Tagesordnung - 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Di, 04.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift öffentlich Sitzung Nr. 8

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.05.2019
SI/2019/482  
Ö 5  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6     Berichte    
Ö 6.1  
Soziale Stadt Moisling - Sachstand und Ausrichtung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Enthält Anlagen
VO/2019/07572  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Evaluation Poolbildung Integrationshilfen an Schule mündlicher Bericht    
Ö 7     Beschlussvorlagen    
Ö 7.1  
Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirats gem. § 47d GO (vertagt am 05.03.2019 und 07.05.2019)
Enthält Anlagen
VO/2019/07130  
Ö 7.1.1  
AM Müller (DIE LINKE), AM Grohmann, AM Gersdorf, AM Wolter (CDU), AM Bachmann, AM Candan, AM Ulrich, AM Schaffenberg (SPD), AM Akyurt, AM Büche, AM Hönel (Bü90/Grüne), AM Voht (Freie Wähler/GAL): Änderung zu VO/2019/07130 der Satzung zur Einrichtungeines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
VO/2019/07780  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss / die Bürgerschaft möge beschließen,

Paragraf 3 und 4 des Satzungsentwurfes der Verwaltung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird wie folgt ersetzt;

 

 § 3 Wahlverfahren

(1)  Die Wahl des Beirats erfolgt in einer Wahlversammlung durch die Anwesenden und in die Anwesenheitsliste eingetragenen Menschen mit Behinderung. Diese müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, am Tag der Wahlversammlung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck haben und schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.3234) sein oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.
 

(2)  Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bestimmt den Termin der Wahlversammlung für die Wahl eines neuen Behindertenbeirats frühestens 9 Monate und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Wahlzeit des Behindertenbeirats.
 

(3)  Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit der Wahlversammlung für die Wahl des Behindertenbeirats sind nach Maßgabe der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in ihrer jeweiligen Fassung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat spätestens acht Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung zu erfolgen. In der Bekanntmachung werden die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Menschen mit Behinderungen, die für einen Sitz im Beirat kandidieren möchten, dazu aufgefordert, sich binnen einer Frist von vier Wochen ab dem Datum der Bekanntmachung für die Wahlversammlung schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei ............................... anzumelden. Die Bewerbung muss die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum sowie eine Erklärung enthalten, dass der/die jeweilige Bewerber die persönlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach Absatz 1) erfüllt.
 

(4)  Nach Ablauf der in Absatz 3 Satz 3 genannten Frist werden die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenbeirat bis zum Beginn der Wahlversammlung öffentlich ausgelegt. Auf Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auslegung ist in der Bekanntmachung nach Abs. 3 hinzuweisen.

 

(5) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung der

Hansestadt Lübeck repräsentieren möglichst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Behinderungsformen. Der Beirat soll paritätisch aus Frauen und Männern besetzt werden. Sie bestehen nach Möglichkeit aus

 

Betroffenen aus dem Bereich

• Geistige Behinderung,

• Körperliche und/ oder motorische Behinderung,

• Sinnesbehinderungen und

• Psychischer Behinderungen

 

 § 4 Wahl des Behindertenbeirates

 

(1) Die Wahlversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Beirats schriftlich in geheimer Wahl. Jeder / jede Anwesende kann bis zu 4 Stimmen abgeben, wobei jeweils max. 2 Stimmen auf den Vorschlagslisten mit weiblichen und männlichen Bewerbern abgegeben werden können. Je Kandidat/in kann nur eine Stimme abgegeben werden. Die Anwesenden können sich bei der Stimmabgabe von einer selbst gewählten Assistenz unterstützen lassen. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. Gewählt sind die 4 weiblichen und 4 männlichen Bewerber, die in der jeweiligen Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Personen, die die gleiche Anzahl Stimmen erhalten haben, falls die noch zu besetzenden Beiratsplätze nicht ausreichen. Bei einer Stichwahl hat jeder / jede Anwesende eine Stimme. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl als Nachrücker für den Beirat für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds.

(2) Für die Leitung und Durchführung der Wahl des Beirats benennt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister eine/einen Wahlleiterin/Wahlleiter und eine/einen Schriftführerin/Schriftführer. WahlleiterIn und SchriftführerIn dürfen nicht für den zu wählenden Beirat kandidieren. Der/Die WahlleiterIn kann nach seinem/ihrem Ermessen WahlhelferInnen hinzuziehen.

(3) Über die Wahl und das Ergebnis ist ein Protokoll anzufertigen mit Ort und Zeit der Wahl, Anzahl und Namen der anwesenden Wahlberechtigten, Auswertung der Stimmen und Ergebnis.

 

   
    04.06.2019 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1.1 - geändert beschlossen
   

 

Ö 7.1.2  
AM Andreas Müller (DIE LINKE): Ergänzungsantrag zu VO/2019/07780: Änderung der Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
VO/2019/07785  
Ö 7.1.3  
Änderungsantrag des AM Gabriele Friemer (Die Unabhängigen) zu VO/2019/07130 Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates gem. §47d GO
VO/2019/07797  
Ö 7.2  
Abschluss eines Rahmenvertrages Schleswig-Holstein nach § 131 SGB IX
Enthält Anlagen
VO/2019/07660  
Ö 7.3  
Kältebus (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2019/07633  
Ö 8     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8.1  
BIKO-Projekt - Kostenübernahme von Verhütungsmitteln (Antrag DIE LINKE und FW & GAL: AT zu VO/2019/07508) Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 23.05.2019
VO/2019/07701  
Ö 8.1.1  
BIKO-Projekt - Kostenübernahme von Verhütungsmitteln (Antrag AM Sophie Bachmann)
VO/2019/07739  
Ö 8.1.2  
AMer: Bachmann, Ulrich, Candan, Seidel (alle SPD), Grohmann, Wolter, Gersdorf (alle CDU) und Voht (FW): Antrag zu VO/ 2019/07701 DIE LINKE/FREIE WÄHLER/GAL: BIKO-Projekt - Kostenübernahme von Verhütungsmittel
VO/2019/07793  
Ö 8.2  
Beratungsstelle für Trans* und Inter*sexuelle Menschen jedes Alters (Antrag Die LINKE) Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 23.05.2019
VO/2019/07492  
Ö 8.3  
Geschlechterneutrale Toiletten für jedes städtische Gebäude (Antrag die LINKE) Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 23.05.2019
VO/2019/07493  
Ö 9     Mitteilungen aus dem Fachbereich 2    
Ö 9.1  
Liste nicht erledigter Tagesordnungspunkte Sitzung des Ausschusses für Soziales am 04.06.2019
VO/2019/07756  
Ö 9.2  
Sachstand zum Thema "Schaffung einer kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft"    
Ö 10     Anfragen/Antworten    
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Heilpraktiker (Anfrage AM Dr. Carsten Grohmann)
VO/2019/07688  
Ö 10.2  
"Waschen ist Würde" (Anfrage AM Dr. Carsten Grohmann)
VO/2019/07754  
Ö 11     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 11.1  
Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten (Antrag AM Bruno Hönel)
VO/2019/07538  
Ö 11.2  
Dringlichkeitsantrag der AM Voht (FW); Candan, Bachmann, Seidel, Ulrich (SPD); Grohmann, Wolter, Nehrhoff (CDU): Förderprogramm nach § 16i SGB II für den kommunalen Klima- und Artenschutz nutzen! (Die Angelegenheit erreicht die Tagesordnung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Ausschusses über die Dringlichkeit.)
VO/2019/07788  
Ö 12  
Verschiedenes    
N 13     Feststellung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.05.2019      
N 14     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 15     Beschlussvorlagen (Es liegt nichts vor.)      
N 16     Anfragen/Antworten (Es liegt nichts vor.)      
N 17     Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.)      
N 18     Verschiedenes      
Ö 19  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift öffentlich Sitzung Nr. 8 (79 KB)