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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2025 |
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SI/2025/804 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilung der Vorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Informations-Spaziergang Bartelsholz am 31.05.2025 |
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| Ö 3.1.2 |
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Klimaschutzpreis der Sparkassenstiftung |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung
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| Ö 3.2.1 |
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Schwerpunktthema: Abwasserreinigung und Gewässerschutz
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| Ö 3.2.2 |
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Eröffnung Naturerlebnisraum Strukbach am 19.07.2025
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| Ö 3.2.3 |
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Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung
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| Ö 3.2.4 |
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Klimafonds - Beirat
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| Ö 3.2.5 |
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Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus am 29.05.2025
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| Ö 3.2.6 |
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Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der Schlutuper Straße
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen
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| Ö 3.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung |
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VO/2025/14176-01 |
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| Ö 3.3.2 |
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Beantwortung der mündlichen Anfrage AM Müller: Maßnahmen bezüglich der Nutria-Population
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Solarleitfaden |
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VO/2025/14207 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement" (Lag bereits vor) |
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VO/2025/13874 |
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| Ö 5.2 |
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Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2025/14214 |
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| Ö 5.3 |
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Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers sowie zur Wahl/Wiederwahl von Ortswehrführungen und stellvertretenden Ortswehrführungen in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14224 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Lag bereits vor) |
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VO/2025/14000-01 |
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| Ö 6.2 |
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BM Lothar Möller: Girls-Cars - Frauen fahren Frauen: Mehr Sicherheit im nächtlichen Nahverkehr (Überwiesen in den USO und zur abschließenden Beratung in den Hauptausschuss.) |
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VO/2025/14219 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
(Lag bereits vor) |
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VO/2025/14226 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
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13.05.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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16.09.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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18.11.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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| Ö 7.2 |
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AM Katja Mentz (GAL): Luftmessungen in Travemünde |
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VO/2025/14301 |
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| Ö 7.3 |
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AM Jochen Mauritz (CDU): Ergänzungsantrag zur VO 2025/13874
Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement |
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VO/2025/13874-01 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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AM Müller berichtet über die Lübecker Aktiontage: "Artenvielfalt Erleben" |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2025 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Bahnhaltepunkt Moisling |
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| N 12.2 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Sachstand zur Ehrenamtspauschale |
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| N 12.3 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Sachstand zu den Feuerwehrgerätehäusern |
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| N 12.4 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Sachstand zum neuen Feuerwehrlöschboot |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen im Bereich Brandschutz für die Feuerwehr Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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