Tagesordnung - 24. (Sonder-) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung  

Bezeichnung: 24. (Sonder-) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2021
SI/2021/952  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilung der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Sachstand Bürgerservice    
Ö 3.2.2  
Personenbeförderungsgesetz / Taxen    
Ö 3.2.3  
Workshops zum Masterplan Klimaschutz    
Ö 3.2.4  
appbasierte Ersthelfer:innenbenachrichtigung    
Ö 3.2.5  
Klageerwiderung Zuweisung freigemessener Abfälle KKW    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Antwort zur Anfrage SPD-Dringlichkeitsantrag: AM Frank Zahn (SPD): Service-Zeiten für Student:innen
2021/10459-01-01  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Experimenteller Verkehrsversuch "Gute Mobilität für alle" in der Fackenburger Allee/Bahnhofsbrücke bis Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße/Friedhofsallee (Gast: Herr Johannsen 5.660 Stadtgrün & Verkehr)
VO/2022/10745  
Ö 4.2  
Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030
Enthält Anlagen
VO/2021/10686  
Ö 4.3  
Aufgabenoptimierung in den Bereichen Stadtgrün & Verkehr, Stadtwald und der Kurverwaltung
VO/2021/10540  
Ö 4.4  
Zukunftskonzept Kommunaler Ordnungsdienst
Enthält Anlagen
VO/2021/10449  
Ö 4.5  
Konzept für die Modernisierung der Geschwindigkeitsüberwachung
Enthält Anlagen
VO/2021/10450  
Ö 4.6  
Ahndungsoptionen für belästigendes und umweltschädigendes Verhalten
Enthält Anlagen
VO/2021/10462  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan
Enthält Anlagen
VO/2021/10558  
Ö 5.2  
Austauschvorlage zu VO/2021/10678: 4. Regionaler Nahverkehrsplan (4. RNVP) - Teilfortschreibung zur "Barrierefreiheit" (Kenntnisnahme/ bereits im Hauptausschuss und in der Bürgerschaft beschlossen)
Enthält Anlagen
VO/2021/10678-01  
Ö 5.3  
Beitritt der Hansestadt Lübeck zur gemeinsamen Zentralen Stelle Rettungsdienst Anstalt des öffentlichen Rechts (nur Kenntnisnahme - unverändert im Hauptausschuss und in der Bürgerschaft beschlossen)
Enthält Anlagen
VO/2021/10508  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Freie Wähler & GAL: Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
VO/2021/10627  
Ö 6.2  
Fraktion Freie Wähler & GAL: Beitritt Netzwerk der deutschen Bio-Städte
VO/2021/10650  
Ö 6.3  
SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
VO/2022/10782  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Rüdiger Hinrichs (FREIE WÄHLER): Anpassung des Taxitarifs prüfen
VO/2021/10668  
Ö 7.2  
AM Rüdiger Hinrichs (Freie Wähler), Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
VO/2022/10782-02  
Ö 7.3  
AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
VO/2022/10782-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

  1. Ein allgemeines Fütterungsverbot von Stadttauben wird in der Hansestadt Lübeck nicht eingeführt. Dafür empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung der Bürgerschaft, ein Taubenmanagement für Lübecks Stadttauben einzuführen.

 

  1. Hierbei können die positiven Erfahrungen anderer Städte wie z. B. Hamburg, Hannover, Augsburg und Aachen als Beispiel dienen. In Deutschland wurden schon in über 40 Städten ein Stadttaubenmanagement eingeführt.

 

  1. Der Verein Tierschutz Lübeck u. U. e. V.  unter Hinzuziehung des Vereins Stadttauben Lübeck e.V. möge an der Umsetzung eines Taubenmanagements einbezogen werden. Der Verein Stadttauben Lübeck e.V. hat eine Zählung durchgeführt, Nist- und Aufenthaltsplätze identifiziert und ein Konzept erarbeitet, mit dem nach und nach die Vermehrung von Stadttauben in Lübeck reguliert und für diese gesorgt werden kann, damit Tauben an öffentlichen Plätzen nicht mehr als störend empfunden werden.

 

  1. Bei Krähen sind es die Rabenkrähen, die an den Abfall gehen. Saatkrähen und Dohlen wird man dort nicht antreffen. Das Plündern der Abfälle kann gut mit einem geänderten Abfallmanagement begegnet werden, wie mit gelben Tonnen und geschlossenen Abfallbehältern in der Stadt.

 

  1. Gänse, Enten, Möwen, Schwäne sollten nur in den Wintermonaten und in Notlagen gefüttert werden dürfen und dann auch nur von beauftragten Personen.

 

  1. Die Kosten sind im Haushalt 2022 zu ordnen


 

   
    24.02.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.3 - abgelehnt
   

Beschluss:

  1. Ein allgemeines Fütterungsverbot von Stadttauben wird in der Hansestadt Lübeck nicht eingeführt. Dafür empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung der Bürgerschaft, ein Taubenmanagement für Lübecks Stadttauben einzuführen.

 

  1. Hierbei können die positiven Erfahrungen anderer Städte wie z. B. Hamburg, Hannover, Augsburg und Aachen als Beispiel dienen. In Deutschland wurden schon in über 40 Städten ein Stadttaubenmanagement eingeführt.

 

  1. Der Verein Tierschutz Lübeck u. U. e. V.  unter Hinzuziehung des Vereins Stadttauben Lübeck e.V. möge an der Umsetzung eines Taubenmanagements einbezogen werden. Der Verein Stadttauben Lübeck e.V. hat eine Zählung durchgeführt, Nist- und Aufenthaltsplätze identifiziert und ein Konzept erarbeitet, mit dem nach und nach die Vermehrung von Stadttauben in Lübeck reguliert und für diese gesorgt werden kann, damit Tauben an öffentlichen Plätzen nicht mehr als störend empfunden werden.

 

  1. Bei Krähen sind es die Rabenkrähen, die an den Abfall gehen. Saatkrähen und Dohlen wird man dort nicht antreffen. Das Plündern der Abfälle kann gut mit einem geänderten Abfallmanagement begegnet werden, wie mit gelben Tonnen und geschlossenen Abfallbehältern in der Stadt.

 

  1. nse, Enten, Möwen, Schwäne sollten nur in den Wintermonaten und in Notlagen gefüttert werden dürfen und dann auch nur von beauftragten Personen.

 

  1. Die Kosten sind im Haushalt 2022 zu ordnen

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 8     Polizeibeirat (nächster Termin: 22.03.2022)    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2021      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Feuerwehrgerätehäuser      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse