Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung  

14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat im Zentralklärwerk Lübeck
TOP: Ö 3.3.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 17.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Zentralklärwerk - Besprechungsraum Schlammentwässerung
Ort: Warthestraße 5, 235683 Lübeck
VO/2025/14176-01 Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2025/14176
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Möller, Mandy
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wurde den Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. AM Mählenhoff bittet dazu um einen Zwischenbericht in der zweiten Jahreshälfte 2025 im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung. 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt die Anfrage und Antwort zur Kenntnis.
 


Antwort:

 

Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) hat für den Hauptausschuss am 08.04.2025 folgende Anfrage zum Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung gestellt:

 

1. Die Bürgerschaft hat am 23.11.2023 beschlossen, den Masterplan Klimaschutz (MAKS) an das Ziel der Klimaneutralität 2035 anzupassen (VO/2023/12779). Welche Anpassungen des MAKS i. S. dieses Beschlusses wurden seit November 2023 erarbeitet und wann werden diese Änderungen der Bürgerschaft und ihren Gremien vorgelegt?

 

2. Der Klimalandschaftsplan ist ein integraler Input für den (neu vorzulegenden) Flächennutzungsplan. Wann ist mit der Vorlage des Klimalandschaftsplanes in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

3. Die Bürgerschaft hat am 23.05.2019 die Erarbeitung eines Freiraumentwicklungsplanes beschlossen (VO/2019/07070). Wann ist mit der Vorlage in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

Frage 1.

Die Bürgerschaft hat am 23.11.2023 beschlossen, den Masterplan Klimaschutz (MAKS) an das Ziel der Klimaneutralität 2035 anzupassen (VO/2023/12779). Welche Anpassungen des MAKS i. S. dieses Beschlusses wurden seit November 2023 erarbeitet und wann werden diese Änderungen der Bürgerschaft und ihren Gremien vorgelegt?

 

Antwort:

Der Erstellung des MAKS war eine umfangreiche Beteiligung auf lokaler Ebene vorausgegangen. Um im Sinne des (o.g.) Bürgerschaftsbeschlusses auszuloten, wie das Ambitionsniveau des MAKS noch gesteigert werden kann, hatte die Klimaleitstelle im vergangenen Jahr Kontakt zu externen Expert:innen im kommunalen Klimaschutz aufgenommen mit dem Ziel, den MAKS evaluieren zu lassen. Ziel war und ist, im MAKS alle kommunalen Einflussmöglichkeiten im Klimaschutz auszuschöpfen. 

 

Dieses Engagement war erfolgreich: Die Klimaleitstelle konnte als Praxispartnerin im Forschungsprojekt „Instrumente für die kommunale Klimaschutzarbeit“ (Ikka) den MAKS evaluieren lassen. Das Forschungsprojekt, welches vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wurde, ist Ende 2024 ausgelaufen.

Der führende Projektpartner, das Institut für Umwelt & Energie (ifeu), hat eine ausführliche Evaluation des MAKS angefertigt mit den folgenden Ergebnissen:

 

Insgesamt sind im MAKS sehr umfangreiche Handlungsmöglichkeiten zusammengetragen. Um das Ambitionsniveau noch weiter zu steigern (d.h. alle kommunalen Einflussmöglichkeiten im Klimaschutz auszuschöpfen), sind 38 weitere Aktivitäten empfohlen worden, die sich wie folgt auf die verschiedenen Handlungsfelder und Instrumente beziehen:

 

Handlungsfeld

Energie & Bau

Land & Boden

Mobilität

Ressourcenschutz

Instrument

 

 

 

 

fiskalische Anreize

7

1

3

1

Information

2

6

1

1

Versorgung

9

0

0

0

Grundlagen schaffen

4

0

0

0

Regulierung

1

0

2

0

gesamt

23

7

6

2

Anzahl empfohlener, neuer Aktivitäten je Handlungsfeld (vertikal) und Instrument (horizontal)

 

Den Schwerpunkt bildet das Handlungsfeld Energie& Bau: Viele der dort genannten Aktivitäten sind bereits in die kommunale Wärmeplanung eingeflossen.

Insgesamt werden die Empfehlungen bei den städtischen Fachkonzepten berücksichtigt und fließen bei der zukünftigen Überarbeitung des MAKS in diesen ein.

Wenn gewünscht, kann die Klimaleitstelle die Empfehlungen im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung präsentieren.

 

Frage 2.

Der Klimalandschaftsplan ist ein integraler Input für den (neu vorzulegenden) Flächennutzungsplan. Wann ist mit der Vorlage des Klimalandschaftsplanes in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

Antwort:

Die Analysepläne des TLP „Anpassung an den Klimawandel“ sind weitestgehend fertiggestellt. Derzeit werden Maßnahmenpläne erstellt, die umzusetzende Maßnahmen in der Fläche verorten.

Aufgrund der Abhängigkeit des TLP Klima vom Fortgang des FNP-Prozesses [und umgekehrt] kann derzeit kein genauer Zeitpunkt für die Vorlage des Vorentwurfs in den städtischen Gremien genannt werden.

 

Frage 3.

Die Bürgerschaft hat am 23.05.2019 die Erarbeitung eines Freiraumentwicklungsplanes beschlossen (VO/2019/07070). Wann ist mit der Vorlage in der Bürgerschaft und ihren Gremien zu rechnen?

 

Antwort:

Das Konzept ist in Arbeit und wird voraussichtlich nach der Sommerpause  also zum Herbst 2025  in den Gremien und der Bürgerschaft vorgestellt werden.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt die Anfrage und Antwort zur Kenntnis.