- Wie plant die Hansestadt Lübeck, eine verbesserte Übersicht und Zugänglichkeit zu inklusiven Freizeitangeboten für Familien mit Kindern mit Behinderungen zu gewährleisten?
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie im Rahmen des Ferienpasses sind alle prinzipiell für alle jungen Menschen offen: „alle können kommen, wir finden Lösungen!“. Kinder und Jugendliche werden individuell nach ihren persönlichen Ressourcen im Kontext bestehender Barrieren in ihrer Teilhabe gefördert. Beispiele dafür, dass das funktioniert, finden sich bereits, z.B. im Geschichtserlebnisraum, bei Mixed Pickles, im Jugendtreff Dieselstr., am Bauspielplatz, am Burgtor (hier sind bereits häufiger junge Menschen mit Behinderung selbstverständlich dabei). Um stärker auf die Inklusivität aufmerksam zu machen, finden auch zeitweise gezielte Aktionen statt, zu denen explizit Familien mit Kindern mit Behinderung eingeladen werden. Zu betonen ist, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit nicht a priori zwischen jungen Menschen mit und ohne Behinderung unterscheidet. Es ist davon auszugehen, dass bereits einige Kinder und Jugendliche mit nicht sichtbaren Behinderungen die Angebote wahrnehmen. Gleichzeitig werden mögliche Barrieren und Hürden in den Angeboten reflektiert und soweit möglich reduziert oder abgebaut.
Verschiedene (Sport-)Vereine in den Stadtteilen bieten Angebote für jüngere Kinder mit Behinderung an. Interessierte und Eltern können unter dem Stichwort „Vereinssuche“ auf Luebeck.de nähere Informationen finden. Auch Selbsthilfeverbände wie der Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen S-H e.V. halten ein Informationsangebot bereit (https://www.lvkm-sh.de/angebote/freizeit).
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Qualifizierungsmerkmale dieser Angebote, wie Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Assistenzmöglichkeiten, transparenter darzustellen?
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden durch die Hansestadt Lübeck in leichter Sprache bekannt gemacht. Ansprechpartner:innen zur Barrierefreiheit und Unterstützungsmöglichkeiten in den Einrichtungen sind persönlich erreichbar.
Die Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen haben unterschiedliche Wechselwirkungen mit den umweltbedingten Barrieren. Das Zusammenspiel von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen mit den noch gegebenen Barrieren muss individuell reflektiert werden, um die bestmöglichen Teilhabechancen zu ermöglichen. So müssen für ein Kind im Rollstuhl, einen Jugendlichen mit Sehstörung oder einen jungen Menschen mit dissozialem, aggressiven Verhalten jeweils unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Daher ist das Ziel, für die jeweilige Konstellation, die passende Lösung zu finden.
- Wie wird sichergestellt, dass diese Informationen in einer für pflegende Eltern besonders effizienten und leicht zugänglichen Form bereitgestellt werden (inkl. leichter Sprache und mehrsprachig), um den zeitlichen Mehraufwand, den diese Familien ohnehin bewältigen müssen, zu reduzieren?
Über die Website werden Informationen zu allen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit vermittelt. Flyer werden in leichter Sprache gedruckt. Es finden Informationsveranstaltungen für Familien mit behinderten Kindern statt (z.B. Netzwerktreffen und Fachtage, zu denen betroffene Eltern eingeladen werden). Die Hansestadt Lübeck fördert darüber hinaus die Selbstorganisation von betroffenen Eltern (vgl. § 4a SGB VIII) und unterstützt deren Vernetzung im Sinne eines Peer-to-Peer-Konzeptes. Des Weiteren erarbeiten die Verfahrenslots:innen (§ 10b SGB VIII) Informationsmaterial für betroffene Familien.