Tagesordnung - 38. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 38. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll Sosi 29.07.20
Protokoll öffentl. Teil 25.08.20
Protokoll öffentl. Teil 08.09.20
Protokoll öffentl. Teil 09.09.20

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.07.2020
SI/2020/814  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.08.2020
SI/2020/571  
Ö 2.3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2020
SI/2020/572  
Ö 2.4  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.09.2020
SI/2020/763  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm)    
Ö 3.2  
Sitzungstermine des Hauptausschusses 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09195  
Ö 3.3  
Antwort auf die Anfrage des stellv. AM Dr. Axel Flasbarth betr. GVFG-Fördermittel für Radwege
VO/2019/08406-01  
Ö 3.4  
Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu Geld- und Sachzuwendungen außerhalb der Fraktionszuwendungen (Anlage wird nachgereicht - Anfrage siehe TOP 12.1)
Enthält Anlagen
VO/2020/09133-01  
Ö 3.5  
Anfrage von AM Ulrich Krause (CDU): Verunreinigungen Travemünder Grün- und Kurstrand (Anlage wird nachgereicht)
VO/2020/09168-01  
Ö 3.6     AM Oliver Prieur (CDU): Anfrage zu VO/2020/09090 - 2.Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014 (Zurückgestellt am 08.09.20)
VO/2020/09283  
Ö 3.6.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Prieur (CDU) zur VO/2020/09090: 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014
VO/2020/09283-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Oliver Prieur in der Hauptausschusssitzung am 08.09.2020 (VO/2020/09283):

 

1. Wieso hat der Ausschuss keine Kenntnis von dem Gerichtsverfahren?

 

2. Wieso konnte die Rechtswidrigkeit der Satzung nicht vor der mündlichen Verhandlung festgestellt werden, war die Rechtsprechung uns nicht bekannt? Wieso führen wir Verfahren zur Verteidigung offensichtlich rechtswidriger Bescheide?

 

3. Wieso ist der Ausschuss in Kenntnis des Bürgerschaftsbeschlusses nicht darüber informiert worden, dass derartige Verfahren laufen mit der Frage, ob diese tatsächlich geführt werden sollen?

 

4. Wann ist der aktuelle Stand der Satzung beschlossen worden und wieso empfiehlt der Bereich Recht einen Beschluss über eine rechtswidrige Satzung?

 

Zu Erläuterung: Nach der Vorlage dürfte es sich nicht um eine überraschende Rechtsmeinung des Gerichtes handeln. Ebenso wenig scheint vor dem OVG mit einer abweichenden Entscheidung zu rechnen sein. Die diskutierten Grundsätze sind seit Jahren Grundlage des Straßenausbaubeitragsrechtes.

 

 

   
    21.09.2020 - Bauausschuss
    Ö 5.1.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Antwort:

Anfrage des AM Oliver Prieur in der Hauptausschusssitzung am 08.09.2020 (VO/2020/09283):

 

Zu Erläuterung: Nach der Vorlage dürfte es sich nicht um eine überraschende Rechtsmeinung des Gerichtes handeln. Ebenso wenig scheint vor dem OVG mit einer abweichenden Entscheidung zu rechnen sein. Die diskutierten Grundsätze sind seit Jahren Grundlage des Straßenausbaubeitragsrechtes.

 

 

Anfragen und Antworten:

1. Wieso hat der Ausschuss keine Kenntnis von dem Gerichtsverfahren?

Es handelt sich um Beitragsbescheide im normalen Verwaltungsverfahren, welche bisher noch nie mitgeteilt worden sind. Die Hansestadt Lübeck führt eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, über die die Gremien nur in seltenen Ausnahmefällen von grundsätzlicher Bedeutung informiert werden. Um einen solchen Fall handelte es sich hier nicht.

 

2. Wieso konnte die Rechtswidrigkeit der Satzung nicht vor der mündlichen Verhandlung festgestellt werden, war die Rechtsprechung uns nicht bekannt? Wieso führen wir Verfahren zur Verteidigung offensichtlich rechtswidriger Bescheide?

Die Möglichkeit, bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Teile des Aufwandes nach Einheitssätzen abzurechnen sieht § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ausdrücklich vor.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom 27.05.2020 erstmals den im § 4 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung bestimmten Einheitssatz für den Einbau einer Regenwasserleitung als fehlerhaft beurteilt und daher als unwirksam erachtet. In der Zeit seit dem Inkrafttreten der Satzung war dieser Punkt von dem Gericht und dem Oberverwaltungsgericht Schleswig in anderen Rechtsstreitigkeiten über von der Hansestadt Lübeck erhobenen Straßenausbaubeiträgen nicht beanstandet worden.

Eine Gerichtsentscheidung, nach der die Straßenausbaubeitragssatzung der HL im Ganzen rechtswidrig ist, existiert nicht. In dem genannten Urteil hat das Verwaltungsgericht die Satzung vielmehr im Übrigen ausdrücklich für wirksam und als nicht zu beanstandende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angesehen.

Es hat im Übrigen die Auffassung vertreten, dass der Aufwand für die Regenwasserleitung gewissermaßen ersatzweise auf der Grundlage der im Einzelfall hierfür tatsächlich entstandenen Kosten zu berücksichtigen ist.

Dementsprechend hat es auch in seinem Urteil vom 27.05.2020 die Klage gegen den Bescheid weitgehend, nämlich mit einer Quote von 72 % als unbegründet abgewiesen.

Diese Verringerung der Beitragshöhe rührt daraus her, dass die im Einzelfall entstandenen Kosten für die Regenwasserleitung geringer waren als die nach dem Einheitssatz berechneten. In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass in weiteren Rechtsstreitigkeiten um Straßenausbaubeiträge, die in der Folgezeit entschieden wurden, die im Einzelfall entstandenen Kosten der Regenwasserleitung höher waren, als die nach dem Einheitssatz berechneten. Der zu erhebende Beitrag liegt in diesen Fällen daher höher, als der bisher festgesetzte.

Ein offensichtlich rechtswidriger Bescheid lag damit nicht vor. Die Satzung ist bis auf die fehlerhafte Kalkulation des Einheitssatzes, die sich erst im Verlauf des Rechtsstreits herausgestellt hat, Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen. Das hat das Verwaltungsgericht in 5 gleichgelagerten in der Folgezeit ergangenen Urteilen bestätigt.

 

3. Wieso ist der Ausschuss in Kenntnis des Bürgerschaftsbeschlusses nicht darüber informiert worden, dass derartige Verfahren laufen mit der Frage, ob diese tatsächlich geführt werden sollen?

Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 29.11.2018 ist die 1. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen worden, nach der keine Straßenausbaubeiträge mehr für Maßnahmen erhoben werden, die nach dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Für Maßnahmen vor diesem Zeitpunkt besteht nach wie vor die aus dem Rechtsstaatsprinzip herrührende abgabenrechtliche Beitragserhebungspflicht. Sie verpflichtet die Hansestadt Lübeck weiter Beiträge zu erheben. Eine Nichtanwendung der von der Bürgerschaft beschlossenen geltenden Satzung wäre rechtswidrig und könnte als strafbare Untreue bewertet werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht damit nicht.

 

4. Wann ist der aktuelle Stand der Satzung beschlossen worden und wieso empfiehlt der Bereich Recht einen Beschluss über eine rechtswidrige Satzung?

Die aktuelle Satzung ist von der Bürgerschaft am 27.11.2014 beschlossen worden und am 24.12.2014 in Kraft getreten. Sie ist seither bis zu der Entscheidung vom 27.05.2020 weder von dem Verwaltungsgericht noch dem Oberverwaltungsgericht Schleswig für ganz oder teilweise rechtswidrig erklärt worden. Vielmehr gibt es eine Reihe von Urteilen, in denen die Satzung als nicht zu beanstandende Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung angesehen wurde. Wie oben (zu Frage 2) dargestellt, ist die Satzung nach der aktuellen Auffassung des Verwaltungsgerichtes Schleswig nur hinsichtlich der Berechnung einer einzelnen Kostenposition rechtswidrig. Diese im Ergebnis rechtswidrige Einzelbestimmung soll mit der 2. Änderungssatzung durch eine rechtmäßige ersetzt werden. Dabei soll aus den in der Vorlage VO/2020/09090 genannten Gründen auch diese Aufwandsposition, wie alle anderen, nach dem im Einzelfall entstandenen Kosten abgerechnet werden.

Die Änderung der Satzung erfolgt außerdem aus Gründen der Rechtssicherheit. Nach der erwähnten – allerdings nicht unstreitigen und von dem Oberverwaltungsgericht Schleswig in dem in dieser Sache vorangegangenen Eilverfahren in Zweifel gezogenen – Rechtsauffassung des VG Schleswig können auch heute schon die Kosten für den Einbau der Regenwasserleitung so berücksichtigt werden, wie dies mit der geänderten Satzung bestimmt werden soll. Es ist aber nicht absehbar, ob sich das OVG Schleswig der Auffassung des VG Schleswig anschließen wird.

Um ihre Rechte zu wahren, sind Beitragspflichtige deshalb zurzeit gezwungen, gegen Beitragsbescheide Widerspruch einzulegen und ggfs. zu klagen, bzw. bei klageabweisenden Urteilen gegen diese Berufung einzulegen. Dies schafft Rechtsunsicherheit und verursacht unter Umständen für die Beitragspflichtigen erhebliche Gerichtskosten. Die Schaffung von Rechtsklarheit ist daher in ihrem Interesse.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.
 

 

   
    22.09.2020 - Hauptausschuss
    Ö 3.6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Ö 3.7  
Anfrage von AM Dagmar Hildebrand (CDU): Soziale Stadt Moisling
VO/2020/09323  
Ö 3.8  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei städtischen Unternehmen
VO/2020/09349  
Ö 3.9  
Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Hundesteuer
VO/2020/09355  
Ö 3.10     Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Höhe der nicht anzeigepflichtigen Haushaltsmittel (Zurückgestellt am 08.09.20)
VO/2020/09294  
Ö 3.10.1  
Antwort zur Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) VO/2020/09294 zur Höhe der nicht anzeigepflichtigen Haushaltsmittel
VO/2020/09324  
Ö 3.11  
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zuschuss Beach Bay für Norderfähre
VO/2020/09359  
Ö 3.12  
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Marktgebühren auf Lübecks Wochenmärkten
VO/2020/09360  
Ö 3.13  
NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg ( Die Unabhängigen) betr. die Tarife der Fähren in Travemünde    
Ö 3.14  
NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) betr. das Gutachten zur Tarifgestaltung des Stadtverkehrs    
Ö 3.15  
NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) betr. die Einrichtung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle    
Ö 3.16  
NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) zum Sachstand des Neubaus Feuerwehrgerätehaus Kronsforde    
Ö 3.17  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) zum Sachstand des Konzeptes für den ÖPNV    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Statusbericht 2019 des Rechnungsprüfungsamts
Enthält Anlagen
VO/2020/08759  
Ö 4.2  
Zuständigkeitsänderung in der Geschäftsführung der Stiftungen "Lübecker Altstadt" und "Haus der Jugend"
Enthält Anlagen
VO/2020/09204  
Ö 4.3  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 - 1. Halbjahr (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2020/09265  
Ö 4.4  
Bericht Antrag zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle (VO/2019/07589)
VO/2020/08961  
Ö 4.5  
Synopse: Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für die Jahre 2020/2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09223  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000,00 EUR für das Hanse-Kultur-Festival in Lübeck (neu: 04. - 06.06.2021)
VO/2020/09104  
Ö 5.2  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 80.000,00 EUR für das Weihnachtswunderland im Jahr 2020
VO/2020/09091  
Ö 5.3  
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09092  
Ö 5.4  
Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung Lübeck
VO/2020/09128  
Ö 5.5  
Vorlage zur 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09126  
Ö 5.6  
Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2020/08944  
Ö 5.7  
Lübeck sorgt vor: Klimaanpassungskonzept für die Hansestadt
Enthält Anlagen
VO/2020/09071  
Ö 5.8  
Wirtschaftsplan 2021 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2020/09113  
Ö 5.9  
Museumsentwicklungsplan 2020 - 2030
Enthält Anlagen
VO/2020/09097  
Ö 5.10  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 27.000 Euro für den Ankauf des Manuskripts »Beim Häuten der Zwiebel« von Günter Grass
Enthält Anlagen
VO/2020/09096  
Ö 5.11  
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014
Enthält Anlagen
VO/2020/09090  
Ö 5.12  
Beschluss der Fortschreibung der Projektfreigabe des Projektes "Sanierung der GGS Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7, 23554 Lübeck" wegen Überschreitung der Projektkosten von mehr als 175.000,- EUR netto auf Grund der Aufnahme der Sanierung der Außenanlagen ins Projekt
Enthält Anlagen
VO/2020/09280  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer (Überweisung in den HA mit anschl. erneuter Beratung in der BÜ)
VO/2020/09006  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag: AM Reinhardt (SPD): Beteiligung an der Aktion "Oranges Leuchtfeuer gegen Gewalt an Frauen"
VO/2020/09308-01  
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.08.2020 (Anlage wird nachgereicht)      
N 11.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2020 (Anlage wird nachgereicht)      
N 11.3     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.09.2020 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Entwicklung Lübecker Hafen (Bgm)      
N 12.2     Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu Geld- und Sachzuwendungen außerhalb der Fraktionszuwendungen (Zurückgestellt am 11.08.20 - Antwort siehe TOP 3.3)      
N 12.3     NEU: mündl. Mitteilung Bürgermeister Lindenau betr. den aktuellen Sachstand Karstadt      
N 13     Berichte      
N 13.1     Verkauf eines Grundstückes im Rehsprung      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich Verwaltungsmodernisierung (Digitalisierung) und Standortentwicklung (Smart City)      
N 14.2     Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Aldermannweg      
N 14.3     Ankauf eines Grundstückes in der Raabrede      
N 14.4     Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Löschbootes für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Auszahlungen nach Ausschreibung      
N 14.5     Ausschreibung von Energielieferungen über 175.000,00 EUR: Stromlieferung für die Jahre 2021 - 2023      
N 14.6     Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Berufsschulzentrum Georg-Kerschensteiner-Straße, Sanierung Brandschutz und LED-Beleuchtung", Georg-Kerschensteiner-Straße 25-29 in 23554 Lübeck, aufgrund einer Überschreitung der Projektkosten von mehr als 175.000 EUR des veranschlagten Gesamtbudgets      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Protokoll Sosi 29.07.20 (407 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Protokoll öffentl. Teil 25.08.20 (453 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Protokoll öffentl. Teil 08.09.20 (522 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Protokoll öffentl. Teil 09.09.20 (215 KB)