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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.07.2025 |
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SI/2025/806 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden
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| Ö 3.1.1 |
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Ausschusssitzung im Oktober |
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| Ö 3.1.2 |
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Sitzungstermine des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2026 |
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VO/2025/14421 |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung
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| Ö 3.2.1 |
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Onlinedienste der Hansestadt Lübeck
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| Ö 3.2.2 |
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Veranstaltung: Travemünder Woche
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| Ö 3.2.3 |
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Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung
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| Ö 3.2.4 |
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Mitteilung zum Sachstand zur VO/2025/13874 Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement" |
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| Ö 3.2.5 |
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Waffenverbotszonen |
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| Ö 3.2.6 |
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Sachstand zur mündl. Nachfrage BM Flashbarth im Hauptausschuss am 22.07.2025: Weiteres Vorgehen zur VO 2025/14197 Treibhausgasneutrale Verwaltung
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| Ö 3.2.7 |
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Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Forschungsprojekt CLIMPACT |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen
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| Ö 3.3.1 |
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Beantwortung der mündlichen Anfrage von AM Kleinert bezgl. Bebauungsplänen der PV Anlagen
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| Ö 3.3.2 |
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Antwort auf Anfrage AM Katja Mentz (GAL): Schutz von Polizei und Community vor queerfeindlichen Hasskampagnen |
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VO/2025/14368-01 |
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| Ö 3.3.3 |
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AM Jochen Mauritz (CDU) - Anfrage zu: AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
(lag bereits vor) |
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VO/2025/14226-02 |
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| Ö 3.4 |
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Neue Anfragen
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| Ö 3.4.1 |
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Anfrage AM Frank Zahn: Silvester 2025 Behaimring |
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VO/2025/14548 |
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| Ö 3.4.2 |
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Mündliche Anfrage AM Tac zu VO/2025/14476 - Bericht zum Sachstand zur Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr |
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| Ö 3.4.3 |
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Mündliche Anfrage AM Zahn: Halteverbot Alexanderstraße, Sensoren |
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| Ö 3.4.4 |
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Mündliche Anfrage AM Zahn: Photovoltaikanlagen auf 17 Schulen |
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| Ö 3.4.5 |
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Mündliche Anfrage AM Stappen: Aktionscamp Lübecker Markt |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Sachstand zur Einführung einer Ehrenamtsförderung für die Freiwilligen Feuerwehren |
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VO/2025/14476 |
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| Ö 4.2 |
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Zwischenbericht zur Konkretisierung der kommunalen Wärmeplanung |
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2024/13808-03-01 |
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| Ö 4.3 |
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Kosten-Wirksamkeits-Analyse Zukunftsszenarien ÖPNV |
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2024/13418-01-01 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Bewerbung beim Projekt Meeresschutzstädte |
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VO/2025/14447 |
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| Ö 5.2 |
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Teilnahme Lübecks im EU-Forschungsprojekt "DISCO-ADAPT" |
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VO/2025/14461 |
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| Ö 5.3 |
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Verkehrsentwicklungsplan - Teilgutachten Potenzialanalyse Straßenbahn (lag bereits vor) |
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VO/2024/13418 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (lag bereits vor) |
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VO/2025/14000-01 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
(lag bereits vor) |
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VO/2025/14226 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
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13.05.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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16.09.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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18.11.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 8.1 |
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Sachstand der Ermittlungen zum Feuer in der Schützenstraße am 29.05.2025 |
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| Ö 8.2 |
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Sachstand der Ermittlungen zum Feuer in der Langeneßallee am 22.07.2025 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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Mündliche Mitteilungen AM Höfel |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.07.2025 |
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| Ö 12 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Ausländische Intensivtäter |
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| N 12.2 |
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Veranstaltungssicherheit |
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| N 12.3 |
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Mündliche Anfrage AM Höfel: Feuerwehrlöschboot |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Abschluss einer Vereinbarung mit Possehl Umweltschutz GmbH zur Ablösung von Unterhaltungspflichten in der ehem. Kiesgrube Dummersdorf |
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| N 14.2 |
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Ausschreibung und Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Reinigung von Schutzbekleidung sowie einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Verbrauchsmaterialien des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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