Vorlage - VO/2024/13666-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13666
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
06.02.2025 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
19.06.2025 
16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
19.06.2025 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann(GAL):

Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Integrations-Kräfte (I-Kräfte)
 


Begründung

 

  1. Wie plant die Hansestadt Lübeck, die Finanzierung von Inklusionskräften in der Ferienbetreuung sicherzustellen, insbesondere für Kinder, die auch während des regulären Schulbetriebs auf diese Unterstützung angewiesen sind?

 

Die Eingliederungshilfe kann dem Teilhabebedarf des jeweiligen Kindes in der Ferienbetreuung Rechnung tragen: Eine Begleitung während der Ferienbetreuung ist grundsätzlich gem. § 113 SGB IX im Rahmen der Sozialen Teilhabe möglich und im individuellen Einzelfall u.a. auch einkommens- und vermögensabhängig zu prüfen. Grundlage hierfür ist die fehlende Anknüpfung an den stundenplanmäßigen Unterricht. (Dies ist ein Unterschied zur Nachmittagsbetreuung in der Schule, die unter die Teilhabe zur Bildung nach § § 112 Abs. 1 S. 2 SGB IX fällt.)

 

Gemäß § 35a Abs. 3 SGB VIII richten sich (u.a.) Art und Form der jugendhilferechtlichen Teilhabeleistungen nach den §§ 109-116 SGB IX, d.h. eine Begleitung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII i.V.m. § 113 SGB IX bewilligt. Einziger Unterschied zum SGB IX ist, dass im Rahmen des SGB VIII für ambulante Maßnahmen kein Kostenbeitrag erhoben wird.

 

In beiden Rechtskreisen bedarf es insofern einer Antragstellung und einer Prüfung des Einzelfalls. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 werden landesrechtliche Rahmenvorgaben durch das Bildungsministerium erwartet.

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zugang zur Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen an Regelschulen zu garantieren, auch in Hinblick auf eine mögliche Einzelintegration in Ferienprogrammen?

 

Ein Arbeitskreis zum Thema Inklusion in Ganztag & Schule wird einen Maßnahmenkatalog abgestimmt auf die noch nicht final bekannten gesetzlichen Grundlagen erarbeiten. Der AK setzt sich zusammen aus Expert:innen aus Verwaltung, Eingliederungshilfe, Schule, Eltern und Ganztagsträgern.

 

Im Rahmen des Ferienpasses wurde bereits 2023 und 2024 Maßnahmen zur Teilhabeförderung angeboten. Die Bereitstellung der Assistenz bzw. eines Budgets für eine von den Personensorgeberechtigten selbstbeschaffte Assistenz erfolgte über unterschiedliche Träger und wurde aus dem laufenden Budget finanziert. Trotz prominenter Platzierung der Angebote im Ferienpass als auch Pressemitteilungen wurde das Angebot nur in Einzelfällen in Anspruch genommen. Im Dialog von Verwaltung, freien Trägern und Eltern werden die Angebote kontinuierlich weiterentwickelt, um eine passgenaue und bedarfsgerechte Teilhabe zu gewährleisten.

 

  1. Inwiefern sieht die Hansestadt Lübeck vor, inklusionsfördernde Strukturen in der Ferienbetreuung auszubauen, um Kindern in ihrer gewohnten Schulumgebung und mit bekannten Betreuungspersonen eine Teilnahme zu ermöglichen?“

 

Sofern die Möglichkeit bzw. die personellen Kapazitäten bestehen, die Mitarbeitenden der Leistungserbringer aus der Begleitung im schulischen Alltag auch in der Ferienbetreuung nutzen zu können, kann diese Option in Abstimmung mit Eltern und Leistungserbringer realisiert werden.

 

Es ist vorgesehen, im Rahmen der Entwicklung einer inklusiven Schule, die Strukturen der Ferienbetreuung inklusionsfördernd auszubauen. Bis die bundes- und landesrechtlichen Novellierungen bekannt sind, erfolgt dies in den bestehenden trägerübergreifenden Arbeitsstrukturen.  


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13666   Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte)   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13666-01   Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
2024/13666-01-01   Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte)   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
4/13666-01-01-01   Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich