Auszug - AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität   

16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 16.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14226 AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 werden TOP 3.3.3 und TOP 7.1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 7.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung mithilfe einer Drohne Teile des Niemarker Landgrabens überflogen habe und entsprechend eine Videoaufzeichnung vorliege.

 

Frau Obel berichtet über die Flugroute der Drohne. Anhand des gezeigten Videos berichtet Frau Obel über entsprechende Erkenntnisse sowie Informationen bezüglich des Niemarker Landgrabens.

 

Bzgl. der Vorlage AM Mentz regt die Verwaltung Änderungen an: u.a. erscheint es ggf. zielführender über einen Gewässerentwicklungsplan und zusätzlichen Monitoringbedarfen zu entscheiden und die verschiedenen Themenstellungen in einem Gesamtkonzept zu betrachten. Es wird vereinbart, dass die Verwaltung in der Sitzung am 18.11.2025 eine erste Skizze für die Erstellung eines entsprechenden Gesamtkonzeptes  zur weiteren Diskussion vorlegt.

 

Weiterhin beantwortet Frau Obel die Anfrage unter TOP 3.3.3 – VO/2025/14226-02 und die Fragen aus den vorherigen Ausschusssitzungen bezgl. der Vorlage VO/2025/14226 mündlich. Die Antworten finden sich in beigefügter Anlage.

 

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Röttger, AM Müller, Frau Obel, AM Meier, Herr Schulz (Naturschutzbeirat), AM Zahn, AM Mählenhoff, AM Mentz.

 

AM Mentz beantragt die Vertagung der Vorlage.

 

Die Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Wie von Obel angekündigt, sind zwei Anlagen zur Niederschrift beigefügt:

Anlage 1: Übersicht der Einleitungsgenehmigungen

Anlage 2: Lage der Messstellen
 


 

Antrag:

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen:
 

  1. Gewässerpflegeplan
    Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.

 

Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können.
 

  1. Monitoring Flora und Fauna
    Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt.
     
  2. Pilotprojekt Schilf
    Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden.
    Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden.
     
  3. Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
    Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird.
     
  4. Personal- und Sachkosten
    Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.