Tagesordnung - 75. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 75. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2022
SI/2022/190  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2022
SI/2022/268  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Austauschvorlage zur Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Umbau und Sanierung Behnhaus Drägerhaus", Königstraße 9-11, 23552 Lübeck, aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR des veranschlagten Gesamtbudgets und erneute Projektfreigabe mit erweiterter EW-Bau
Enthält Anlagen
VO/2022/11436-01  
Ö 3.2  
Projektfreigabe: Beteiligung bei der Nacherschließung des Ortsteils Niederbüssau durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2022/11550  
Ö 3.3  
Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2022/11552  
Ö 3.4  
Übertragung der Erschließung für das Gebiet des Bebauungsplanes "23.27.00 Steinrader Damm/Schönböckener Hauptstraße"
Enthält Anlagen
VO/2022/11586  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Beteiligung Bauvorhaben Hüxtertorallee Regenwasserumschluss und Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage durch die EBL
Enthält Anlagen
VO/2022/11559  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
FDP: CO2-Sensoren in den Lübecker Schulen (Überweisung in den Bauausschuss und Ausschuss Schule und Sport mit Federführung Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2022/11217  
Ö 4.2  
SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zum Wohnungsmarktkonzept (Überweisung in den Bau (federf.)- und Sozialausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2022/11481  
Ö 4.3  
Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Sanierung Dom-Schule - Empfehlung des Schulausschusses folgen
VO/2022/11299-12  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" für den Teilbereich Kücknitz/Roter Hahn
VO/2022/11494  
Ö 5.2  
Bericht bzgl. des Antrags des Beirats für Senior:innen und des Beirats für Menschen mit Behinderungen: E-Scooter
Enthält Anlagen
VO/2021/10629-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


In der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wurde in der Sitzung am 25.11.2021 der folgende Antrag zur VO/2021/10629 beraten:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die E-Scooter-Verleihfirmen dürfen ihre E-Scooter nur noch an festgelegten Plätzen des öffentlichen Raumes (Mobilitätsstationen) anbieten. Dort müssen die Ausleihenden die Roller auch wieder abgeben. Ausleih- und Rückgabemobilitätsstation müssen nicht identisch sein.
  2. Dazu gehört, dass die Verleihfirmen die Voraussetzungen technischer Art schaffen, dass die GPS-überwachten Geräte sich nur an Mobilitätsstationen ein- und auschecken lassen.
  3. Die Verleihfirmen werden als Sondernutzer öffentlichen Raumes in geeigneter Weise zur Zahlung von Gebühren herangezogen.

 

Wir sehen unseren Antrag als einen ersten Schritt, dass auf Bundesebene andere gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Ein bloßes Warten auf den Bund halten wir aufgrund der Gefährdungslage und Mobilitätseinschränkung großer Anteile der Bevölkerung (Ältere und Menschen mit Behinderung) für nicht zielführend.“

 

Der Antrag wurde auf Grund der noch ausstehenden rechtlichen Prüfung der Entscheidung des OVG Münster zu diesem Thema vertagt. Die Prüfung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

 

Daneben wurde im Bauausschuss in der Sitzung am 01.11.2021 zur VO/2021/10552 folgende Frage durch AM Silke Mählendorf (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt:

 

  1. Wurden den in Lübeck aktiven E-Scooter-Verleihern (Voi, Lime, Bird, Tier) jeweils Genehmigungen für ihr Angebot erteilt oder gibt es sonstige Vereinbarungen oder Absprachen mit ihnen? Wenn ja, welche?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund des Beschlusses des OVG Münster (vom 20.11.2020 11 B 1459/20) die Frage, ob die Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen von E-Scootern als Gemeingebrauch oder Sondernutzung anzusehen ist?

 

Die Antwort auf die Frage 1 ist unter Vorbemerkung, die Antwort zur Frage 2 ist unter rechtliche Einschätzung beantwortet.


 

   
    07.11.2022 - Bauausschuss
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Bericht:


In der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wurde in der Sitzung am 25.11.2021 der folgende Antrag zur VO/2021/10629 beraten:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die E-Scooter-Verleihfirmen dürfen ihre E-Scooter nur noch an festgelegten Plätzen des öffentlichen Raumes (Mobilitätsstationen) anbieten. Dort müssen die Ausleihenden die Roller auch wieder abgeben. Ausleih- und Rückgabemobilitätsstation müssen nicht identisch sein.
  2. Dazu gehört, dass die Verleihfirmen die Voraussetzungen technischer Art schaffen, dass die GPS-überwachten Geräte sich nur an Mobilitätsstationen ein- und auschecken lassen.
  3. Die Verleihfirmen werden als Sondernutzer öffentlichen Raumes in geeigneter Weise zur Zahlung von Gebühren herangezogen.

 

Wir sehen unseren Antrag als einen ersten Schritt, dass auf Bundesebene andere gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Ein bloßes Warten auf den Bund halten wir aufgrund der Gefährdungslage und Mobilitseinschränkung großer Anteile der Bevölkerung (Ältere und Menschen mit Behinderung) für nicht zielführend.“

 

Der Antrag wurde auf Grund der noch ausstehenden rechtlichen Prüfung der Entscheidung des OVG Münster zu diesem Thema vertagt. Die Prüfung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

 

Daneben wurde im Bauausschuss in der Sitzung am 01.11.2021 zur VO/2021/10552 folgende Frage durch AM Silke Mählendorf (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt:

 

  1. Wurden den in Lübeck aktiven E-Scooter-Verleihern (Voi, Lime, Bird, Tier) jeweils Genehmigungen für ihr Angebot erteilt oder gibt es sonstige Vereinbarungen oder Absprachen mit ihnen? Wenn ja, welche?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund des Beschlusses des OVG Münster (vom 20.11.2020 11 B 1459/20) die Frage, ob die Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen von E-Scootern als Gemeingebrauch oder Sondernutzung anzusehen ist?

 

Die Antwort auf die Frage 1 ist unter Vorbemerkung, die Antwort zur Frage 2 ist unter rechtliche Einschätzung beantwortet.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    08.11.2022 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:


In der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wurde in der Sitzung am 25.11.2021 der folgende Antrag zur VO/2021/10629 beraten:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die E-Scooter-Verleihfirmen dürfen ihre E-Scooter nur noch an festgelegten Plätzen des öffentlichen Raumes (Mobilitätsstationen) anbieten. Dort müssen die Ausleihenden die Roller auch wieder abgeben. Ausleih- und Rückgabemobilitätsstation müssen nicht identisch sein.
  2. Dazu gehört, dass die Verleihfirmen die Voraussetzungen technischer Art schaffen, dass die GPS-überwachten Geräte sich nur an Mobilitätsstationen ein- und auschecken lassen.
  3. Die Verleihfirmen werden als Sondernutzer öffentlichen Raumes in geeigneter Weise zur Zahlung von Gebühren herangezogen.

 

Wir sehen unseren Antrag als einen ersten Schritt, dass auf Bundesebene andere gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Ein bloßes Warten auf den Bund halten wir aufgrund der Gefährdungslage und Mobilitätseinschränkung großer Anteile der Bevölkerung (Ältere und Menschen mit Behinderung) für nicht zielführend.“

 

Der Antrag wurde auf Grund der noch ausstehenden rechtlichen Prüfung der Entscheidung des OVG Münster zu diesem Thema vertagt. Die Prüfung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

 

Daneben wurde im Bauausschuss in der Sitzung am 01.11.2021 zur VO/2021/10552 folgende Frage durch AM Silke Mählendorf (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt:

 

  1. Wurden den in Lübeck aktiven E-Scooter-Verleihern (Voi, Lime, Bird, Tier) jeweils Genehmigungen für ihr Angebot erteilt oder gibt es sonstige Vereinbarungen oder Absprachen mit ihnen? Wenn ja, welche?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund des Beschlusses des OVG Münster (vom 20.11.2020 11 B 1459/20) die Frage, ob die Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen von E-Scootern als Gemeingebrauch oder Sondernutzung anzusehen ist?

 

Die Antwort auf die Frage 1 ist unter Vorbemerkung, die Antwort zur Frage 2 ist unter rechtliche Einschätzung beantwortet.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    24.11.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 


 

Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1  
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.2  
Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Vorstellung der Neugestaltung Wahmstraße 35-37
VO/2022/11469  
Ö 6.2.2  
AM Pluschkell (SPD): Sichere Querung der Kolberger Straße im Einmündungsbereich Stettiner Straße
VO/2022/11612  
Ö 6.2.3  
AM Pluschkell (SPD): Verkehrssicherheit im Forstmeisterweg
VO/2022/11619  
Ö 6.2.4  
AM Christopher Lötsch (CDU): Kleingartengelände in Buntekuh
VO/2022/11633  
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Städtebauliche Bewertung des am 10.10.2022 im Bauausschuss vorgestellten Bauprojektes Steinrader Damm 80 (Gärtnereigelände TEGE)    
Ö 6.4.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Berliner Platz    
Ö 6.4.3  
Mündliche Mitteilung (5.651): Sachstand MuK    
Ö 6.4.4  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Stand der Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnraum    
Ö 6.4.5  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung: Bericht zur Planung des LBV zur Erhaltungsmaßnahme Travemünder Allee    
Ö 6.4.6  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.651): Mikro-Depot    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Streetmekka für Buntekuh
VO/2022/11369  
Ö 7.2  
AM Carl Howe (GAL): Schildermast auf Geh- und Fahrradweg St.-Jürgen-Ring
Enthält Anlagen
VO/2022/11488  
Ö 7.3  
AM Pluschkell (SPD-Fraktion) und AM Lötsch (CDU-Fraktion): Detailplanung Fahrradverleihsystem für Lübeck
VO/2022/11603  
Ö 7.4  
AM Lötsch (CDU-Fraktion): Aufstellungsbeschluss Gärtnereigebiet TEEGE (Antragsteller CDU)
VO/2022/11608  
Ö 7.5  
Am Pluschkell (SPD) und Lötsch (CDU): Geh- und Radweg Eichenweg in 2023 instand setzen
VO/2022/11620  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2022      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2022      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Zurückstellung einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ferienhauses im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 33.10.00 - Mecklenburger Landstraße/Kohlenhof - in Lübeck-Travemünde      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse