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Vorlage - 2024/13665-01-01  

Betreff: Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
06.02.2025 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   

Beschlussvorschlag


Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Wie sieht die Zeitplanung für die Entwicklung des Konzeptes einer inklusiven Schule aus? Wie lange wird es dauern, bis die Erkenntnisse des Konzeptes in Bezug auf die Strukturen der inklusiven Ganztagsbetreuung von den Regelschulen genutzt werden können?
  2. Gibt es schriftliche Ergebnisse aus den in 2021 eingeführten Modellprojekten zur Teilhabe im Ganztag, den sogenannten Mittagsbändern, an den drei Grundschulstandorten Paul-KleeSchule, Paul-Gerhardt-Schule und Schule Lauerholz? Was sind die Lessons Learned (Was läuft gut, was läuft nicht gut?) Können die Ergebnisse aus den Modellprojekten bereits jetzt von den Regelschulen zur inklusiven Ganztagsbetreuung genutzt werden?
  3. Wie kann ein Prozess zur verpflichtenden Meldung der ausgefallenen Schulbegleitungstage (z.B. im Krankheitsfall des Schulbegleiters) für alle Träger eingerichtet werden?

 


 


Begründung

 

Zu Frage 1:

Die Initiative Inklusion begrüßt die Entwicklung einer inklusiven Schule und die damit einhergehende Entwicklung der Strukturen der inklusiven Ganztagsbetreuung am Nachmittag. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch bereits Kinder mit (drohender) Behinderung, die in Regelschulen zur Schule gehen und eine inklusive Ganztagsbetreuung am Nachmittag benötigen und erfahren. Es ist wichtig, einen konkreten Zeitplan für diese inklusionsfördernden Maßnahmen zu benennen, um Planungssicherheit für betroffene Familien zu schaffen.

 

Zu Frage 2:

An den drei genannten Grundschulen wird seit 2021 eine inklusive Nachmittagsbetreuung angeboten. Die dort gesammelten Erfahrungen sollten bereits jetzt an die anderen Lübecker Regelschulen weitergegeben werden, damit zeitnah eine inklusive schulische Nachmittagsbetreuung an diesen Schulen möglich wird.

 

Zu Frage 3:

Regelmäßig erreichen uns Rückmeldungen von Eltern, dass ihre Kinder aufgrund des Ausfalls der Schulbegleitung nicht am Unterricht oder an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen können. Soweit uns bekannt ist, existiert derzeit keine zentrale Datenerfassung zur Abwesenheitstagen von der Schulbegleitung. Bei Abwesenheit der Schulbegleitung können Kinder mit (drohender) Behinderung nicht zur Schule oder in die Betreuung gehen.

 

Die Stadt soll einen Prozess zur verpflichtenden Meldung der ausgefallenen Schulbegleitungstage für alle Träger einrichten. Dadurch können Personalbedarfe und Personallücken erkannt und besser trägerübergreifend gelöst werden, um eine bessere Schulbegleitungsquote zu gewährleisten.

 


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13665   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13665-01   Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
2024/13665-01-01   Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage