Gemeinsame Beratung mit TOP 8.1.1 und 8.1.2
Antrag TOP 8.1 (Die Linke und FW+GAL):
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- das BIKO-Projekt von profamilia schnellstmöglich mit gleichen Standards weiterzuführen, wie es bisher vom Bund finanziert wurde, solange bis der Bund, das Land oder Dritte, die Kosten übernehmen.
Personal- und Sachkosten= (voraussichtlich) 150.000,00 € jährlich.
- Der Sozialausschuss begleitet die dauerhafte Fortführung und ist vom Bürgermeister über den jeweiligen Umsetzungsstand dieses Beschlusses zu informieren.
Antrag TOP 8.1.1 (AM Bachmann) - zurückgezogen -:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel für Personen
- mit Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII, SGB XII, § 6a BKGG, Bafög, Berufsausbildungshilfen BAB, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz oder deren Einkommen unter der Armutsgrenze (Einkommensrechner)
- für Frauen ab 22 Jahren (gem. „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 22.03.2019) und
- mit Wohnsitz in Lübeck
das BIKO-Projekt von profamilia Lübeck zu den bisherig geltenden Standards, schnellstmöglichen weiterzuführen. Eine Förderung durch Dritte ist zu prüfen.
Dabei sollen die Stiftungen in Lübeck angefragt werden.
Außerdem sollen die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus Lübeck aufgefordert werden, sich in Berlin für weitere Finanzmittel einzusetzen.
Für das BIKO-Projekt sind für die, für das lfd. Jahr 2019 lt. profamilia erforderlichen Mittel in Höhe von 40000 € bereitzustellen. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
Bis zur Übernahme der Kosten durch Bund, Land oder Dritte die eine Fortführung des Projektes sicherstellen, werden ab 2020 jeweils 80000 € in den Haushalt eingestellt.“
Der städtische Anteil sinkt um den eingeworbenen oder bereitgestellten Anteil durch jeweilige Dritte.
Personalkosten werden explizit nicht getragen durch die städtische Förderung.
Antrag TOP 8.1.2 (AM Bachmann, Ulrich, Candan, Seidel, Grohmann, Wolter, Gersdorf, Voht):
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel für Personen mit Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, Bafög, Berufsausbildungshilfen BAB, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz oder deren Einkommen unter der Armutsgrenze (Einkommensrechner) für Frauen ab 22 Jahren (gem. „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 22.03.2019) und mit Wohnsitz in Lübeck das BIKO-Projekt zu den bisherig geltenden Standards, schnellstmöglichen weiterzuführen.
Für das BIKO-Projekt sind für das laufende Haushaltsjahr 2019 die erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000€ bereitzustellen. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Sozialausschusssitzung im September 2019 eine Kompensation im Gesamthaushalt zu finden. Bis dahin steht die
bereitgestellte Summe von 40.000€ für 2019 unter einem Sperrvermerk.
Bis zur angestrebten Übernahme der Kosten durch Bund, Land oder Dritte, die eine langfristige Fortführung des Projektes sicherstellen sollen, werden ab 2020 jeweils 80.000€ in den Haushalt eingestellt. Auch diese bereitgestellte Summe steht so lange unter einem Sperrvermerk, bis die Verwaltung finanzielle Kompensation im Gesamthaushalt der Stadt gefunden hat und der Bürgerschaft berichtet.
Der städtische Anteil an den Projektkosten sinkt jährlich um 5%. Zur Kompensation ist der Träger aufgefordert, an Dritte (z.B. Lübecker Stiftungen) heranzutreten. Außerdem werden die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD Lübeck aufgefordert, sich beim gemeinsamen Bundesausschuss für eine Kostenübernahme nach SGB V einzusetzen.
Herr Müller begründet seinen Antrag zu TOP 8.1, Herr Voht begründet den gemeinsamen Antrag TOP 8.1.2.
Herr Dr. Vieler berichtet von seinen Recherchen und erklärt, dass geringe Tageskosten für die Pille i.H.v. 0,19 € - 0,30 € für Sozialhilfeempfängerinnen „machbar“ sein müssten.
Frau Potthoff und Frau Tiedemann berichten von dem Projekt und weisen darauf hin, dass Verhütungsmittel (auch z.B. Spirale, 3-Monats-Spritze) verträglich sein müssen, das sei nicht immer bei der günstigsten Pille der Fall; auch das Verhütungsverhalten verändere sich, wenn weniger finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Der Evaluationsbericht zum Projekt liege noch nicht vor, so dass noch keine Zahlen genannt werden können.
Die Anwesenden diskutieren über die in den einzelnen Anträgen genannten, stark differierenden Zuschusshöhen (TOP 8.1: 150.000,00€ - TOP 8.1.2: 40.000,00€ für das lfd. HH-Jahr, ab 2020 80.000,00€). Frau Bachmann erklärt, den Betrag i.H.v. 40.00,00€ für Sachkosten habe pro familia in einem Gespräch mit Herrn Schaffenberg genannt.
Es besteht Einigkeit darüber, dass es sich hier nicht um eine kommunale Aufgabe handelt; angestrebt sei eine Übernahme der Kosten auf Bundesebene. Während dieser „Übergangslösung“ müsse die Verwaltung eine finanzielle Kompensation im gesamtstädtischen Haushalt finden (Anmerkung Herr Dr. Grohmann).
Es sprechen außerdem Herr Hönel, Frau Schmittner, Herr Seidel, Frau Büche und Herr Senator Schindler.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Antrag TOP 8.1 abzulehnen und dem Antrag TOP 8.1.2 stattzugeben. Frau Bachmann zieht ihren Antrag TOP 8.1.1 zurück.