Vorlage - VO/2022/10782-03  

Betreff: AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10782
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
24.02.2022 
24. (Sonder-) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Ein allgemeines Fütterungsverbot von Stadttauben wird in der Hansestadt Lübeck nicht eingeführt. Dafür empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung der Bürgerschaft, ein Taubenmanagement für Lübecks Stadttauben einzuführen.

 

  1. Hierbei können die positiven Erfahrungen anderer Städte wie z. B. Hamburg, Hannover, Augsburg und Aachen als Beispiel dienen. In Deutschland wurden schon in über 40 Städten ein Stadttaubenmanagement eingeführt.

 

  1. Der Verein Tierschutz Lübeck u. U. e. V.  unter Hinzuziehung des Vereins Stadttauben Lübeck e.V. möge an der Umsetzung eines Taubenmanagements einbezogen werden. Der Verein Stadttauben Lübeck e.V. hat eine Zählung durchgeführt, Nist- und Aufenthaltsplätze identifiziert und ein Konzept erarbeitet, mit dem nach und nach die Vermehrung von Stadttauben in Lübeck reguliert und für diese gesorgt werden kann, damit Tauben an öffentlichen Plätzen nicht mehr als störend empfunden werden.

 

  1. Bei Krähen sind es die Rabenkrähen, die an den Abfall gehen. Saatkrähen und Dohlen wird man dort nicht antreffen. Das Plündern der Abfälle kann gut mit einem geänderten Abfallmanagement begegnet werden, wie mit gelben Tonnen und geschlossenen Abfallbehältern in der Stadt.

 

  1. Gänse, Enten, Möwen, Schwäne sollten nur in den Wintermonaten und in Notlagen gefüttert werden dürfen und dann auch nur von beauftragten Personen.

 

  1. Die Kosten sind im Haushalt 2022 zu ordnen


 


Begründung

Ein alleiniges Futterverbot ohne das Angebot tierschutzfreundlicher Alternativen hat sich in den meisten Städten als nicht wirksam herausgestellt, um die Stadttaubenpopulation nachhaltig zu reduzieren.

Wissenschaftler und Experten für Vogelmedizin sind sich darüber einig, dass ein Fütterungsverbot lediglich zu einer erhöhten Mortalität der Jungtiere führt und dass entstandene Lücken von der dadurch aktivierten, gesteigerten Brutaktivität der Elterntiere stets wieder gefüllt werden. Adulte Tiere leiden sehr häufig unter Abmagerung und Schwäche, was auf eine nicht artgerechte Nahrungsaufnahme zurückzuführen ist. Der schlechte Ernährungs- und Allgemeinzustand begünstigt wiederum das vermehrte Auftreten von Infektionskrankheiten und trägt zur hohen Sterblichkeitsrate der Tiere bei. Ein Fütterungsverbot widerspricht daher im eigentlichen Sinne dem Tierschutzgesetz.

 Durch ein Fütterungsverbot sind die Tiere dazu gezwungen, auf der Straße nach Abfällen zu suchen und sammeln sich somit vermehrt an öffentlichen Plätzen und Gastronomiebetrieben. Durch ihre als ehemaliges Zuchtziel angelegte - ausgeprägte Standorttreue, verlassen sie selbst ungeeignete Aufenthaltsorte kaum. Dadurch werden sie auch Bürgerinnen und Bürgern lästig.

 Auf langfristige Sicht ist die Etablierung von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell die einzige nachhaltige und tierschutzgerechte Möglichkeit dafür, dass Stadttauben und Menschen in den Städten friedlich koexistieren können und die Population auf einem niedrigen Niveau gehalten wird.

 Bei manchen Witterungsverhältnissen und an einzelnen Brennpunkten kann es notwendig sein, dass einzelne Personen Ausnahmegenehmigungen für eine temporäre und kontrollierte Fütterung mit artgerechtem Futter erteilt bekommen, um Tieren in Notlagen zu helfen.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/10782   SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2022/10782-01   Fraktion FREIE WÄHLER & GAL Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/10782-02   AM Rüdiger Hinrichs (Freie Wähler), Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10782-03   AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10782-04   Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu dem Antrag von SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   3.031 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses