Tagesordnung - 47. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 47. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll 23.03.21 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2021
SI/2021/804  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm)    
Ö 3.1.1  
Vorbereitung Tourismus-Saison Travemünde (Bgm)    
Ö 3.2  
Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antidiskriminierungsstelle Lübeck (Zurückgestellt am 27.10.20)
VO/2020/09370  
Ö 3.2.1  
Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antidiskriminierungsstelle Lübeck (2) (Zurückgestellt am 23.03.21)
VO/2021/09916  
Ö 3.2.2  
Antwort zu Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antidiskriminierungsstelle Lübeck
VO/2020/09370-01  
Ö 3.3  
Anfrage des AM David Jenniches (AfD): Fridays-for-Future auf der Internetpräsenz der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 09.02.21)
VO/2021/09739  
Ö 3.3.1  
Antwort auf: Anfrage des AM David Jenniches (AfD): Fridays-for-Future auf der Internetpräsenz der Hansestadt Lübeck (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht)
VO/2021/09739-01  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Anka Grädner und AM Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung Gender Budgeting
VO/2021/09933  
Ö 3.5  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erteilung einer repräsentativen Umfrage an das Markt- und Sozialforschungsinstitut INSA-Consulere
VO/2021/09956  
Ö 3.6  
Anfrage des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Fördermittelmanagement
VO/2021/09957  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Birte Duggen und AM Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Breitbandausbau in Lübeck
VO/2021/09961  
Ö 3.8  
Anfrage des AM Birte Duggen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einhaltung des Hygienekonzepts
VO/2021/09974  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Im Hygienekonzept für Ausschusssitzungen steht geschrieben:

 

Corona-konforme Bedingungen können in der Großen Börse und im Bürgerschaftssaal sichergestellt werden… Auf regelmäßiges Stoßften (i.d. R. alle 20 Minuten) ist zu achten, ggf. sind Sitzungspausen einzuplanen. Da die Mindestfläche von 10 qm pro Person nicht eingehalten werden kann, ist gem. Corona-ArbSchV für die gesamte Dauer der Sitzung und von allen Anwesenden eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn die Plätze eingenommen sind, ist ein temporäres Abnehmen der MNB für Wortbeiträge oder zum Verzehr von Getränken weiterhin möglich.“

Es wird zudem ausgeführt, dass ein ausreichender Lüftungsaustausch in der Großen Börse in jedem Fall sichergestellt ist, wenn die Taktung von 20 Minuten konsequent eingehalten wird und gleichzeitig die Türen geöffnet werden.

 

Regelmäßiges Lüften:

 

Anforderung aus Hygienekonzept

Anforderung aus 4.2.3. der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregelung BMAS

Ist im Hauptausschuss

Auf regelmäßiges Stoßften (i.d.R. alle 20 Minuten) ist zu achten

Ein ausreichender Luftaustausch ist in jedem Fall sichergestellt, wenn die Taktung von 20 Minuten konsequent eingehalten wird.

Die ASR A3.6 empfiehlt einen zeitlichen Abstand zum Lüften beispielsweise von Büroumen nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten. Diese Lüftungsufigkeit ist in der Zeit der Epidemie glichst zu erhöhen. Am wirkungsvollsten ist dabei die sogenannte Stoßftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster.

Eine kontinuierliche Lüftung über gekippte Fenster kann als Ernzung zur Stoßftung sinnvoll sein, um ein zu starkes Ansteigen einer möglichen Konzentration virenbelasteter Aerosole in der Raumluft zu vermeiden.

rz 2020 bis Februar 2021: Lüften in der Regel lediglich durch Öffnen der oberen Kippfenster, Turnus nicht klar erkennbar. Lüften meist erst auf Anmahnen

 

Am 09.03.: Sitzungspause nach ungefähr 1 Stunde angekündigt und auch durchgehrt, ebenso eine weitere. Sitzungsdauer 2 Stunden. Nach Hygienekonzept hätten 5 Lüftungen durchgeführt werden müssen.

 

ftung durch Öffnen der oberen Kippfenster vertikal und durch Öffnen der unteren Fenster, die sich nur horizontal kippähnlich öffnen lassen

Am 23.03., Lüftung 2x in einer Sitzungsdauer von 4 Stunden

Nach Hygienekonzept hätten 11 Lüftungen durchgeführt werden müssen

 

 

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass das Hygienekonzept und auch die seit August 2020 geltende SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregelung des BMAS seit Beginn der Pandemie zumindest im Hauptausschuss nicht eingehalten wurde. Deshalb stellen sich die folgenden Fragen:

  1. Wer kontrolliert die Einhaltung der Regelungen des Hygienekonzepts in den Ausschuss-Sitzungen oder z.B. auch in Fraktionssitzungen der Fraktionen? Gibt es eine von der Verwaltung benannte Kontrollinstanz und Stichprobenkontrollen? (z.B. durch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ordnungsamt o.ä.)
  2. Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen des Hygienekonzeptes (der Bürgermeister? Der/die Ausschuss-Vorsitzende?)
  3. Sind Verstöße gegen das Hygienekonzept z.B. durch Unterlassen der vorgeschriebenen Lüftung grundsätzlich als Verstöße gegen die geltende Arbeitsschutzverordnung und/oder technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 zu bewerten?
  4. Wenn ja, was haben solche Verstöße ggf. für rechtliche Konsequenzen? (z.B. Bußgelder: gegen wen? Den/die Verantwortlichen im Sinne Punkt 2?)
  5. Wem sind derartige Verstöße zu melden? (Dem Bürgermeister? Dem Ordnungsamt? Der Arbeitsschutzbehörde?)

 

Stoßftung durch freies Lüften

Stoßftung bedeutet die Öffnung der kompletten Fenster auf einer Seite des Raumes für eine gewisse Zeit zum schnellen Luftaustausch im Raum. Eine Kippstellung ist nicht ausreichend, sondern allenfalls ergänzend zur kompletten Öffnung der Fenster vorzunehmen.

Querlüftung funktioniert nur, wenn gegenüber den Fenstern sich Öffnungen in einer Außenwand befinden.

 

Anforderung aus dem Hygienekonzept

Anforderung aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten  3.6.

Ist Große Börse

Regelmäßiges Stoßften in der Regel alle 20 Minuten

5.1(2)Die freie Lüftung von Räumen kann als Stoßftung oder kontinuierliche Lüftung erfolgen.

5.4. Unter Stoßftung wird der kurzzeitige (ca. 3 bis 10 Minuten), intensive Luftaustausch zur Beseitigung von Lasten aus Arbeitsräumen verstanden.

Die ASR 3.6. sieht eine Mindestfläche für Stoßftung vor. Hierbei wird eine maximal zulässige Raumtiefe bezogen auf die lichte Raumhöhe (h) vorgeschrieben. Raumtiefe = 2,5 × h
(bei h > 4 m: max. Raumtiefe = 10 m)
(angenommene Luftgeschwindigkeit im Querschnitt = 0,08 m/s) bei einseitiger Lüftung.

 

Querlüftung mit Öffnungen in gegenüberliegenden Außennden oder in einer Außenwand und der Dachfläche

Qm: 222

 

Querlüftung ist nicht möglich, weil gegenüberliegende Wand keine Außenwand ist, ebenso wenig die daneben liegende Tür.

 

Somit gilt die Regelung der maximal zulässigen Raumtiefe von 10 m für eine wirkungsvolle Stoßftung sowie eine Mindestfläche, die die Fenster im Raum öffenbar sein müssen.

 

Nur wenn ein Raum diese Vorgaben einhält, entsteht der notwendige Luftwechsel und es ist eine freie Lüftung möglich

 

Es ergeben sich die folgenden Fragen zu Beurteilung der vorgeschriebenen Stoßftung:

  1. Wie sind die Maße der Großen Börse: Raumtiefe, Raumhöhe, Raumbreite?
  2. Wie sind die Maße bei Mitnutzung der Kleinen Börse?
  3. Wieviel Mindestfläche in qm lassen sich die Fenster insgesamt öffnen?

 

Tragen MNB:

Es dürfte bekannt sein, dass beim Sprechen ein vermehrter Aerosol-Ausstoß erfolgt, weshalb auch die Lufthygiene in Innenräumen umso wichtiger ist. Ferner dürfte bekannt sein, dass die britische Mutante sogar mit wesentlich geringerem Aerosol-Ausstoß viel schneller ansteckender ist

Anforderung aus dem Hygienekonzept

SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung

Bewertung

Da die Mindestfläche von 10 qm pro Person nicht eingehalten werden kann, ist gem. Corona-ArbSchV für die gesamte Dauer der Sitzung und von allen Anwesenden eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn die Plätze eingenommen sind, ist ein temporäres Abnehmen der MNB für Wortbeiträge oder zum Verzehr von Getränken weiterhin möglich

Ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen erforderlich, so darf eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden. Lassen zwingende betriebsbedingte Gründe, die Einhaltung nach Satz 1 nicht zu, sind durch geeignete Schutzmaßnahmen der gleichwertige Schutz sicherzustellen, insbesondere durch:

  • ftungsmaßnahmen
  • Geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen
  • Tragepflicht von Mund-Nase-Schutz
  • Sonstige im Hygienekonzept ausgewiesene Maßnahmen.

 

Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte:

 

Beim Aufsetzen und Abnehmen der Maske sollte diese möglichst nur an den Bändern der Maske angefasst werden.

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

 

Der Arbeitsschutz-Verordnung ist eine Ausnahme für Wortbeiträge nicht zu entnehmen.

 

Nach der Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist das häufige Abnehmen der Maske eher kontraproduktiv, weil dann erstmal die Hände gründlich gewaschen werden sollten.

 

 

Weshalb wird bei Nichteinhaltung der 10 qm-Regel pro Person zwar eine Pflicht zum Tragen einer MNB angeordnet, aber diese aufgehoben, wenn ein vermehrter Aerosol-Ausstoß durch Sprechen erfolgt?  Aus welcher Vorschrift des Arbeitsschutzes wird die Ausnahme entnommen?

 

Die Beantwortung der Fragen wird mündlich in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung erbeten.
 

   
    20.04.2021 - Hauptausschuss
    Ö 3.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 3.9  
Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Beseitigung von Verunreinigung nach Veranstaltungen / Demonstrationen
VO/2021/09980  
Ö 3.10  
Anfrage des AM Thomas Rathcke zur Mittelverwendung aus der LKW-Maut
VO/2021/10000  
Ö 3.11  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Telearbeit bei der Stadt
VO/2021/10003  
Ö 3.12  
NEU: mündl. Anfrage des AM Jenniches (AfD) betr. den Sachstand der Beantwortung der noch offenen Fra-gen aus der Anfrage VO/2021/09935 zum Corona-Testzentrum im Lichthof    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Ganzheitliche Überplanung des Priwalls (Zurückgestellt am 23.03.21)
Enthält Anlagen
VO/2020/09598  
Ö 4.2  
Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau
Enthält Anlagen
VO/2021/09736  
Ö 4.3  
Vermeidung von sogenannten Angsträumen
Enthält Anlagen
VO/2021/09864  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Umbau Anleger 5PLUS - bedarfsgerechte Entwicklung der Anlegersituation
Enthält Anlagen
VO/2021/09923  
Ö 5.2  
Projektfreigabe Gehwegsanierung Moislinger Mühlenweg 2021 - investiv
Enthält Anlagen
VO/2021/09765  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
FREIE WÄHLER & GAL: App zur Beteiligung und Befragung von Einwohner:innen (Der Antrag wurde am 25.03.21 einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2021/09887  
Ö 6.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & FDP: Nutzung von Social-Media-Kanälen durch die Stadt (Der Antrag wurde am 25.03.21 mehrheitlich an den Hauptausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2021/09888  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag des AM Anka Grädner (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Daten zu an oder mit Corona Verstorbenen in Lübeck (Zurückgestellt am 23.03.21 (keine Dringlichkeit erhalten))
VO/2021/09934  
Ö 7.2  
AT zu Dringlichkeitsantrag des AM Dr. Axel Flasbarth, AM Birte Duggen (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & Thomas Rathcke (FDP): Modellprojekt für testbegleitetes Öffnen in Lübeck
VO/2021/09942-01  
Ö 7.3  
Dringlichkeitsantrag des AM Thorsten Fürter, Anka Grädner & Bastian Langbehn (alle BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Keine Pflicht Kontaktverfolgung nur digital (Es ist erforderlich, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern)
VO/2021/10002  
Ö 7.4  
Dringlichkeitsantrag - AM Oliver Prieur (CDU), AM Peter Reinhardt (SPD), Thomas Misch (FW&GAL), Michelle Akyurt (Bü90/Grüne), Birte Duggen (Bü90/Grüne): Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schwimmen im Sportbad Ziegelstrasse (Es ist erforderlich, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern)
VO/2021/10006  
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 8.1  
Anfrage AM Ragnar Lüttke (DIE LINKE): Thema Istanbul-Konvention (Zurückgestellt am 08.12.20)
VO/2020/09587  
Ö 8.1.1  
Antwort zur Anfrage VO/2020/09587 von AM Ragnar Lüttke (DIE LINKE): Thema Istanbul-Konvention
VO/2021/09790  
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2021      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Protokoll 23.03.21 öffentl. Teil (198 KB)