TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung vom 08.06.2020 |
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SI/2020/670 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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Ö 3.1.1 |
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Karstadt-Schließung und ihre Folgen |
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Ö 3.1.2 |
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Anfrage AM Stegemann:
Wirtschaftliche Entwicklung Innenstadt Lübeck |
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VO/2020/09129 |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.2.1 |
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Anfrage AM Flasbarth: Regenerierung von Brachlandflächen in der Hansestadt Lübeck (mündliche Beantwortung durch Herrn Senator Schindler) |
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Ö 3.3 |
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Anfrage AM Klix: "Wirtschaftliche Chancen von Verkehrs-, Energie- und Agrawende" (zurückgestellt in der 11. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.11.2019
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VO/2019/08184 |
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Ö 3.3.1 |
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Anfrage AM Klix: "Wirtschaftliche Chancen von Verkehrs-, Energie- und Agrarwende" |
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VO/2019/08184-01 |
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Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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Ö 3.4.1 |
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Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Müll in Travemünde |
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VO/2020/09162 |
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Ö 3.4.2 |
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Anfrage von AM Ulrich Krause (CDU): Verunreinigungen Travemünder Grün- und Kurstrand |
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VO/2020/09165 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht über den aktuellen Stand zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) (zurückgestellt in der 17. Sitzung des WiA & KBT-A am 08.06.2020) |
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VO/2020/08879 |
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Ö 4.2 |
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Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen |
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VO/2020/09014 |
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Ö 4.3 |
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Quartalsbericht II / 2020 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2020/09125 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK) |
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VO/2020/08959 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben. |
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10.08.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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10.08.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.08.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.08.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 5.2 |
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Annahme einer Geldspende in Höhe von 198.000 ? der Possehl-Stiftung Lübeck für das Projekt POP.UP STADTKULTUR |
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VO/2020/08935 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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DIE LINKE: Umbau Hafenschuppen 6 (zurückgestellt in der 17. Sitzung des WiA & KBT-A am 08.06.2020) |
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VO/2020/08799 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau der Elektromobilität in Lübeck |
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VO/2020/09045 |
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Ö 7.1.1 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Antrag zu VO/2020/09045: Ausbau der Elektromobilität in Lübeck |
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VO/2020/09045-01 |
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Ö 7.2 |
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Dringlichkeitsantrag: AM Herwig Alt (AfD): Wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt |
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VO/2020/09124 |
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Ö 7.3 |
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Dringlichkeitsantrag AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Keine weitere Stärkung der Grünen Wiese |
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VO/2020/09167 |
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Ö 7.4 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) ÄA zu VO/2020/09014 Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen |
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VO/2020/09014-01 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung vom 08.06.2020 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 11.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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N 11.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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N 11.3 |
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Neue Anfragen |
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N 12 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13.1 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Hofweg |
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N 13.2 |
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Verkauf und Teilaufhebung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse |
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N 13.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Strandweg |
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N 13.4 |
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Vergabe eines Auftrages von mehr als 100.000 EURO - Neugestaltung der Travepromenade in Lübeck-Travemünde - Leitungs-, Tiefbau- und Straßenbauarbeiten |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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