Vorlage - VO/2025/14176-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2025/14176
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Möller, Mandy
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
17.06.2025 
14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat im Zentralklärwerk Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) hat für den Hauptausschuss am 08.04.2025 folgende Anfrage zum Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung gestellt:

 

1. Die Bürgerschaft hat am 23.11.2023 beschlossen, den Masterplan Klimaschutz (MAKS) an das Ziel der Klimaneutralität 2035 anzupassen (VO/2023/12779). Welche Anpassungen des MAKS i. S. dieses Beschlusses wurden seit November 2023 erarbeitet und wann werden diese Änderungen der Bürgerschaft und ihren Gremien vorgelegt?

 

2. Der Klimalandschaftsplan ist ein integraler Input für den (neu vorzulegenden) Flächennutzungsplan. Wann ist mit der Vorlage des Klimalandschaftsplanes in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

3. Die Bürgerschaft hat am 23.05.2019 die Erarbeitung eines Freiraumentwicklungsplanes beschlossen (VO/2019/07070). Wann ist mit der Vorlage in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 


 


Begründung

Frage 1.

Die rgerschaft hat am 23.11.2023 beschlossen, den Masterplan Klimaschutz (MAKS) an das Ziel der Klimaneutralität 2035 anzupassen (VO/2023/12779). Welche Anpassungen des MAKS i. S. dieses Beschlusses wurden seit November 2023 erarbeitet und wann werden diese Änderungen der Bürgerschaft und ihren Gremien vorgelegt?

 

Antwort:

Der Erstellung des MAKS war eine umfangreiche Beteiligung auf lokaler Ebene vorausgegangen. Um im Sinne des (o.g.) Bürgerschaftsbeschlusses auszuloten, wie das Ambitionsniveau des MAKS noch gesteigert werden kann, hatte die Klimaleitstelle im vergangenen Jahr Kontakt zu externen Expert:innen im kommunalen Klimaschutz aufgenommen mit dem Ziel, den MAKS evaluieren zu lassen. Ziel war und ist, im MAKS alle kommunalen Einflussmöglichkeiten im Klimaschutz auszuschöpfen. 

 

Dieses Engagement war erfolgreich: Die Klimaleitstelle konnte als Praxispartnerin im Forschungsprojekt „Instrumente für die kommunale Klimaschutzarbeit“ (Ikka) den MAKS evaluieren lassen. Das Forschungsprojekt, welches vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wurde, ist Ende 2024 ausgelaufen.

Der führende Projektpartner, das Institut für Umwelt & Energie (ifeu), hat eine ausführliche Evaluation des MAKS angefertigt mit den folgenden Ergebnissen:

 

Insgesamt sind im MAKS sehr umfangreiche Handlungsmöglichkeiten zusammengetragen. Um das Ambitionsniveau noch weiter zu steigern (d.h. alle kommunalen Einflussmöglichkeiten im Klimaschutz auszuschöpfen), sind 38 weitere Aktivitäten empfohlen worden, die sich wie folgt auf die verschiedenen Handlungsfelder und Instrumente beziehen:

 

Handlungsfeld

Energie & Bau

Land & Boden

Mobilität

Ressourcenschutz

Instrument

 

 

 

 

fiskalische Anreize

7

1

3

1

Information

2

6

1

1

Versorgung

9

0

0

0

Grundlagen schaffen

4

0

0

0

Regulierung

1

0

2

0

gesamt

23

7

6

2

Anzahl empfohlener, neuer Aktivitäten je Handlungsfeld (vertikal) und Instrument (horizontal)

 

Den Schwerpunkt bildet das Handlungsfeld Energie& Bau: Viele der dort genannten Aktivitäten sind bereits in die kommunale Wärmeplanung eingeflossen.

Insgesamt werden die Empfehlungen bei den städtischen Fachkonzepten berücksichtigt und fließen bei der zukünftigen Überarbeitung des MAKS in diesen ein.

Wenn gewünscht, kann die Klimaleitstelle die Empfehlungen im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung präsentieren.

 

 

 

Frage 2.

Der Klimalandschaftsplan ist ein integraler Inputr den (neu vorzulegenden) Flächennutzungsplan. Wann ist mit der Vorlage des Klimalandschaftsplanes in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

Antwort:

Die Analysepläne des TLP „Anpassung an den Klimawandel“ sind weitestgehend fertiggestellt. Derzeit werden Maßnahmenpläne erstellt, die umzusetzende Maßnahmen in der Fläche verorten.

Aufgrund der Abhängigkeit des TLP Klima vom Fortgang des FNP-Prozesses [und umgekehrt] kann derzeit kein genauer Zeitpunkt für die Vorlage des Vorentwurfs in den städtischen Gremien genannt werden.

 

 

 

 

 

Frage 3.

Die Bürgerschaft hat am 23.05.2019 die Erarbeitung eines Freiraumentwicklungsplanes beschlossen (VO/2019/07070). Wann ist mit der Vorlage in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

Antwort:

Das Konzept ist in Arbeit und wird voraussichtlich nach der Sommerpause also zum Herbst 2025 in den Gremien und der Bürgerschaft vorgestellt werden.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14176   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2025/14176-01   Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Antwort auf Anfrage öffentlich