Auszug - Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss  

14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat im Zentralklärwerk Lübeck
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 17.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Zentralklärwerk - Besprechungsraum Schlammentwässerung
Ort: Warthestraße 5, 235683 Lübeck
VO/2025/14214 Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage der Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
 


Beschluss:

 

 

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße  in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

 

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.