, das lediglich an einem geringen Prozentsatz der Grundschulstandorte passende Angebote bietet, ist nicht ausreichend und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Barrieren abzubauen und die Rechte der Kinder auf uneingeschränkte Teilhabe zu sichern.

Ein weiteres zentrales Problem ist die Verzögerung bei der Ausstellung von Bescheiden für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere wenn es sich um die Teilnahme an AGs handelt. Faktisch wird Kindern mit Behinderungen häufig der Zugang zu diesen Aktivitäten erschwert, da Bescheide nicht rechtzeitig ausgestellt werden. Kinder ohne Behinderungen können uneingeschränkt an AGs teilnehmen, während Kinder mit Behinderungen durch administrative Verzögerungen benachteiligt werden. Wenn es sich nur um eine Erweiterung des Stundenumfangs handelt, muss sichergestellt werden, dass die entsprechenden Bescheide binnen einer Woche ausgestellt werden, um eine gleichberechtigte Teilnahme an allen schulischen Aktivitäten zu gewährleisten.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13665   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13665-01   Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
2024/13665-01-01   Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
4/13665-01-01-01   Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich