| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2025 |
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SI/2025/804 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilung der Vorsitzenden |
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| Ö 3.1.1 |
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Informations-Spaziergang Bartelsholz am 31.05.2025 |
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| Ö 3.1.2 |
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Klimaschutzpreis der Sparkassenstiftung |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung
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| Ö 3.2.1 |
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Schwerpunktthema: Abwasserreinigung und Gewässerschutz
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| Ö 3.2.2 |
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Eröffnung Naturerlebnisraum Strukbach am 19.07.2025
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| Ö 3.2.3 |
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Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung
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| Ö 3.2.4 |
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Klimafonds - Beirat
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| Ö 3.2.5 |
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Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus am 29.05.2025
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| Ö 3.2.6 |
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Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der Schlutuper Straße
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen
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| Ö 3.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Sachstand der Pläne zu Klimaschutz, Landschafts- und Freiraumplanung |
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VO/2025/14176-01 |
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| Ö 3.3.2 |
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Beantwortung der mündlichen Anfrage AM Müller: Maßnahmen bezüglich der Nutria-Population
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Solarleitfaden |
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VO/2025/14207 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement" (Lag bereits vor) |
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VO/2025/13874 |
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| Ö 5.2 |
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Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2025/14214 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. - Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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02.06.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. - Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. - Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.
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24.06.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.7 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. - Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.
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26.06.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.6 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. - Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.3 |
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Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers sowie zur Wahl/Wiederwahl von Ortswehrführungen und stellvertretenden Ortswehrführungen in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14224 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Lag bereits vor) |
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VO/2025/14000-01 |
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| Ö 6.2 |
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BM Lothar Möller: Girls-Cars - Frauen fahren Frauen: Mehr Sicherheit im nächtlichen Nahverkehr (Überwiesen in den USO und zur abschließenden Beratung in den Hauptausschuss.) |
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VO/2025/14219 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
(Lag bereits vor) |
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VO/2025/14226 |
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| Ö 7.2 |
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AM Katja Mentz (GAL): Luftmessungen in Travemünde |
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VO/2025/14301 |
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| Ö 7.3 |
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AM Jochen Mauritz (CDU): Ergänzungsantrag zur VO 2025/13874
Einrichtung einer Projektgruppe "Stärkung Zivile Verteidigung und Krisenmanagement |
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VO/2025/13874-01 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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AM Müller berichtet über die Lübecker Aktiontage: "Artenvielfalt Erleben" |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2025 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Bahnhaltepunkt Moisling |
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| N 12.2 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Sachstand zur Ehrenamtspauschale |
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| N 12.3 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Sachstand zu den Feuerwehrgerätehäusern |
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| N 12.4 |
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Mündliche Anfrage AM Mauritz: Sachstand zum neuen Feuerwehrlöschboot |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen im Bereich Brandschutz für die Feuerwehr Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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