Auszug - Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung  

12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 8.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 06.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13533 Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied betritt den Sitzungssaal wieder.

 

Frau Schulte-Ostermann erklärt den Hintergrund ihres Antrages. Es gehe um die Kindertageseinrichtung KIKS, die nur 10 anstatt 20 Schließtage im Jahr habe und das anhängende Gerichtsverfahren zwischen dem Träger und der Hansestadt Lübeck.

Frau Schulte-Ostermann macht deutlich, dass der Bedarf geringerer Schließtage vorhanden sei. Weiterhin habe sie einen Ausdruck der Kita-Datenbank vorliegen, aus der hervorgehe, dass KIKS mit 10 Schließtagen eingeplant sei.

Frau Frank sagt eine Prüfung der Kita-Datenbank zu. Weiterhin gibt sie zu bedenken, dass Träger und Eltern gleichbehandelt werden müssten und sie keine Einzelfallentscheidung treffen könnte.

 

Herr Kerlin weist darauf hin, dass über die Kita-Bedarfsplanung bereits unterschiedliche Öffnungs- und Betreuungszeiten ausgewiesen würden und gerade städtische Kindertageseinrichtungen weniger Schließtage hätten. Er wünscht sich im Rahmen der nächsten Bedarfsplanung eine Aufschlüsselung der Kitas, die weniger als 20 Schließtage haben.

Weiterhin beantragt er die Vertagung des Antrages bis die Anfrage VO/2024/13537 von Frau Schulte-Ostermann – Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten, beantwortet wird.

 

Es entsteht eine Diskussion über die Konkretisierung des Antrages durch Kriterien und wie die städtischen Kitas ohne zusätzliche Mittel weniger als 20 Schließtage gewährleisten können. Es sprechen Frau Benecke-Benbouabdellah, Frau Frank, Frau Schulte-Ostermann, Herr Puhle, Herr Kerlin, Frau Schneider und Frau Steinkamp.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Kerlin abstimmen:


 


Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig der Vertagung des Antrages zu.