Tagesordnung - 11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses  

Bezeichnung: 11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
Gremium: Schul- und Sportausschuss
Datum: Do, 14.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Ort: Dankwartsgrube 14-22, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2024
SI/2024/631  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen    
Ö 3.1.1  
mündliche Mitteilungen der Senatorin    
Ö 3.1.2  
mündliche Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.2  
AM Jens Zimmermann (CDU): Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Lübeck
VO/2023/12523  
Ö 3.2.1  
Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12523-01  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht: Vorstellung Kreiselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren    
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht der Initiative Inklusion zur Elternperspektive bei den Förderzentren    
Ö 4.3  
Schulentwicklungsplanung Förderzentren
Enthält Anlagen
VO/2024/13171  
Ö 4.3.1  
Enthält Anlagen
Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht
Enthält Anlagen
VO/2024/13171-06  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.

   
    14.11.2024 - Ausschuss für Soziales
    Ö 4.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.3.1 Präsentation SEP Ausschuss 14.11.24 (3249 KB)    
   
    14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.3.1 Präsentation SEP Ausschuss 14.11.24 (349 KB)    
   
    14.11.2024 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 4.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 - TOP 4.3.1 Präsentation SEP Ausschuss 14.11.24 (443 KB)    
   
    26.11.2024 - Hauptausschuss
    Ö 4.5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 

   
    28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.3 - zurückgestellt
   

 

 

   
    30.01.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 4.4  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht zum Projekt Ganztag und offene Jugendarbeit    
Ö 4.5  
Cannabis-Prävention an Schulen in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2024/13590  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Überwiesen an den Ausschuss für Schule und Sport (federführend) und Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13171-04  
Ö 6.2  
Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Überwiesen an den Ausschuss für Schule und Sport (federführend) und Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13171-05  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
VO/2024/13533  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils